Wirecard-Anlegern steht die Möglichkeit offen, den einstigen Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens auch in Österreich zu verklagen. Das Oberlandesgericht in Innsbruck bestätigt die Zulässigkeit dieses Vorgehens.
Anleger des insolventen deutschen Zahlungsdienstleisters Wirecard können den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun auch in Österreich verklagen. Grund dafür ist Brauns Wohnsitz in Wien, wie das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. Oktober 2021 entschieden hat. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck.
Wiener Anwälte der Kanzlei Aigner/Lehner/Zuschin hatten eine Musterklage auf Schadensersatz eingebracht. Braun hatte dagegen argumentiert, dass er wegen seiner andauernden U-Haft in Bayern nicht mehr in seinem Heimatland wohnt. Der ehemalige Wirecard-CEO sieht sich nach Angaben von Aigner/Lehner/Zuschin auch in in seinem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gefährdet und regte die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Europäischen Gerichtshof an. Nach Einschätzung des OLG fehlt für die Einleitung eines solchen Verfahrens allerdings bereits die Grundlage.
Ermittler werfen Braun und anderen Wirecard-Managern gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen Banken und Investoren mit Hilfe manipulierter Bilanzen um drei Milliarden Euro geprellt haben. Das OLG Innsbruck stellte fest, dass die Zivilklage in Österreich zulässig ist. Die Wiener Kanzlei Aigner/Lehner/Zuschin vertritt nach eigenen Angaben hunderte Wirecard-Anleger, die vor Gericht in München und nun teilweise auch in Österreich um ihr verlorenes Geld kämpfen.
sts/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
OLG Innsbruck bestätigt Klagezulässigkeit: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46378 (abgerufen am: 10.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag