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EGMR verurteilt Türkei in Fall Demirtaş: Ent­schä­d­i­gung für inhaf­tierten Oppo­si­ti­ons­po­li­tiker

09.07.2019

Selahattin Demirtaş

Bild: VOA, Wikimedia Commons; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die Türkei hat den kurdischen Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş wegen Aussagen im TV zu Unrecht verurteilt und muss nun 3.500 Euro Entschädigung zahlen. Demirtaş sitzt weiter in Haft, beim EGMR laufen weitere Verfahren.

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Eine Verurteilung des pro-kurdischen Oppositionspolitikers Selahattin Demirtaş wegen seiner Aussagen im TV verstößt gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung, das hat eine siebenköpfige Kammer am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag entschieden (Nr. 8732/11). Die Türkei muss Demirtaş nun insgesamt 3.500 Euro als Entschädigung zahlen.

Im Jahr 2005 soll Demirtaş, der der kurdischen Partei HDP angehört, im Fernsehen die Rolle von Abdullah Öcalan, der inhaftierten Führungsfigur der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, für eine friedliche Lösung im Konflikt mit den Kurden betont haben. Dabei soll er sich auch für eine Verbesserung der Haftbedingungen Öcalans ausgesprochen haben. Wegen Terrorpropaganda verhängte ein türkisches Gericht in der Stadt Diyarbakır eine zehnmonatige Haftstrafe. Sie wurde anschließend ausgesetzt, Demirtaş trat die Strafe nicht an.

Nun entschied der EGMR, dass die Verurteilung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Richter betonten den geringen Spielraum für Einschränkungen von politscher Rede unter Absatz 2 des Artikels. Staatliche Beschränkungen von Meinungsäußerungen seien nur zu rechtfertigen, wenn sie der Aufstachelung zur Gewalt dienten. Die Äußerungen Demirtaş hätten aber keine Hassrede enthalten oder zu Gewalt aufgerufen. Deshalb habe es an einem sozialen Interesse für die Strafverfolgung gefehlt. Sie sei damit unverhältnismäßig gewesen und unnötig in einer demokratischen Gesellschaft, so der EGMR.

Demirtaş weiter in Haft

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben drei Monate Zeit, um die Entscheidung an die Große Kammer des EGMR verweisen zu lassen.

Gegen Demirtaş laufen mehrere Verfahren. Seit 2016 befindet er sich in der Türkei in Untersuchungshaft. Ende 2018 entschied der EGMR, dass der Oppositionspolitiker aus der Haft zu entlassen ist. Die Länge der Untersuchungshaft sei im Verhältnis zum Verdacht nicht gerechtfertigt, so der EGMR. Das zuständige Gericht in Ankara lehnte die Freilassung aber ab.

Die Straßburger Richter akzeptierten in diesem Verfahren einen Antrag der Türkei, die Große Kammer mit dem Fall zu befassen. Im September soll es dazu eine Anhörung beider Seiten geben.

kus/LTO-Redaktion

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EGMR verurteilt Türkei in Fall Demirtaş: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36397 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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