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EuG zur Energieverbrauchskennzeichnung: Staub­sauger dürfen nicht mit leerem Beutel getestet werden

08.11.2018

Beutelloser Staubsauger (Symbol)

© auremar - stock.adobe.com

Wer einen Staubsauger kauft, achtet auf das Energie-Label. Das Etikett gibt in farbigen Balken an, wie effizient das Gerät ist. An der Testmethode für das Label dürfte sich nach einem Urteil des EuG nun etwas ändern.

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Die Energie-Effizienz von Staubsaugern darf nach einem Urteil des Gericht der Europäischen Union (EuG) künftig nicht mehr mit leeren Staubbehältern getestet werden. Die Luxemburger Richter gaben am Donnerstag einer Klage des Herstellers Dyson statt und erklärten die entsprechende EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig. Tests mit leerem Behälter kämen den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs nicht so nah wie möglich, hieß es (Urt. v. 08.11.2018, Az. T-544/13).

Das britische Unternehmen, das beutellose Staubsauger verkauft, hatte seine Klage damit begründet, die jetzige Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die aktuelle Verordnung sieht keine Tests mit vollem Beutel vor.

Im November 2015 hatte das EU-Gericht die Dyson-Klage noch abgewiesen. Nachdem das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt hatte, hob der höhergestellte Europäische Gerichtshof das Urteil in Teilen jedoch auf und verwies die Sache zurück ans EU-Gericht.

Leerer Behälter steht nicht mit der Richtlinie im Einklang

Dies begründete sein Urteil am Donnerstag damit, die EU-Richtlinie solle den Verbraucher über die Energieeffizienz seines Gerätes während des Gebrauchs informieren. Zudem sollte sie Maßnahmen einzelner EU-Staaten harmonisieren, damit der Verbraucher "effizientere" Produkte wählen könne. Die Berechnung der Energie-Effizienz mit leerem Behälter steht nach Ansicht der Richter nicht mit diesen Zielen in Einklang. 

Eine Sprecherin der EU-Kommission, die die Verordnung 2014 erlassen hatte, kündigte am Donnerstag an, die Brüsseler Behörde werde das Urteil nun eingehend prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden. Die EU-Kommission hat nun rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energielabel ihre Gültigkeit und die Brüsseler Behörde müsste eine neue Verordnung vorlegen, die im Einklang mit der EU-Richtlinie über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs stehe.

Eine Dyson-Sprecherin zeigte sich am Donnerstag erfreut: "Das sind gute Neuigkeiten und ein ganz klarer Gewinn für die Verbraucher in Europa", sagte sie. "in Zeiten des Dieselgates müssen die Verbraucher darauf vertrauen können, welche Angaben die Hersteller zu ihren Produkten machen."

In einem anderen Rechtsstreit um das EU-Energie-Label hatte Dyson Ende Juli noch eine Niederlage vor dem EuGH erfahren. Damals entschieden die Richter, dass Staubsauger-Hersteller ihre Kunden auf dem Label nicht darüber informieren müssen, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch getestet wurde.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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EuG zur Energieverbrauchskennzeichnung: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31959 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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