Druckversion
Samstag, 10.05.2025, 04:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ueberlastung-eugh-eug-verdopplung-richter-europaeisches-riesengericht
Fenster schließen
Artikel drucken
13925

EuGH und EuG sind überlastet: Europäisches Riesengericht als Lösung?

von Prof. Dr. Alexander Thiele

26.11.2014

Tribunal des Europäischen Gerichts

"Foto: Gerichtshof der Europäischen Union"

Der EuGH ist überlastet. Daher möchte er die Richter des ihm beigeordneten EuG auf 56 verdoppeln und zugleich das einzige Fachgericht abschaffen. Aus praktischer Sicht erscheint dieser Vorschlag nachvollziehbar, mittelfristig wird das aber nicht reichen, meint Alexander Thiele.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigte schon im Jahr 1989 an, dass er überlastet sei. Mit der Errichtung des "Gerichts erster Instanz" (EuG) im Jahre 1989 schien die Gefahr der Arbeitsüberlastung der europäischen Gerichtsbarkeit zunächst einmal abgewendet.

Das dem EuGH nachgeordnete Gericht, das seit dem Vertrag von Lissabon "Europäisches Gericht" genannt wird, entscheidet nun hauptsächlich über alle Klagen natürlicher und juristischer Personen, der EuGH wird hier nur noch als Rechtsmittelinstanz tätig. Erstinstanzlich beschränkt sich die Zuständigkeit des Gerichtshofs weitgehend auf Klagen der Organe, der Mitgliedstaaten und das Vorabentscheidungsverfahren.

Allerdings bedeutete die Erweiterung der EU bereits einen erheblichen Mehraufwand, der ab 2004 wieder zu einem Problem zu werden drohte. Diesen federte im Jahr 2006 jedoch die Errichtung des ersten Fachgerichts für den öffentlichen Dienst (EuGöD) ab, welches für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zuständig ist. Das Gericht befasst sich mit diesen Fällen in zweiter Instanz und nur in seltenen Ausnahmefällen gelangen diese Streitigkeiten danach noch an den Gerichtshof.

Vor allem Situation am EuG prekär

Inzwischen wurde die EU erneut um einige Mitgliedstaaten erweitert. Auch gewinnt das materielle Europarecht zunehmend an Bedeutung. Diese Veränderungen haben nun erneut zu kritischen Zuständen an den europäischen Gerichten geführt.

Als prekär erweist sich hier vor allem die Situation am EuG. Während noch im Jahr 2010 und 2011 "nur" 636 bzw. 722 neue Rechtssachen anhängig gemacht wurden, wird diese Zahl im Jahr 2014 voraussichtlich auf ca. 1.000 steigen. Insgesamt sind beim Gericht mittlerweile knapp 1.600 Rechtssachen anhängig – und damit fast doppelt so viele wie beim ebenfalls 28 Richterinnen und Richter umfassenden Gerichtshof.

Diese Auslastung wirkt sich zwangsläufig auch auf die durchschnittliche Verfahrensdauer aus. Im Bereich Wettbewerbsrecht erging eine Entscheidung des EuG im Jahr 2012 durchschnittlich erst nach 48,4 Monaten – also nach mehr als vier Jahren. Im Beihilfenrecht sieht es nur wenig besser aus.

Hier betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2012 mit 31,5 Monaten mehr als zweieinhalb Jahre. Zum Vergleich: Ein Vorabentscheidungsurteil des EuGH erging im Jahr 2012 in durchschnittlich 15,7 Monaten. Konsequenterweise sind mittlerweile bereits die ersten Schadensersatzklagen anhängig, in denen dem Gericht eine Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer vorgeworfen wird.

Diese praktisch unbestrittene Feststellung einer drohenden, wenn nicht gar schon bestehenden Überlastung des EuG beantwortet allerdings noch nicht die Frage, auf welchem Wege dieser begegnet werden sollte. Sieht man von einer förmlichen Vertragsänderung ab, bietet der AEU-Vertrag insoweit zwei Möglichkeiten: Entweder die Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richter  oder die Errichtung weiterer Fachgerichte zu dessen Entlastung.

Verdopplung der Richter, Abschaffung des Fachgerichts?

Der EuGH hat sich in seinem an den Rat gerichteten Vorschlag nun dafür ausgesprochen, den ersten Weg zu gehen und die Zahl der Richterstellen des EuG in drei Stufen zu verdoppeln. Ab 2019 wären damit 56 Richterinnen und Richter und damit zwei pro Mitgliedstaat dort tätig. Doch damit nicht genug. Nach Ansicht des EuGH sollte in diesem Zusammenhang auch das einzige Fachgericht, das EuGöD, wieder aufgelöst und in das EuG integriert werden.

Während der erste Teil des Vorschlags durchaus nachvollziehbar erscheint, überrascht vor allem dessen zweiter Teil, der – soweit ersichtlich – in dieser Form auch in der bisherigen Literatur keine Vorläufer findet. Bisher sahen Europarechtler das EuGöD vielmehr als Vorreiter einer funktionell dreistufigen europäischen Gerichtsbarkeit, bestehend aus Gerichtshof, Gericht und Fachgericht.

Angesichts der positiven Erfahrungen mit diesem Dreigestirn diskutierte man bisher allein über die Ausweitung der Fachgerichte, etwa im Bereich des geistigen Eigentums. Deren Abschaffung hingegen war bislang noch nie Gegenstand der Diskussion.

Der Grund für den Vorschlag des EuGH liegt aber auch nicht in einer kritischen Sicht auf die konkrete Arbeit des EuGöD. Durch die Abschaffung des Fachgerichts könnte nach Ansicht des EuGH vielmehr der Gerichtsaufbau der EU in seiner Komplexität reduziert werden. Es gäbe ja mit Gerichtshof und EuG nur noch zwei europäische Gerichte. Das wiederum sei zugleich der Kohärenz der Rechtsprechung förderlich. Nicht zuletzt bliebe der Gerichtshof dadurch "normale" Rechtsmittelinstanz für sämtliche Bereiche des Europarechts, einschließlich des Rechts des öffentlichen Dienstes.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Europäische Gerichte versinken in Arbeit

  • Seite 2:

    Vorschlag kann keine Dauerlösung sein

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Alexander Thiele, EuGH und EuG sind überlastet: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13925 (abgerufen am: 13.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • EuGH
    • Europa
    • Gerichte
    • Richter
  • Gerichte
    • Gericht der Europäischen Union
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein Schild mit der Aufschrift Bundesrepublik Deutschland 09.05.2025
Hintergründe

Der Dobrindt-Erlass über Zurückweisungen an der Grenze:

Von der "Herr­schaft des Unrechts" ins "Not­lagen-Chaos"?

Die Diskussion um den Dobrindt-Erlass über Grenz-Zurückweisungen krankt an vielen Missverständnissen. Neben die "Merkel-Rechtsbruch-Theorie" tritt nun Wirrwarr um die Ausrufung einer Notlage. Daniel Thym klärt das juristische Durcheinander.

Artikel lesen
Bundespolizisten stehen am Grenzübergang zwischen dem Ort Freilassing (Deutschland) und der Stadt Salzburg (Österreich) auf der Saalachbrücke und kontrollieren die Einreise. 08.05.2025
Flüchtlinge

Schreiben an die Bundespolizei:

Sind Dobrindts Zurück­wei­sungen recht­lich mög­lich?

Auch Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, sollen nicht mehr nach Deutschland einreisen können. Nur für vulnerable Gruppen soll es Ausnahmen geben, so die Pläne von Innenminister Dobrindt. Was sagt das Europarecht dazu?

Artikel lesen
Internetauftritt von Check24 08.05.2025
EuGH

EuGH zu Vergleichsportalen und vergleichender Werbung:

Check24 darf vor­erst eigene Noten ver­geben

Darf ein Vergleichsportal wie Check24 Versicherungen mit Noten bewerten, ohne dass dies als Werbung gilt? Der EuGH sagt: Ja – solange das Portal keine eigenen Versicherungen anbietet und damit kein Mitbewerber ist.

Artikel lesen
Beschreibung Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht auf der Amtsübergabe des Bundesministerium der Justiz. 07.05.2025
Bundesjustizministerium

Amtsübergabe an Justizministerin Hubig:

Eine von ihnen kehrt zurück

Umarmen statt Händeschütteln, die Amtsübergabe im BMJV an Stefanie Hubig glich einem freudigen Wiedersehen. Die Rückkehrerin kündigte gleich Vorhaben an: Mietpreisbremse, Familienrecht, Leistungsfähigkeit der Justiz – und Verfassungsfragen zur AfD.

Artikel lesen
Die Statue verkörpert Gerechtigkeit mit Schwert und Waage, symbolisiert das Streben nach Gleichbehandlung vor Gericht und im Rechtsstaat. 06.05.2025
Nachrichten

Studie der Arag zum Vertrauen in den Rechtsstaat:

Hälfte der Deut­schen glaubt an Gleich­be­hand­lung vor Gericht

Wie viel Vertrauen bringen Menschen ihrer Justiz und ihrem Rechtsstaat entgegen? Dieser Frage ist der Rechtsschutzversicherer Arag in einer internationalen Studie nachgegangen. Bei der Effizienz der Gerichte sind die Deutschen skeptisch.

Artikel lesen
Schöffen und Richter des LG Hamburg bei einer Verhandlung am 12.12.2023 03.05.2025
Meinung

Reaktion auf LTO-Gastbeitrag zur Einschränkung und Abschaffung der Schöffenbeteiligung:

Besser weniger Ein­zel­richter

Gerade weil Strafverfahren mehr sind als reine Rechtsanwendung sind Schöffen alles andere als "überholt". Und vor allem: Sie sind verfassungsrechtlich legitimiert. Wer sie abschaffen will, braucht sehr gute Argumente, schreibt Hasso Lieber.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Was ist Dein nächster Karriereschritt?

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von ARQIS
Prak­ti­kan­ten (m/​w/​d) AR­QIS Sum­mer School 2025

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... - After Work live in Köln

22.05.2025, Köln

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation

20.05.2025

Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

21.05.2025

25. Düsseldorfer Insolvenztage 2025

22.05.2025, Düsseldorf

Nivalion Legal Finance Summit 2025

22.05.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH