Tempolimit einführen, Dieselsubventionen abschaffen: Weil schon jetzt absehbar sei, dass die Klimaziele bis 2030 nicht eingehalten würden und dies zum Großteil an der Verkehrspolitik liege, zieht die DUH jetzt vor Gericht.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Die DHU fordert, dass die Klimaziele im Bereich Verkehr eingehalten werden.
Sie argumentiert, dass die Bundesregierung Ende 2019 im Klimaschutzgesetz die jährliche Höchstmenge der klimaschädlichen Treibhausgase festgelegt habe, aber nicht genügen Maßnahmen ergreife, um diese im Verkehrssektor einzuhalten. Dies sei, so die DHU, durch unabhängige Studien des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums belegt worden.
Konkret fordert die DHU zusätzliche Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen, den Stopp der Dieselsubventionierung und ein Ende der Dienstwagenförderung bei spritdurstigen Fahrzeugen wie Plug-In-SUV.
Bundesregierung "zu kurzfristig wirksamen Maßnahmen verpflichten"
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, sagt, man sei zuversichtlich, dass man die Bundesregierung mit der Klage "zu kurzfristig wirksamen Maßnahmen verpflichten" könne. Diese halte sich auf Grund des Drucks der Autokonzerne nicht an das im vergangenen Jahr verabschiedete Klimaschutzgesetz. Als "besonders absurdes Beispiel" führt Resch die finanzielle Fördernung von Plug-In-SUV an, die trotz "hoher CO2-Emissionen wie ein emissionsfreies Elektroauto gefördert werden".
Die Bundesregierung steuere so auf eine Verfehlung der eigenen Klimaschutzziele hin, die ohnehin schon hinter den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zurücklägen, meint Caroline Douhair, die die DUH in dem Verfahren vertritt. Eigene Gutachten der Bundesregierung zeigten, dass die "absehbaren Mehremissionen in 2030 zur Hälfte auf das Konto des Verkehrssektors gehen." Außerdem verfehle Deutschland jedes Jahr die EU-Mindestvorgaben bis 2030.
vbr/LTO-Redaktion
DUH klagt gegen die Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42780 (abgerufen am: 03.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag