Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 07:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/cum-ex-verfassungsbeschwerde-m-m-warburg-einziehung-tatertraege-erfolglos-2bvr219421
Fenster schließen
Artikel drucken
48292

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an: War­burg schei­tert mit Cum-Ex-Rück­for­de­rung

29.04.2022

Ein Gebäude von M.M. Warburg in Hannover

Keine Rückzahlung eingezogener Cum-Ex-Erträge. Die Bank Warburg scheitert vor dem BVerfG. Rückzahlung Bild: nmann77 | stock.adobe.com

Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften richtete, bleibt erfolglos. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld einziehen.

Anzeige

Im Cum-Ex-Steuerskandal um Aktiendeals zu Lasten der Staatskasse ist M.M. Warburg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Versuch gescheitert, rund 176,5 Millionen Euro zurückzubekommen. Strafgerichte durften das Geld des Hamburger Bankhauses trotz möglicher Verjährung ausnahmsweise einziehen, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe laut einer Mitteilung vom Freitag (Beschl. v. 07.04.2022; Az. 2 BvR 2194/21).

Die zweite Kammer des Zweiten Senats begründete ihre Entscheidung, die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen, mit überragenden Belangen des Gemeinwohls. Art. 316j EGStGB stelle zwar eine echte Rückwirkung, also eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen dar, diese sei aber ausnahmsweise zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Interesse der Allgemeinheit gehe dem Interesse der Betroffenen vor, durch Steuerdelikte erlangte Vermögenswerte nach Eintritt der steuerrechtlichen Verjährung behalten zu dürfen.

Nach einer Gesetzesänderung Ende 2020 können illegal erzielte Gelder trotz Verjährung eingezogen werden. Eine Übergangsvorschrift erlaubt dies auch für Taten, die vor dem 29. Dezember 2020 begangen wurden, insbesondere für schwere Fälle der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß. Der Gesetzgeber habe so verdeutlichen wollen, dass sich Straftaten nicht lohnen, heißt es im Beschluss des BVerfG. Dieses Ziel sei legitim und überragend wichtig.

Hintergrund

In einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte hatte das Landgericht Bonn im März des Jahres 2020 die Einziehung von Taterträgen aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von etwa 176,5 Millionen Euro gegen die Warburg Bank angeordnet. Nach Feststellung der Strafkammer hatte sich die Bank in den Jahren 2007 bis 2011 im Wege des Eigenhandels an den Cum-Ex-Geschäften beteiligt (Urt. v. 18.03.2020; Az. 62 KLs 1/19).

Die Revision der Bank vor dem Bundesgerichtshof (BGH) war erfolglos geblieben. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Einziehung trotz möglicher Verjährung der Ansprüche aufgrund einer durch das Jahressteuergesetz 2020 neu eingeführten Regelung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB und der Übergangsvorschrift des Art. 316j EGStGB nicht ausgeschlossen sei. Ebenfalls nicht zu beanstanden sei die gesamtschuldnerische Haftung der Beteiligten in Bezug auf die Einziehungsanordnung (Urt. v. 28.07.2021; Az. 1 StR 519/20).

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48292 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Öffentliches Recht
    • Aktien
    • BVerfG
    • Cum-Ex
    • Steuerhinterziehung
    • Steuern
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
    • Landgericht Bonn
Benjamin Limbach und Tim Engel 11.03.2026
Cum-Ex

Update aus NRW:

Ermittler kämpfen gegen Ver­jäh­rung bei Cum-Ex-Ver­fahren

Milliardenschaden, internationale Verflechtungen und ein Wettlauf gegen die Verjährung: Die Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik sind schwierig. NRW-Justizminister Benjamin Limbach sprach nun zum aktuellen Stand der Dinge.

Artikel lesen
Der Angeklagte sitzt zwischen seinen Anwälten vor dem Landgericht Köln 04.03.2026
Panama Papers

Steuerschaden in Millionenhöhe:

Pro­zess zu den "Panama Papers" in Deut­sch­land gestartet

Rund zehn Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" laufen noch immer Prozesse gegen Beteiligte. In Köln wird jetzt die Rolle eines mutmaßlich wichtigen Akteurs in dem Komplex verhandelt. Ein Schweizer soll Deutschen bei der Steuerhinterziehung…

Artikel lesen
Pierre Poujade bei einer Besprechung an einem Tisch mit seinen Mitstreitern 01.03.2026
Steuern

Als das Gespenst des Poujadismus auch in Deutschland spukte:

"Steu­er­st­reik" als legitimer Akt des Wider­stands

Weil der moderne Staat Steuern ohne das Versprechen konkreter Gegenleistungen erhebt, wirkt es etwas archaisch, wenn Steuerpflichtige die Zahlung aus sittlichen oder politischen Gründen verweigern. Damit zu drohen, kam aber recht oft vor.

Artikel lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts 27.02.2026
Abgeordnete

Verhandlung des Zweiten BVerfG-Senats zum "Heizungsgesetz":

Wie­viel Zeit braucht gute Gesetz­ge­bung?

Als das Gebäudeenergiegesetz 2023 beschlossen wurde, fühlte sich der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann überfahren. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine Klage. Christian Rath war dabei.

Artikel lesen
"Mini-Kicker" sitzen auf dem Rasen und hören dem Trainer zu 27.02.2026
Umsatzsteuer

Bundesfinanzhof zeigt sich verärgert:

Sport­ve­r­eine unter­liegen noch immer der Umsatz­steu­erpf­licht

Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Grundsatzentscheidung den Bund und die Finanzbehörden deutlich und spricht von "rechtswidriger Verwaltungspraxis".

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Karlsruher Schlossbezirk 25.02.2026
Meinungsfreiheit

Bundesverfassungsgericht zu Beleidigung:

Gerichte dürfen Mei­nungs­f­rei­heit nicht ver­gessen

Schulleiter als "Handlanger" des "faschistischen Systems", Ärzte als "psychiatrischer Mob" – wo verläuft die Grenze zwischen Beleidigungen und Machtkritik? Das BVerfG erinnert Gerichte daran, den Kontext solcher Äußerungen zu prüfen.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von MÖHRLE HAPP LUTHER
Möhrle Happ Luther x Workshop M&A-Basics

26.03.2026, Hamburg

HeimG, BtOG, Berufsordnung für Ärzte, § 138 BGB etc. – Neue Wege im Kampf gegen die Erbschleicherei

26.03.2026

Aktuelles Steuerrecht (Gesetzgebung und Rechtsprechung)

26.03.2026

Rückabwicklung, Rückkaufswert und Rentenfaktor – Aktuelles zur Lebensversicherung

26.03.2026

ChatGPT für Juristen: Pro - Werden Sie ein zertifizierter Legal Prompting Experte!

26.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH