Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 19:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/verbandsklage-abhilfeklage-eu-richtlinie-verbraucherschutz-bmj-referentenentwurf-ressortabstimmung
Fenster schließen
Artikel drucken
50553

Droht Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren?: Ampel streitet über neue Ver­bands­klage

von Hasso Suliak

21.12.2022

07.12.2022. Steffi Lemke und Marco Buschmann

Uneins über die Ausgestaltung der neuen Verbandsklage? Verbraucherschutz-Ministerin Steffi Lemke (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Gespräch. Foto: picture alliance / NurPhoto | Emmanuele Contini

Bis zum 25. Dezember muss Deutschland die EU-Verbandsklagerichtlinie umsetzen. Ein entsprechender Entwurf des BMJ liegt seit September vor. Aber eine Ressortabstimmung kommt nicht zustande, weil FDP und Grüne sich streiten. 

Anzeige

Eigentlich müsste Deutschland bis zum 25. Dezember dieses Jahres die Europäischen Verbandsklagerichtlinie (2020/1828) umsetzten – nicht zuletzt auch deshalb, weil die entsprechenden Vorschriften spätestens am 25. Juni 2023 in Kraft treten müssen. Von Deutschland gefordert wird dabei u.a. die Einführung einer neuen Abhilfeklage, die – anders als die bisherige Musterfeststellungsklage – nicht auf bloße Feststellung, sondern auf Leistung gerichtet ist. Qualifizierte Verbände und Verbraucherzentralen sollen mit dieser Klagemöglichkeit die Ansprüche von Verbraucher:innen und kleinen Unternehmen bündeln, um dann von den verklagten Unternehmen Schadensersatz oder sonstige Abhilfe zu fordern.  

Doch weil Grüne und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) sich über einen von Marco Buschmann Ende September vorgelegten Referentenentwurf streiten, wird auf jeden Fall schon mal die Dezember-Frist gerissen. Und ob die Vorschriften bis Ende Juni in Kraft getreten sein werden, darf ebenfalls bezweifelt werden. Deutschland droht im Zweifel ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.  

BMJ-Entwurf zu unternehmerfreundlich? 

An Buschmanns Entwurf gibt es diverse Kritikpunkte, die es den Grünen bzw. dem grünen Verbraucherressort (BMUV) bislang unmöglich machen, dem Entwurf in seiner bisherigen Fassung zuzustimmen. Im Grundsatz geht es um die Frage: Wie verbraucherfreundlich soll das künftige "Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)" sein? Die Grünen werfen Buschmanns Haus vor, einen zu unternehmensfreundlichen Entwurf vorgelegt zu haben, der einem umfassenden Verbraucherschutz nicht gerecht werde. Das BMJ verteidigt die Regelungen gegenüber LTO unterdessen als "sachgerechten Ausgleich zwischen Verbraucher- und Unternehmerinteressen". 

Strittig ist vor allem der Zeitpunkt, zu dem sich Verbraucher:innen für die neue Verbandsklage anmelden müssen. Der Entwurf sieht wie bei der Musterfeststellungsklage ein Opt-In System vor. Danach müssen Verbraucher:innen ihre Ansprüche spätestens am Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung zum Verbandsklageregister anmelden. Damit berücksichtigt Buschmanns Entwurf das Bedürfnis potenziell beklagter Unternehmen nach frühzeitiger Rechtssicherheit. Zu Beginn der Hauptverhandlung sollen sie einschätzen können, was auf sie zukommt, wie auch das Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins DAV kürzlich erläuterte. 

Grüne für spätes Opt-In 

Da die EU-Richtlinie einen Beitritt aber selbst nach einem Abhilfeurteil erlaubt, stößt Buschmanns Lösung bei den Grünen auf Widerstand. In der Bundestagsfraktion ist der ehemalige Hamburger Justizsenator Till Steffen für das Thema zuständig. Steffen glaubt, dass ein frühzeitiges Opt-In - wie im BMJ-Entwurf vorgesehen - dazu führt, dass das neue Instrument bei den Verbrauchern "leer" läuft: "Für geschädigte Verbraucher:innen ist es kompliziert und unsicher, sich über ein Klageregister einem Verfahren anzuschließen, dessen Verlauf sie nicht einschätzen können. Eine frühe verbindliche Anmeldung für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang wird die Anzahl der Individualklagen in die Höhe treiben. Insbesondere rechtsschutzversicherte Verbraucher:innen werden sich bei einem frühen Opt-In für eine Einzelklage entscheiden", so der Jurist. Könnten sich demgegenüber Verbraucher:innen noch während des Verfahrens oder sogar noch nach einem Urteil anmelden, würden deutlich mehr Geschädigte erreicht. Schließlich, so der Abgeordnete, müsse die eingereichte Verbandsklage ja auch erstmal öffentlichkeitswirksam werden.  

Wirtschaftsanwälte, die in erster Linie größere Unternehmen vertreten, halten Buschmanns Lösung unterdessen für richtig. Der grüne Ansatz hätte zur Folge, dass sich Verbraucher einer Kollektivklage nur anschließen würden, wenn diese ein für sie günstiges Ergebnis hat bzw. die Prognose günstig erscheine, kritisieren gegenüber LTO etwa Dr. Henner Schläfke und Dr. Tobias B. Lühmann von der Kanzlei Noerr. "Ist dies nicht der Fall, können sie selbst Klage erheben und ihr Glück bei einem anderen Gericht versuchen. Das wird von Wirtschaftsseite mit Verweis auf den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit zu Recht abgelehnt."  

BMJ verweist auf "bewährte Regelungen" der Musterfeststellungsklage 

Das BMJ verweist unterdessen auf die bewährte Praxis: "Das An- und Abmeldeverfahren und die dafür vorgesehenen Fristen entsprechen den in der Praxis bereits bewährten Regelungen zur Musterfeststellungsklage. Durch die Anmeldung wissen das Gericht und die Parteien, welche Einzelansprüche der Klage zugrunde liegen und, solange die Klage rechtshängig ist, nicht verjähren können." 

Apropos Verjährung: Auch über diesen Aspekt wird zwischen Grünen und dem BMJ heftig gestritten. Buschmanns Entwurf sieht vor, dass eine hemmende Verjährungswirkung nur für diejenigen eintritt, die sich frühzeitig für eine Klage entschieden haben. Auch dieser Ansatz entspricht der Rechtslage bei der Musterfeststellungsklage.  

MdB Steffen kritisiert dies als zu eng und verweist auf den Wortlaut der EU-Richtlinie: Danach müsse die Verjährungshemmung für alle "Betroffenen" ab Klageerhebung gelten. "Ist 'betroffen' etwa nur, wer sich zum Klageregister angemeldet hat? Nach dem deutschen Sprachgebrauch wäre 'betroffen' wohl eher, wer tatsächlich das fehlerhafte Produkt gekauft oder die rechtswidrigen AGB unterschrieben hat und nicht, wer sich zur Klage angemeldet hat", so Steffen. Eine so verstandene, erweiterte Verjährungshemmung sei dem deutschen Recht im Übrigen auch nicht fremd: "Im Kartellrecht gibt es sie bereits." 

Welche Verbände dürfen klagen? 

Ein weiterer Dissens zwischen Grünen und FDP-geführtem BMJ betrifft die Frage, welche Verbände klagebefugt sein sollen. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass nur mitgliederstarke Verbände klagen können, die zudem in dem betreffenden Metier bereits fünf Jahre aktiv sind. Nach Ansicht der Grünen würden dadurch kleinere Vereine von dem neuen Instrument ausgeschlossen, die sich erst wesentlich kürzer und möglicherweise erst mit einer aktuell aufgekommenen Problematik schwerpunktmäßig befassen. Rechtspolitiker Steffen erläutert: "Wir müssen sicherstellen, dass die Voraussetzungen für inländische Verbände nicht schärfer sind als für ausländische. Denn für grenzüberschreitende Klagen sind die Vorgaben für das Klageregister vollharmonisiert. Eine Inländerdiskriminierung der deutschen klagebefugten Verbände würde auch den Justizstandort Deutschland schwächen." 

Aber auch von der "wirtschaftsfreundlichen" Seite kommt zum Punkt Klagebefugnis Kritik, weil laut BMJ-Vorschlag sich auch kleine Unternehmen einer Verbandsklage anschließen können sollen. Der Entwurf spricht von kleinen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Millionen Euro. Ihnen soll der Anschluss aber nur möglich sein, wenn die Abhilfeklage von einem Verbraucherverband erhoben wird, aber kleine Unternehmen gleichermaßen von dem Klagegegenstand betroffen sind. Die Wirtschaftsanwälte der Kanzlei Noerr sehen hier "Missbrauchspotenzial": Da die Ansprüche kleiner Unternehmen nicht zwingend eigene (originäre) sein müssten, könnten die Anforderungen an "kleine Unternehmen" leicht umgegangen werden. "So könnte bspw. ein Konkurrent des verklagten Unternehmens, der selbst zu groß ist, um als 'kleines Unternehmen' zu gelten, seine Ansprüche im Wege der Abtretung oder Ausgliederungen an kleinere Tochterunternehmen übertragen, die die Ansprüche anschließend anmelden." 

Ob innerhalb der Bundesregierung auch mit Blick auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren zeitnah eine Verständigung erzielt wird, bleibt abzuwarten.   

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Droht Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren?: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50553 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa
    • Gesetzgebung
    • Musterfeststellungsklage
    • Sammelklage
    • Unternehmen
    • Verbraucherschutz
    • Vertragsverletzung
    • Zivilprozess
Alec Baldwin 20.04.2026
Zivilprozess

Nach tödlichem Schuss am "Rust"-Filmset:

Beleuchter ver­langt Scha­dens­er­satz von Alec Baldwin

Nach dem tödlichen Schuss am Set von "Rust" steht Alec Baldwin bald womöglich erneut vor Gericht – dieses Mal vor einem Zivilgericht. Ein Beleuchter wirft ihm fahrlässiges Verhalten vor und verlangt Schadensersatz.

Artikel lesen
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
Peter Magyar 17.04.2026
Ungarn

Was Populisten wie in Ungarn gefährlich werden kann:

Kor­rup­tion knallt

Viktor Orbán wurde mit überwältigender Mehrheit dreimal wiedergewählt – obwohl sein Abbau von Rechtsstaat und Demokratie in vollem Gang war. Seine Abwahl macht eine Facette des Rechtsstaats sichtbar, die als politisches Argument taugt.

Artikel lesen
Bundeswehrsoldaten bei einer Parade 17.04.2026
Wehrpflicht

Verteidigungsministerium verfügt "allgemeine Ausnahme" zum Wehrpflichtgesetz:

Ein unnö­t­iger Bruch mit rechts­staat­li­chen Prin­zi­pien

Man mag die Genehmigungspflicht für längere Auslandshalte im Wehrpflichtgesetz richtig oder falsch finden. Sie aber per Exekutivverfügung außer Kraft zu setzen, ist rechtsstaatswidrig, findet Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
Anna Lissner 17.04.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Anna Lissner

"Medienrechtliche Beratung besteht nicht darin, Risiken zu vermeiden, sondern sie bewusst zu tragen", sagt Anna Lissner. Sie übt Kritik an § 32 ZPO und erklärt, warum sie oft vergeblich auf den pünktlichen Feierabend hofft.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH