Die Klagen mehrerer Energieunternehmen gegen den wechselseitigen Erwerb einzelner Vermögenswerte durch E.ON und RWE bleiben ohne Erfolg. Das EuG wertet die Transaktionen nicht als "einzigen Zusammenschluss".
Der Windanlagenhersteller Nordex platziert eine Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis in das Jahr 2030. Luther berät das Unternehmen zur Emission, Clifford Chance die beteiligten Banken.
Ein Investorenkonsortium aus Allianz Capital Partners, AIP und Norges Bank erwirbt eine Minderheitsbeteiligung an einem in der Nordsee zu errichtenden Windpark. Allen & Overy sowie Clifford Chance beraten zur Transaktion.
Das LG Düsseldorf untersagte einem Energieversorger einstweilig, im Falle von Preisgarantien die Preise zu erhöhen. Eine Störung der Geschäftsgrundlage verneinte das Gericht trotz der außergewöhnliche Situation auf dem Energiemarkt.
Das Windkraftunternehmen Nordex festigt die finanzielle Basis durch Kapitalerhöhungen und passt Finanzierungsinstrumente an. Freshfields begleitet die Maßnahmen.
Energieversorger dürfen auch bei ihren Grund- und Ersatzversorgungstarifen zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden, so das OLG Köln. Die höheren Energiepreise dürften also bei neuen Verträgen weitergegeben werden.
Das BKartA analysiert den Wettbewerb im Markt für Stromerzeugung und kommt zur Einschätzung, dass RWE eine marktbeherrschende Stellung hat. Einen Verdacht auf missbräuchliche Ausnutzung hegen die Wettbewerbshüter noch nicht.