Druckversion
Samstag, 13.06.2026, 01:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/eugh-urteile-doppelbestrafung-unionsrecht-wettbewerbsrecht-zuckerkartell-bpost-ne-bis-in-idem-c15120-c11720
Fenster schließen
Artikel drucken
47902

Urteile zur doppelten Strafverfolgung im Wettbewerbsrecht: EuGH kon­k­re­ti­siert 'ne bis in idem'

22.03.2022

Das Bild zeigt das Logo des Europäischen Gerichtshofs, relevant für Urteile zur doppelten Strafverfolgung im Wettbewerbsrecht.

Foto: nmann77 | stock.adobe.com

Der Appelationshof Brüssel und der österreichische OGH haben den EuGH um Vorabentscheidungen zum Verbot der Doppelbestrafung im Wettbewerbsrecht ersucht. In zwei Urteilen hat der EuGH nun dessen Anwendungsumfang ausgelegt.

Anzeige

"Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden", heißt es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) äußerte sich nun in zwei Urteilen zum Umfang dieses Schutzes im Wettbewerbsrecht. Den Entscheidungen liegt ein Verfahren um den belgischen Postdienstleister bpost sowie ein beim Obersten Gerichtshof Österreichs (OGH) anhängiges Verfahren zum sogenannten Zuckerkartell zugrunde. In seinen Schlussanträgen vom 02.09.2021 hatte Generalanwalt Bobek eine einheitliche Prüfung vorgeschlagen.

Die Rechtssache bpost

bpost war zunächst im Juli 2011 von der belgischen Regulierungsbehörde für den Postsektor mit einer Geldbuße von 2,3 Millionen Euro belegt worden. Die Behörde hatte eine Rabattregelung des Unternehmens als diskriminierend eingestuft. Der Cour d’appel de Bruxelles hat die Entscheidung später aufgehoben. Im Dezember 2012 verhängte die Wettbewerbsbehörde des Landes wegen des Missbrauchs einer markbeherrschenden Stellung eine Geldbuße in Höhe von 37,4 Millionen Euro gegen bpost. Das Unternehmen wehrte sich gegen dieses zweite Verfahren mit dem Verweis auf den Grundsatz "ne bis in idem".

Dementsprechend war gegen das Unternehmen im Hinblick auf denselben Sachverhalt wegen Missachtung einer sektorspezifischen Regelung bereits eine endgültige Entscheidung ergangen. Der EuGH entschied nun, dass die Sanktionierung des Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht nicht aufgrund des Grundsatzes "ne bis in idem" ausgeschlossen ist.

Diese Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen setze jedoch das Bestehen klarer und präziser Regeln voraus, anhand derer sich vorhersehen lasse, bei welchen Handlungen und Unterlassungen eine Kumulierung in Frage komme, und die die Koordinierung zwischen den beiden zuständigen Behörden ermöglicht werde, so das Gericht.

Außerdem müssten die beiden Verfahren in hinreichend koordinierter Weise und in engem zeitlichen Zusammenhang geführt worden sein und die Gesamtheit der verhängten Sanktionen müsse der Schwere der begangenen Straftaten entsprechen. Andernfalls verstoße die zweite Behörde, die tätig wird, durch die Einleitung von Verfolgungsmaßnahmen gegen das Verbot der doppelten Strafverfolgung (Urt. v. 22.03.2022, Az. C-117/20).

Das Zuckerkartell

Der OGH ist mit einem Rekurs der österreichischen Wettbewerbsbehörde in einem Verfahren befasst, in dem festgestellt werden soll, dass Nordzucker, ein deutscher Zuckerhersteller, gegen das Kartellrecht der Union sowie das österreichische Wettbewerbsrecht verstoßen habe, und in dem gegen Südzucker, einen weiteren deutschen Zuckerhersteller, aufgrund des gleichen Verstoßes eine Geldbuße verhängt werden soll. In diesem Zusammenhang stellten sich Fragen zum Grundsatz ’ne bis in idem’, die der OGH dem EuGH in Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Klärung vorgelegt hat.

In seinem Urteil (Urt. v. 22.03.2022, Az. C‑151/20) legt der EuGH Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahingehend aus, dass ein Verfahren zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, in dem wegen der Teilnahme des betroffenen Beteiligten am nationalen Kronzeugenprogramm ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht lediglich festgestellt werden könne, dem Grundsatz ne bis in idem unterliegen kann.

sts/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Urteile zur doppelten Strafverfolgung im Wettbewerbsrecht: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47902 (abgerufen am: 13.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • EuGH
    • Kartelle
    • Wettbewerbsrecht
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg 04.06.2026
Freizügigkeit

EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie:

Scheinehe-Ermitt­lungen auch nach Ver­lei­hung der Uni­ons­bür­ger­schaft mög­lich

Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
Handy mit der Uber-App in einem Auto 03.06.2026
uber

BGH zur Personenbeförderung:

Uber X-Miet­wagen müssen nach jeder Fahrt zurück zum Fir­men­sitz

Mietwagen von Uber X müssen nach jeder Fahrt zurück zum Betriebsgelände, so steht es im Personenbeförderungsgesetz. Der BGH bestätigte diese Rückkehrpflicht. Europarecht spiele bei diesem rein nationalen Sachverhalt keine Rolle.

Artikel lesen
Stele mit dem Schriftzug "Menschenrechte" in verschiedenen Sprachen beim Europäischer Gerichtshof in Luxemburg 29.05.2026
Hintergründe

Ungarn-Urteil des EuGH:

Lüth-Moment statt Selbs­t­er­mäch­ti­gung

Der EuGH hat im Fall des ungarischen LGBTIQ-Gesetzes einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU festgestellt. Einige Staats- und Europarechtler sehen darin eine übergriffige Selbstermächtigung. Zu Unrecht, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Zwei Bräutigame stecken sich gegenseitig ihre Eheringe an. 22.05.2026
Polen

Nach EuGH-Urteil zu EU-Auslandsehen:

Polens Innen­mi­nister ordnet Aner­ken­nung gleich­ge­sch­lecht­liche Ehe an

Polens Standesämter müssen ab sofort gleichgeschlechtliche Ehen akzeptieren, die im Ausland geschlossen wurden. Innenminister Kierwinski gab eine entsprechende Verordnung bekannt. Polen setzt damit ein Urteil des EuGH vom November um.

Artikel lesen
Musk gegen OpenAI 19.05.2026
Elon Musk

Ex-Geldgeber hat zu lange gewartet:

Elon Musk schei­tert mit 100-Mil­li­arden-Klage gegen OpenAI

Elon Musk wird mit seiner 100-Milliarden-Dollar-Klage gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI scheitern. Er habe zu lange gezögert, entschieden die Geschworenen. Das Gericht wird dem folgen. Im Prozess ging es auch um ein Tagebuch.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für pri­va­tes Bau­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Köln

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht

22.06.2026, Hamburg

Konfliktmanagement in Familienunternehmen und Nachfolgeprozessen

23.06.2026

Zivilrechtliche Kostenerstattungsansprüche – erkennen und durchsetzen

22.06.2026

Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2026

23.06.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

23.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH