Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 04:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/encrochat-eugh-vorlage-lg-berlin-krypto-messenger-organisierte-kriminalitaet
Fenster schließen
Artikel drucken
50042

Vorlage des LG Berlin: Encro­chat wird Fall für den EuGH

01.11.2022

Beamte posieren mit Luxusautos vor einem Landeskriminalamt, symbolisiert den Kampf gegen Kriminalität und innovative Ermittlungsmethoden.

Stolz präsentiert im März 2022 u.a. Bayerns Innenminister Herrmann infolge von Verwertung von Encrochat-Daten beschlagnahmte Autos. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babba

Der BGH hat grünes Licht für die Verwertung von Encrochat-Daten gegeben. Doch die 25. große Strafkammer des LG Berlin möchte dem BGH nicht folgen. Sie hält die staatlichen Hacks für rechtswidrig und legt dem EuGH Fragen vor. 

Anzeige

Die Verschlüsselungssoftware Encrochat wurde von der organisierten Kriminalität zur Abwicklung illegaler Geschäfte genutzt. Der Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken, Kriminelle kommunizierten deshalb unbefangen über den Nachrichtendienst. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich gelang es Millionen geheime Daten abzuschöpfen und zu entschlüsseln. Dies führte zu zahlreichen Verhaftungen und Strafverfahren in ganz Europa. Die Verwertung dieser Chats für die Strafverfolgung ist rechtlich weiter umstritten.

Die 25. große Strafkammer des LG Berlin hatte im Juli 2021 entschieden, dass die Überwachung ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Telekommunikationsgrundrecht aus Art. 10 Grundgesetz (GG) und in das sogenannte IT-Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG darstelle (Beschl. v. 01.07.2021, 525 KLs 10/21). Doch die Entscheidung währte nicht lang. Das Kammergericht hob diese auf (Beschl. v. 30.08.2021, Az. 2Ws 79/21, 2 Ws 93/21). Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in der Folge in einem Revisionsverfahren ebenfalls grünes Licht für die Verwertbarkeit der gehackten Daten, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht (Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21).

LG Berlin zeigt sich beharrlich

Die 25. große Strafkammer ist von dieser Rechtsprechung weiter nicht überzeugt. Eben diese Kammer hat nun die Hauptverhandlung in einem Encrochat-Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Zulässigkeit der Datenerhebung und Verwertung von Encrochat-Daten zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der zugrundeliegende Fall betrifft einen Angeklagten, dem u.a. das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt wird, was durch Encrochat-Daten belegt sein soll. Der Vorlagebeschluss vom 19.10.2022 liegt LTO vor (525 KLs, 8/22). Zuerst hatte heise online berichtet.

Zusammenfassend ersucht das LG den EuGH zu klären, ob die deutschen Ermittlungsbehörden beim Erlangen von Encrochat-Daten gegen EU-Recht verstoßen haben und wie sich ein etwaiger Rechtsbruch auf die Verwertbarkeit der erhaltenen Informationen im Strafverfahren auswirkt. Konkret geht es um 14 Fragen zur Auslegung der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Derartige Ermittlungsanordnungen (EEA) bilden die Grundlage dafür, dass deutsche Ermittler Daten aus dem europäischen Ausland erhalten können. 

14 kritische Fragen an den EuGH

Das LG Berlin stellt etwa die folgenden Fragen: Hätte nicht ein deutsches Gericht die EEA deutscher Staatsbürger anordnen müssen? Wie wirkt es sich rechtlich aus, wenn sich die EEA auf sämtliche auf dem Hoheitsgebiet befindlichen Anschlüsse eines Dienstes erstrecken, obwohl keine konkreten Anhaltspunkte für das Begehen schwerer Straftaten durch einen individuellen Nutzer bestehen? Dürfen Daten von Frankreich nach Deutschland übermittelt werden, auch wenn die Datenerhebung in Deutschland unzulässig wäre? Ergibt sich durch eine unionsrechtswidrige Ermittlungsanordnung ein Beweisverwertungsverbot? 
In der Begründung für die Vorlage, lässt die 25. große Strafkammer keine Zweifel daran, dass sie die Überwachung und Beweisverwertung für rechtswidrig hält. Sie hält auch an der Ansicht aus ihrer Entscheidung aus dem Jahre 2021 fest, wonach der direkte staatliche Zugriff im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung "den mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriff und damit auch das Bedürfnis, den Zugang der deutschen Behörden an strenge Voraussetzungen zu binden und die Entscheidung darüber einem Richter zuzuweisen (…) "noch verstärkt".

LG Berlin: Kein Generalsverdacht bei Verwendung von Verschlüsselungssoftware 

Die EEA sei zudem nur verhältnismäßig, "wenn gegen jede betroffene Person ein auf konkrete Tatsachen gestützter Verdacht der Beteiligung an einer schweren Straftat besteht." Dies sei bei den abgeschöpften Encrochat-Daten nicht der Fall. Ausdrücklich widerspricht die Kammer der Rechtsauffassung des BGH, wonach eine "nicht spezifizierte Verdachtslage" für die Überwachungsmaßnahme ausreichend sei. "Dem möchte die Kammer nicht folgen".
Soweit es Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass die Encrochat-Betreiber ihr System gezielt auf die Bedürfnisse von Kriminellen ausrichteten, erlaubte dies nur den ohnehin naheliegenden Schluss auf kriminelle Aktivitäten einiger, aber keinesfalls aller oder auch nur fast aller Nutzer. Hinweise darauf, dass es sich bei allen Encrochat-Nutzern um eine untereinander in Verbindung stehende kriminelle Gruppierung handelte, gäbe es nicht; angesichts der hohen Zahl an Nutzern (allein in Deutschland über 4.000, weltweit ca. 60.000) und deren Verteilung auf eine Vielzahl von Ländern läge dies auch fern. Weitere Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit die Überwachungsanordnung durch eine EEA ergäben sich mit Blick auf das Recht auf ein faires Verfahren.

Was folgt aus EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung? 

Dabei appelliert das LG an den EuGH seine Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung konsequent auch auf Encrochat-Verfahren anzuwenden. Der Gerichtshof habe mehrfach entschieden, dass das Ziel, schwere Straftaten zu bekämpfen, eine allgemeine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nicht rechtfertigen könne. Zu dieser Wertung könnte es im Widerspruch stehen, wenn ein Rechtsverstoß, der unmittelbar an den fehlenden Tatverdacht anknüpft, unter Verweis auf nachträgliche Erkenntnisse aus den rechtswidrig erlangten Daten ohne Sanktion bleibt. 

Zuletzt bittet das LG den EuGH um eine vorrangige Behandlung der Sache, da die Entscheidung für eine große Vielzahl noch offener gleichgelagerter Verfahren von Bedeutung sei. In Deutschland gab es bislang 3.200 Ermittlungsverfahren mit Encrochat-Bezug, wie - nach einem Bericht von heise online - jüngst ein BKA-Sprecher der Neuen Westfälischen Zeitung mitteilte. Zudem seien 1.400 Haftbefehle vollstreckt worden. 

fz/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vorlage des LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50042 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Datenschutz
    • EuGH
    • Organisierte Kriminalität
    • Vorratsdatenspeicherung
IT-Forensik der Polizei 10.12.2025
Strafverteidiger, StV

Datenspeicherungen nach Strafverfahren:

Was tun gegen die poli­zei­liche Sam­melwut?

Die meisten Beschuldigten gehen davon aus, dass ihnen mit dem Abschluss des Strafverfahrens auch alle Konsequenzen bekannt sind. Nur wenige wissen, dass ihre Daten auch in Polizeidatenbanken abgespeichert werden. Anna Luczak erläutert.

Artikel lesen
Elon Musk auf einer Veranstaltung (Archivbild) 05.12.2025
Elon Musk

EU vs. Elon Musk:

EU ver­hängt 120-Mil­lio­nen-Euro-Strafe gegen X

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung von Donald Trump verhängt sie eine hohe Strafe gegen X. Grund sind Transparenzmängel und Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschenden. Das könnte erst der Anfang sein. 

Artikel lesen
USM Haller 04.12.2025
Urheber

EuGH beantwortet BGH-Vorlage:

Urhe­ber­rechts­schutz für USM-Haller-Regale mög­lich

Plagiiert Konektra die USM-Haller-Regale? Der Streit führt durch alle Instanzen, nun beantwortete der EuGH mehrere Fragen des BGH zum Urheberrecht.

Artikel lesen
Demonstranten in Georgien auf dem Weg zum Parlament in Tiflis, Oktober 2025 02.12.2025
Asyl

VG Karlsruhe zu sicherem Herkunftsstaat:

Ein­stu­fung Geor­giens wider­spricht EU-Recht

Wie zuvor das VG Berlin hält auch das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht wendete die Regelung daher nicht an. Ab Sommer 2026 gilt eine andere Rechtslage.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine städtische Landschaft mit Gebäuden und Bahngleisen, möglicherweise relevant für Immobilienfinanzierung und städtische Entwicklung. 02.12.2025
Geldwäsche

BGH korrigiert LG Berlin in Remmo-Fall:

Ein­zie­hung von dubios finan­zierten Immo­bi­lien doch mög­lich

Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sechs Immobilien mit Millionenwert einziehen, die ein 18-jähriges Mitglied der Remmo-Familie erworben hatte. Das Landgericht lehnte ab. Der BGH stellt klar: Auch legal-illegale Mischfinanzierung reicht aus.

Artikel lesen
Bushaltestelle in Brüssel 28.11.2025
Datenschutz

Vorschläge der Kommission zum Digitalen Omnibus:

Kein Kahl­schlag im Daten­schutz

KI-Anwendungen, Meldepflichten, Cookies: Dies sind drei der datenschutzrechtlichen Themenfelder des "Digital Omnibus" der EU-Kommission. Die Vorschläge heben die DSGVO aber nicht aus den Angeln. Eine Analyse von Niko Härting.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH