Druckversion
Montag, 11.05.2026, 14:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-generalanwalt-intel-missbrauch-marktmacht-rabatte-bussgeld
Fenster schließen
Artikel drucken
20913

Generalanwalt hält Rechtsmittel für begründet: Doch keine Rekord­buße für Intel?

20.10.2016

Prozessor

© Smileus - Fotolia.com

2009 verhängte die Kommission ein Rekordbußgeld von 1,06 Milliarden Euro gegen den Chiphersteller Intel. Das Unternehmen habe Computerherstellern missbräuchliche Ausschließlichkeitsrabatte gewährt. Der Generalanwalt hält das für falsch.

Anzeige

Der amerikanische Computerchip-Hersteller Intel hat gute Chancen, einer 2009 von der Kommission verhängten Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro nun doch noch zu entgehen. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Nils Wahl am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor, der die Rechtsmittel des Unternehmens gegen eine das Bußgeld bestätigende Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) geprüft hat.

Die Kommission hatte dem Unternehmen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren von 2002 bis 2007 vorgeworfen. Intel habe vier führenden Computerherstellern (Dell, Lenovo, HP und NEC) Rabatte gewährt, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, dass sie alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel kauften. Ebenso habe Intel Zahlungen an Media-Saturn geleistet um sicherzustellen, dass die Einzelhandelskette nur x86-Prozessoren von Intel verkaufe. Diese Rabatte und Zahlungen hätten die Treue der vier Hersteller und von Media-Saturn sichergestellt und dadurch die Fähigkeit des einzigen ernsthaften Wettbewerbers von Intel, AMD, einen auf den Vorzügen ihrer x86-Prozessoren basierenden Wettbewerb zu führen, erheblich verringert. 

Eine Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission wies das EuG ab (Urt. v. 12.06.2014, Az. T-286/09). Exklusivrabatte, wie sie Intel gewährt habe, seien mit dem Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs unvereinbar. Ihr einziger Zweck sei es, dem Abnehmer die freie Wahl seiner Bezugsquellen unmöglich zu machen und Konkurrenten den Zugang zum Markt zu erschweren. Ohne objektive Rechtfertigung sei dies als missbräuchliche Ausnutzung der eigenen beherrschenden Stellung zu sehen, befand das EuG damals. Eine Feststellung, ob jeder Einzelfall auch geeignet gewesen sei, den Wettbewerb zu beschränken, erübrige sich daher.

Auch bei "Ausschließlichkeitsrabatten" muss der Einzelfall geprüft werden

Der Generalanwalt sieht das aber anders. Das Gericht habe zu Unrecht befunden, dass Ausschließlichkeitsrabatte eine besondere und eigenständige Kategorie von Rabatten darstellen, bei denen für die Entscheidung, ob eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung vorliege, keine Beurteilung aller Umstände erforderlich ist. Zwar gebe es grundsätzlich eine Missbrauchsvermutung bei Treuerabattregelungen – dennoch müsse im Einzelfall geprüft werden, ob das gerügte Verhalten eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung darstellt.

Selbst wenn der EuGH dieser Ansicht nicht folgen sollte, sei Intels Rechtsmittel trotzdem stattzugeben.  Ausschließlichkeitsrabatte würden an die Bedingung anknüpfen, dass der Abnehmer seinen Bedarf "vollständig oder zu einem beträchtlichen Teil" bei dem Unternehmen in beherrschender Stellung decke. Diese Bedingung sei unter den vorliegenden Umständen nicht erfüllt, denn HP und Lenovo seien noch in der Lage gewesen, signifikante Mengen von x86-Prozessoren bei AMD zu kaufen.

Das Fazit des Generalanwalts: Das Urteil des EuG müsse aufgehoben werden. Trotzdem solle die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen werden, damit es sämtliche Umstände des Einzelfalls und gegebenenfalls die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Verhaltens von Intel auf den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts prüft. Eine solche Überprüfung des Sachverhalts falle in die Zuständigkeit des EuG.

acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Generalanwalt hält Rechtsmittel für begründet: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20913 (abgerufen am: 11.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • EuGH
    • Europäische Kommission
    • Marktbeherrschung
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Wettbewerbsrecht
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
    • Gericht der Europäischen Union
Hand einer älteren Frau hält eine Fernbedienung. 30.04.2026
Urheber

EuGH weist Gema in die Schranken:

Keine Lizenz für Wei­ter­sen­dung von Fern­sehen via Satellit nötig

Steht Urhebern eine zusätzliche Vergütung zu, wenn eine Seniorenresidenz Fernsehprogramme per Satellit in ihre Heimzimmer weitersendet? Laut der Gema ja, der BGH fragte den EuGH. Dieser sagt nun: Nein, das ist keine öffentliche Wiedergabe.

Artikel lesen
EU Parlament in Straßburg 28.04.2026
Sexualstrafrecht

Resolution zum einheitlichen Sexualstrafrecht verabschiedet:

EU-Par­la­ment will "Nur Ja heißt Ja" eta­b­lieren

Opferschutz und gemeinsame Standards: Das EU-Parlament macht sich für einen einheitlichen Straftatbestand der Vergewaltigung stark. "Nur Ja heißt Ja" soll danach europaweit gelten. Wie reagiert die Kommission?

Artikel lesen
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
Kraftwerk 2025 in Düsseldorf 15.04.2026
Kunst

EuGH-Urteil zu "Metall auf Metall" von Kraftwerk:

Ein Pastiche umfasst den Dialog mit dem Werk

Wieder einmal geht es um "Metall auf Metall" vor dem EuGH. Das Gericht konkretisiert nun die Pastiche-Schranke im Urheberrecht. Damit könnte der Streit um zwei Sekunden von Kraftwerk zugunsten von Pelham ausgehen.

Artikel lesen
Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden im Rahmen einer Einreiseverkehrskontrolle in einem Zug aus Prag in Richtung München 10.04.2026
Schengen-Abkommen

BayVGH zu Grenzkontrollen im Schengenraum:

Anord­nung von Grenz­kon­trollen zu Öst­er­reich waren rechts­widrig

Grenzkontrollen im Schengen-Raum können nur wegen neuer Bedrohungen verlängert werden. Eine "weiterhin" hohe Sekundärmigration reicht dafür nicht aus, meint der BayVGH, und erklärte erneut Anordnungen von 2023 und 2024 für rechtswidrig.

Artikel lesen
Ein Arzt mit Cannabisbüten und -öl 26.03.2026
Arzneimittel

BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht:

Inter­net­portal darf nicht für Cannabis-Behand­lung werben

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist/Voll­ju­ris­tin (m/w/d) Re­fe­rat VI 4 F:...

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK), Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Erbbaurechtsvertrag – kurz und kompakt (11.05.2026)

11.05.2026

XNP – Digitale Niederschriften und Vermerkurkunden in der Notarstelle: Fokus Registerrecht

11.05.2026

Haftungsfallen im Erbrecht

11.05.2026

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

11.05.2026

Die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen

11.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH