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Telekom sammelt Zuschauerdaten im Internetfernsehen: Viel mehr als nur Statistik

von Dr. Thilo Weichert

29.06.2012

Kind vor dem Fernseher

© Patric Martel - Fotolia.com

Wer schaut was, wann, wo und wie lange? Was bisher die Gesellschaft für Konsumforschung über Testzuschauer aufwändig ermittelte, möchte die Telekom über ihr Internetfernsehen Entertain nun selbst machen. Zur Angebotsoptimierung. Oder doch zu Werbezwecken? Wie das Unternehmen dabei vorgeht, gefällt Datenschützer Thilo Weichert überhaupt nicht.

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Das Angebot Entertain der Telekom ermöglicht es, über den persönlichen Internetanschluss fernzusehen sowie Sendungen aufzunehmen und später abzuspielen. Im Juni erhielten die Kunden von Entertain einen Brief oder eine E-Mail, worin das Unternehmen mitteilte, ab Mitte Juli das Zuschauerverhalten messen zu wollen.

Dabei will die Telekom etwa festhalten, wann eine Sendung aufgenommen wird, wann der Zuschauer ein-, aus- oder umschaltet und ob er die Online Videothek Videoload benutzt. Die Telekom versichert, die Daten würden pseudonymisiert erhoben und ihre Auswertung erfolge anonym.

Die statistische Auswertung diene ausschließlich der Verbesserung des Entertain Angebots, und man wolle auch in Zukunft dessen optimale Nutzung garantieren. Wer an der Erhebung nicht teilnehmen wolle, könne diese jederzeit mithilfe seiner Benutzer-PIN deaktivieren, so die Stellungnahme des Unternehmens.

Nicht ohne Einwilligung

Bisher werden Einschaltquoten über Testzuschauer von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelt – ein aufwändiges und fehleranfälliges Verfahren, das von der Kooperationsbereitschaft der Testzuschauer abhängt und dessen Repräsentativität fraglich ist. Seit es Internetfernsehen gibt, gibt es bessere Möglichkeiten, um das Fernsehverhalten des Publikums detailliert zu analysieren.

Diese will die Telekom jetzt nutzen – zur Angebotsoptimierung. Da viele Menschen eine geraume Zeit ihres Lebens vor dem Fernseher verbringen, verraten die Daten viel über den Zuschauer. Aufgedeckt werden seine Interessen und Vorlieben, sein Tagesablauf und Konsumverhalten, sowie indirekt die Zusammensetzung und das Kommunikationsverhalten des gesamten Haushalts. Diese Daten sind von allergrößtem Interesse – nicht nur zur Angebotsoptimierung, was auch immer dahinter stecken mag, sondern auch für Werbezwecke.

Da die Verarbeitung von Verkehrsdaten äußerst aussagekräftig und risikobehaftet für das Persönlichkeitsrecht der Zuschauer ist, bedarf sie nach § 96 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes der Einwilligung der Betroffenen. Eine solche holte die Telekom von ihren Kunden aber nicht ein. Sie ermöglicht lediglich, der Datenerhebung zu widersprechen, also ein Opt-out. Der Telefonriese argumentiert nämlich, sein Angebot sei ein Telemediendienst und kein Netzangebot. Nach § 15 Abs. 3 Telemediengesetz genüge es zur Analyse der Nutzungsdaten, wenn ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird – eine rechtlich fragwürdige Einordnung.

Auch das Vorgehen der Telekom an sich entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen: Das Telemediengesetz fordert, dass der Zuschauer auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen ist. Dafür reicht aber eine E-Mail, die unter der sonstigen Telekom-Werbepost leicht untergeht, nicht aus. Der Hinweis muss über den Dienst selbst erfolgen, also unmittelbar bei Nutzung des Internetfernsehens gegeben werden. Gar nicht akzeptabel und gesetzlich nicht vorgesehen ist, dass der Zuschauer erst einmal eine PIN eingeben muss, um der Datenerhebung überhaupt widersprechen zu können. Dieser Aufwand könnte Betroffene von einem Widerspruch abhalten.

Nutzung der Daten zu Werbezwecken?

Auf Nachfrage teilte die Telekom mit, dass die Set-Top-Box, also das von der Telekom Entertain-Kunden bereit gestellte Gerät, in zyklischen Abständen die Daten pseudonymisiert und automatisch an das Unternehmen überträgt. Das Pseudonym werde nochmals durch eine so genannte Hash-Funktion verändert, was zu einer weiteren Pseudonymisierung führt, so dass am Ende nichts weiter als Statistik heraus komme. Eine anderweitige Nutzung der Daten sei nicht beabsichtigt.

Was das Unternehmen nicht sagt, ist, dass auch ein pseudonymes und gehashtes Profil reidentifiziert werden kann. Sind die Zuschauerprofile aber erst einmal vorhanden, könnte die Marketingabteilung der Telekom Bedarf an einer Auswertung anmelden. Rechtliche Hindernisse gäbe es nach der Lesart des Unternehmens dabei nicht. Denn Angebotsoptimierung und Werbung unterliegen gesetzlich den gleichen Regeln.

Letztlich ignoriert der Internetgigant auch, dass nicht nur der Inhaber des Anschlusses vor dem Fernseher sitzt, sondern sehr wahrscheinlich weitere Mitglieder des Haushalts. Diese Haushaltsmitglieder würden über die Erhebung ihrer Daten und die Möglichkeit, dem zu widersprechen, aber gar nicht informiert, da sich das Schreiben der Telekom nur an den Anschlussinhaber richtet.

Die Kunden der Telekom sind also gut beraten, der Datenerhebung zu widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass ihr Fernsehverhalten aufgezeichnet wird. Unabhängig davon sind die angekündigten Pläne des Unternehmens mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Die Telekom sollte sich also genau überlegen, ob sie die Datenerhebung wie geplant durchführt.

Der Autor Dr. Thilo Weichert ist Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein.

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Telekom sammelt Zuschauerdaten im Internetfernsehen: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6498 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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