Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 19:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/legalisierung-von-cannabis-gruene-wollen-allen-das-kiffen-erlauben
Fenster schließen
Artikel drucken
6521

Legalisierung von Cannabis: Grüne wollen allen das Kiffen erlauben

von Prof. Dr. Dieter Müller

04.07.2012

Kiffer

© Nataraj - Fotolia.com

Wieder einmal versuchen grüne Bundestagsabgeordnete, den Anbau und Konsum von Cannabis für den Eigengebrauch zu legalisieren. Einmal mehr listen sie die altbekannten Argumente auf. Dabei springen sie erneut inhaltlich zu kurz und übersehen neben den möglichen negativen Folgen für Konsumenten auch, dass Deutschland das Kiffen aus rechtlichen Gründen gar nicht legalisieren könnte, meint Dieter Müller.

Anzeige

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist unter anderem die seit dem 1. Mai geltende Verpflichtung niederländischer Coffeeshops, Nicht—Inländern den Zutritt zu ihren Lokalen zu untersagen.

Die Grünen greifen mit ihrem Vorschlag fraglos vorhandene Widersprüche rund um das Thema Cannabis auf. Zitiert werden eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1994 und ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) aus dem Jahr 2006. Sowohl das BVerfG als auch das MPI prangern zu Recht die unterschiedliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften beim Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigenverbrauch an. Das MPI stellte eine willkürlich anmutende staatliche Kriminalisierung der Drogenbesitzer fest.

Eine Legalisierung soll dem nun, geht es nach Bündnis 90/Den Grünen, entgegen wirken. Dabei legen die Antragsteller beide Dokumente einseitig zugunsten ihrer Position aus. Weder das BVerfG noch die Freiburger Wissenschaftler empfehlen nämlich die Legalisierung des Handels mit Cannabis, sondern mahnen lediglich eine bundesweit einheitliche Einstellungspraxis an. Diese nicht zu vernachlässigende Gerechtigkeitslücke im Strafverfahren steht juristisch in keinem Zusammenhang mit einer Entkriminalisierung des Handels mit Haschisch.

Das zweite Argument der Legalisierungsbefürworter ist epidemiologisch fundiert: Die Kriminalisierung von Cannabis sei eine Folge der "vielfach widerlegten Annahme", es handele sich um eine Einstiegsdroge für den späteren Gebrauch härterer Substanzen. Haschisch sei inzwischen eine Alltagsdroge, die nicht gefährlicher als Alkohol sei. Ihre Kriminalisierung behindert in den Augen der Antragsteller eine wirksame Prävention und leistet einem Schwarzmarkthandel mit verunreinigten Produkten Vorschub.

Pervertierte Argumente

Fraglos fordert der exzessive Konsum der legalen Droge Alkohol jährlich weit mehr Tote als die illegale Droge Cannabis. Daraus ein Argument zugunsten einer Legalisierung zu entwickeln, liegt dennoch neben der Sache.

Vielmehr haben die staatlichen Bemühungen gegenüber der Volksdroge Alkohol versagt. Konsequenz muss sein, dort das System der Suchtprävention effektiver zu gestalten, nicht, an anderer Stelle in die gleiche Falle zu tappen.

Die Antragsteller lassen immerhin die mit dem Cannabiskonsum verbundenen Gesundheitsrisiken nicht unerwähnt. Sie pervertieren diese jedoch, wenn sie daraus Gründe für eine Legalisierung ableiten.

Vollkommen zu Recht stellen die Grünen fest, dass der Staat weit mehr Geld in die Repression, als in die Prävention investiert. Sie folgern daraus, dass die repressiven Mittel im Falle einer Legalisierung für präventive Zwecke freigesetzt werden könnten. Diese auf den ersten Blick charmante Argumentation setzt allerdings die Diskussion um die Legalisierung der Rauschdroge Cannabis auf ein falsches Gleis, weil sie eine nicht ausreichend alimentierte Prävention in einen direkten politischen Zusammenhang mit der Legalisierung stellt.

Dabei sollte es das Grundanliegen jeglicher Drogenprävention sein, die Persönlichkeit so zu stärken, dass der Genuss von Rauschdrogen nicht als alternative Strategie zur Bewältigung der Lebensprobleme oder zur Flucht aus der Realität begriffen wird.

Was die Antragsteller verschweigen: Deutschland kann nicht legalisieren

Deutschland darf den Eigengebrauch von Cannabis gar nicht legalisieren. Als Unterzeichner der UN-Konvention gegen narkotische Drogen, die der weltweiten Ächtung des Handels mit illegalen Drogen dient, hat sich Deutschland zuletzt 1988 völkerrechtlich verpflichtet, den Handel mit Cannabis strafrechtlich zu verfolgen. Sich von dieser Verpflichtung zu lösen, ist nur über die UNO in einem langen institutionellen Weg möglich und politisch unwahrscheinlich. Eine vergleichbare Bindung Deutschlands besteht innerhalb der Europäischen Union, deren Drogenstrategie ebenfalls sowohl restriktiv als auch repressiv ist.

Eine Legalisierung des Eigengebrauchs von Cannabis hätte zudem negative Folgen für die Sicherheit auf deutschen Straßen. Der von den Initiatoren verharmloste gelegentliche Gebrauch von Cannabis führt nämlich ab einer bestimmten Dosis zu einem Verlust der Fahreignung. Der überall in Deutschland festzustellende Anstieg von Drogenfahrten beweist, dass zahlreiche Konsumenten nicht zwischen Konsum und Fahren trennen können. Sie bedeuten ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko.

Schließlich bleiben die Initiatoren konkrete Antworten auf zahlreiche zentrale Fragen schuldig: Wie können Kinder und Jugendliche effektiv geschützt werden, wenn Cannabis wesentlich leichter, weil legal, erhältlich ist? Wie lässt sich der fließende Übergang vom legalen Eigengebrauch zu illegaler Produktion und Handel kontrollieren? Steigert die Legalisierung die Lebensqualität der bislang illegalen Konsumenten? Auf welche Weise entwickelt sich eine aufgeklärte Gesellschaft, wenn der Eigengebrauch von Cannabis legalisiert wird? Welche sozialen, medizinischen und epidemiologischen Langzeitfolgen brächte eine Legalisierung für eine komplexe und hoch technisierte Gesellschaft mit sich?

Dieser Fragenkatalog ließe sich problemlos fortsetzen. Glücklicherweise führen derartige Gesetzesinitiativen regelmäßig ins realpolitische Nirwana. Es bleibt die Frage nach dem tieferen Sinn derartiger politischer Vorhaben. Am Ende geht es den Abgeordneten wohl nur darum, eine vermeintlich sichere Wählerklientel zu bedienen, die ihre Rauschbedürfnisse zukünftig legal befriedigen möchte.

Der Autor Prof. Dr. Dieter Müller ist wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen und Autor zahlreicher Publikationen zum Verkehrsrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dieter Müller, Legalisierung von Cannabis: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6521 (abgerufen am: 23.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verkehrsrecht
    • Strafrecht
    • Drogen
    • Politik
    • Straftaten
    • Straßenverkehr
Axel Fischer 22.01.2026
Korruption

OLG München zu Aserbaidschan-Affäre:

Ex-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neter Fischer wegen Bes­tech­lich­keit ver­ur­teilt

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

Artikel lesen
Schmierereien gegen Bundeskanzler Merz im Sauerland 22.01.2026
Durchsuchung

LG Arnsberg zu Anordnung durch AG:

Auch zweite Haus­durch­su­chung wegen Merz-Sch­mie­re­reien war rechts­widrig

Nach Anti-Merz-Schmierereien erklärt das LG Arnsberg auch die Hausdurchsuchung bei einem zweiten Beschuldigten für rechtswidrig. Die Ermittlungen laufen dennoch weiter.

Artikel lesen
Der Verurteilte wird auf dem Weg zum Bezirksgericht in Nara von fünf Polizeikräften eskortiert 21.01.2026
Ausland

Japans Ex-Präsident Shinzo Abe getötet:

Atten­täter muss lebens­lang ins Gefängnis

2022 wurde der japanische Regierungschef vor laufenden Kameras bei einer Wahlveranstaltung erschossen. Die Tat löste weltweit Entsetzen aus. In der Nacht auf Mittwoch hat ein Gericht den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Artikel lesen
Mother secures her son in car seat using child safety belt 20.01.2026
Straßenverkehr

Mitfahrer, Mitverantwortung, Mitverschulden:

Wann das Eltern­taxi zur Haf­tungs­falle wird

Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.

Artikel lesen
Ein Bild von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken 19.01.2026
Cannabis-Legalisierung

Regeln für Cannabispatienten:

Union will War­kens Gesetz "nach­jus­tieren"

Kein Versand mehr und persönlicher Kontakt zum Arzt zwingend: Schwarz-Rot streitet über schärfere Regeln für medizinisches Cannabis. Nach der Sachverständigenanhörung signalisiert die Union, die strengen Regeln womöglich zu lockern.

Artikel lesen
Frau die ein Niqab trägt. 19.01.2026
Religion

VGH Baden-Württemberg zum Niqab am Steuer:

Ver­hül­lungs­verbot am Steuer ist ver­fas­sungs­gemäß

Eine Muslimin wollte mit Niqab Auto fahren. Der VGH Baden-Württemberg hält dagegen: Das Verhüllungsverbot gilt. Eine Ausnahmegenehmigung gibt's auch nicht – entschieden wurde aber trotzdem nicht sauber genug.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht im Fernstudium/ online

30.01.2026

31. Deutscher Pflege-Recht-Tag

30.01.2026, Berlin

Logo von White & Case
White & Case LLP - London Open Day

07.02.2026, London

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Schieds­verfahren

02.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Energierecht

03.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH