Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 13:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/greenlease-der-gruene-mietvertrag-fuer-deutschland
Fenster schließen
Artikel drucken
6665

greenLease: Der grüne Mietvertrag für Deutschland

von Patrick Buse, LL.M.

20.07.2012

Bürohäuser (Symbolbild)

© Kirill Livshitskiy - Fotolia.com

Nachhaltigkeit ist en vogue. Überraschend ist, dass es für Mietverträge bislang keine markterprobten Nachhaltigkeitsregeln gibt. Das will Freshfields Bruckhaus Deringer ändern. Die Kanzlei hat gemeinsam mit namhaften Vertretern der Immobilienwirtschaft mit dem "greenLease" einen umfangreichen Katalog konkreter Regelungsempfehlungen für "grüne" Mietverträge herausgegeben, der Marktstandard in Deutschland werden soll.

Anzeige

Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen wird in vielen Bereichen der Wirtschaft gefördert und gefordert. Themen wie Öko-Bilanz und Nachhaltigkeit begegnen uns in allen Lebenslagen. Auch für Gewerbeimmobilien und deren Nutzung stellt sich die Frage, wie diese möglichst Ressourcen schonend betrieben werden können und welche Nachhaltigkeitsthemen sie betreffen.

Die grüne Zertifizierung der Substanz von Immobilien verbreitet sich immer mehr. Auf europäischer Ebene werden gerade Rechenregeln für Ökobilanzen in der Bauindustrie entwickelt. Doch für grüne Mietverträge haben sich noch keine festen Regeln etabliert. Diese Lücke soll nun "greenLease – Der grüne Mietvertrag für Deutschland" schließen.

greenLease soll zur Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft beitragen. Nach deren gängiger Definition gilt als nachhaltig, was dauerhaft und zukunftsfähig der Entwicklung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensumstände des Menschen dient. Allerdings bedürfe es erst einmal Standards zur Messung von Nachhaltigkeit, um das Mietrecht und die Regelungen für Immobilien stärker an Nachhaltigkeitskonzepte heranzuführen, erklärt Tobias Krug, WWF Referent für Energieeffizienz und Gebäude. Hier sei der Gesetzgeber gefragt.

Grüner Mietvertrag - maßgeschneidert

Der vom greenLease vorgegebene Referenzrahmen setzt sich aus 50 Regelungsempfehlungen zusammen. Sie unterteilen sich nach dem Entwicklungsstand der Immobilie, nämlich nach deren Erstellung und Nutzung. Die Empfehlungen sollen die nachhaltige und umweltschonende Nutzung und Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien regeln und können dazu individuell zusammengestellt werden. Es gilt das Baukastenprinzip. Die einzelnen Klauseln beinhalten konkrete Rechte, Pflichten und Handlungsaufforderungen.

Thematisch reichen die Regelungsempfehlungen von Aspekten wie umweltschonende Materialien, Energieeinsparung und maximalem Verbrauch bis zur Förderung nachhaltigen Verhaltens. Es gibt also viele Baustellen für Nachhaltigkeit im Mietvertrag. Beginnen kann man schon im Kleinen. So kann etwa darauf hingewirkt werden, dass ökologisch unbedenkliche Putzmittel und Energiesparlampen verwendet werden und genügend Fahrradparkplätze für die Angestellten zur Verfügung stehen. Nachhaltigkeit hat viele Gesichter.

Komplexe markttaugliche Vertragsgestaltung ist gefragt

Kein Wunder also, dass eine den Bedürfnissen des Einzelfalls gerecht werdende, rechtssichere grüne Vertragsgestaltung sehr komplex sein kann. Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Regelungsempfehlungen maßgeblich rechtlich ausgestaltet. Sergio Binkowski, Rechtsanwalt im ImmobilienWirtschaftsrecht bei Freshfields und Mitherausgeber des greenLease, berichtet: "Die Entwicklung des greenLease war eine spannende Herausforderung. Zunächst natürlich deshalb, weil es sich bei den 'grünen' Regelungsempfehlungen um absolutes Neuland im deutschen Markt handelt."

Rechtlich besonders spannend sei zudem, dass die Integration der Regelungsempfehlungen in das starre Korsett des Mietrechts einerseits und in den Rahmen marktüblicher Usancen andererseits neben den juristischen Fachkenntnissen ein hohes Gespür für die Markttauglichkeit verlangt. Man müsse wissen, so Binkowski, was am Markt auf Akzeptanz stoßen kann und wofür der Markt dagegen vielleicht noch nicht "reif" ist.

Die weiteren Mitglieder der Projektgruppe greenLease sind namhafte Player der Immobilienwirtschaft. Neben Freshfields sind unter anderem die alstria office REIT-AG, Jones Lang LaSalle, Union Investment Real Estate, Daimler Real Estate, die Deutsche Bank, EPM Assetis und Ernst & Young Real Estate beteiligt. Auch das Institut für Immobilienwirtschaft der Universität Regensburg ist Mitglied der Projektgruppe, ebenso wie der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA).

Roman Wagner lobt diesen interdisziplinären Ansatz. Durch seine langjährige Tätigkeit in einem Maklerunternehmen und nun als Inhaber einer Beratungsfirma für nachhaltige Arbeitswelten ist der anerkannte Immobiliensachverständige Experte für das Thema "grüne" Immobilien. "Durch die Fachkompetenz von Juristen, Ingenieuren, Maklern und weiteren Immobiliensachverständigen ist ein umfangreiches, kompetentes und tiefgreifendes Regelwerk entstanden."

Grün ist im Kommen – auch im Gesetz

Nachhaltigkeit und Naturschutz sind ohnehin prominente Themen. Der greenLease trifft diesen Nerv der Zeit. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Dauerbrenner zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Ihre Novellierung steht für 2012 auf der Agenda. Auch die Weltkonferenz "Rio+20" hat sich die Herausforderungen und Chancen von mehr Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben. Mit den Querschnittsthemen nachhaltigen Wirtschaftens, Energieeffizienz und Klimaschutz beschäftigen sich in der Bundesregierung daher insbesondere das Wirtschafts- und das Umweltministerium, aber auch das Verkehrs-, das Finanz und nicht zuletzt das Justizministerium (BMJ).

Der Bundesgesetzgeber beschäftigt sich zudem gerade mit einer Reform des Wohnungsmietrechts. Hierbei setzt er sich schwerpunktmäßig auch mit der energetischen Sanierung auseinander. Diese Regeln haben aber nur teilweise Auswirkungen auf das gewerbliche Mietrecht. Anders als das Wohnraum-Mietrecht, das wegen des Mieterschutzes auch soziale Belange berücksichtigen muss, ist das gewerbliche Mietrecht vornehmlich vom Gedanken der Vertragsfreiheit geprägt und bietet so größere Gestaltungsfreiheit.

Die Vorschriften für die Duldung energetischer Modernisierungen gelten aber im Gewerbe-Mietrecht entsprechend. Allerdings hat der gewerbliche Vermieter kein Mieterhöhungsrecht. Er kann aber mit dem Mieter eine entsprechende Abrede treffen, ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen oder die Beendigung eines befristeten Vertrages abwarten.

Vom Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien

Im BMJ vertritt man die Auffassung, das geltende Gewerbe-Mietrecht lasse genug Raum zur Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen. Die modifizierten Duldungsregeln bei energetischen Modernisierungen erlaubten nach dem Entwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz außerdem eine energetische Modernisierung, falls es nicht zu entsprechenden Abreden zwischen den Parteien komme. Der Rechtsrahmen des Gewerbe-Mietrechts lasse ohne weiteres zu, dass etwa ein Investor-Vermieter ein Objekt "passgenau" nach den Wünschen des Mieters baue oder umrüste. Die Energieeinsparverordnung enthält indes Vorgaben zur energetischen Beschaffenheit, die auch bei gewerblicher Nutzung gelten.

Tobias Krug hält die Voraussetzungen für intelligente Green Lease-Ansätze für Gewerbeimmobilien für tendenziell einfacher umsetzbar als im Bereich der Wohngebäude. "Die Energieeinsparpotenziale bei Betrieb und Nutzung sind bei Gewerbeimmobilien in der Regel ebenfalls größer." Da existierende Modelle aus dem Ausland aus rechtlicher Sicht nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen werden könnten, erachte er den greenLease für sehr sinnvoll.

Die auf die Modernisierung von Bestandsbauten bezogenen Änderungen des Mietrechtsänderungsgesetzes ließen sich aus praktischen Gründen nur bedingt auf das gewerbliche Mietrecht übertragen, erklärt Roman Wagner. Energetische Maßnahmen würden überwiegend durch den Austausch der Fassade, den Rückbau klassischer Klimasysteme und die Einbringung moderner Gebäudetechnik in Kombination mit der Flexibilisierung der Mietflächen erreicht. Deshalb würden Eigentümer von Gewerbeimmobilien für Modernisierungsmaßnahmen die Immobilien konsequent abmieten oder Interimsflächen anbieten, erklärt Wagner weiter. Auf die Regeln des Wohnraum-Mietrechts könne insoweit nicht entsprechend zurückgegriffen werden. Er sehe im greenLease eine notwendige Ergänzung zu den Schritten des Gesetzgebers, aber keine hinreichende.

Anzeige

Schönheitskur für Immobilien

Für das BMJ liegen die Vorteile grüner Immobilien auf der Hand, denn sie förderten Energieeffizienz und Klimaschutz und damit zugleich die Ziele der Energiewende. Soweit zusätzliche Kosten entstehen sollten, müssten diese fair vertraglich zugeordnet werden. Doch grundsätzlich sind grüne Immobilien für alle Akteure vorteilhaft, weiß Roman Wagner. Für Investoren bedeuteten sie höhere Wertstabilität, Eigentümer könnten ihre Unternehmensziele der Corporate Social Responsibility erreichen und zunehmend höhere Mieterträge erzielen. Diese Steigerung der Attraktivität und Rendite der Immobilie aus Eigentümer- und Vermietersicht bestätigt auch Tobias Krug.

Für Mieter schlage insbesondere die Senkung der Betriebs- und Nebenkosten und eine gesteigerte Reputation zu Buche, sind sich Wagner und Krug einig. Der grüne Mietvertrag ist damit auch eine Schönheitskur für Immobilien. Denn mit dem Nachhaltigkeits-Tuning steigt deren Attraktivität.

Der WWF Deutschland hält die ersten Ansätze für einen konzeptionellen Rahmen für Green Lease-Mietverträge im Gewerbebereich für durchaus vielversprechend, sagt Tobias Krug. Er gibt aber zu bedenken, dass diese noch ausreifen müssten. "Eine interessante Aufgabe sehen wir in der Gestaltung von Green Lease-Modellen, so dass sie nicht nur für die 'Veredelung' von Gewerbeimmobilien in 1a- und 1b-Lage in Frage kommen, sondern für weitere Bereiche der Bestandsimmobilien." Er sei aber skeptisch, ob Ansätze privater Anbieter dies alleine leisten könnten und wünsche sich vielmehr einen Dialog des Gesetzgebers mit den Akteuren, so Krug weiter.

Roman Wagner sieht den nächsten Monaten und ersten Anwendungsfällen des greenLease gespannt entgegen. "Sie werden zeigen, wie praktikabel die einzelnen Empfehlungen in der Verhandlung zwischen Mietern und Vermieter sind."

Er räumt den Regelungsempfehlungen jedenfalls eine vergleichbare Bedeutung ein, wie sie die Richtlinien der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) in Bezug auf Definition und Berechnung von Mietflächen oder das Red Book der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) für die Standardisierung der Immobilienbewertung haben.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Patrick Buse, greenLease: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6665 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Gewerbe
    • Immobilien
    • Mietwohnung
    • Umweltschutz
Moderne Zweifamilienhäuser im Bauhausstil, Cubushäuser, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen 16.07.2026
Makler

BGH zum Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision:

Ein Zwei­fa­mi­li­en­haus ist kein Ein­fa­mi­li­en­haus

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

Artikel lesen
Ein Rentner kontrolliert seine alte Gasheizung 14.07.2026
Umweltschutz

DUH hält neues Gebäudegesetz für formell verfassungswidrig:

Bun­des­prä­si­dent soll Gesetz nicht unter­zeichnen

Das am Freitag verabschiedete "Heizungsgesetz" hätte der Zustimmung des Bundesrats bedurft. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des DUH-Anwalts Remo Klinger. Er fordert den Bundespräsidenten auf, das Gesetz nicht auszufertigen.

Artikel lesen
Drohnenaufnahme eines in Rohbau befindlichen Einfamilienhauses 12.06.2026
Städtebau

Das BauGB-"Upgrade" im Praxistest:

Nach dem Bau­turbo jetzt der Pla­nung­s­turbo?

Die nächste Baurechts-Novelle soll überlange Planungsprozesse abkürzen und die Bauleitplanung modernisieren. Diese Erwartungen kann der Entwurf im Ansatz erfüllen, Peter Neusüß und Reinhard Sparwasser raten aber zu mehr Mut.

Artikel lesen
Ein Traktor versprüht Flüssigkeiten auf einem Feld 11.06.2026
Umweltschutz

Bund scheitert mit Verfassungsbeschwerde:

BVerfG hält sich im Streit um Pes­ti­zide raus

Ungewöhnliche Konstellation: Eine Bundesbehörde erhebt eine Verfassungsbeschwerde, weil sie die Verwaltungsgerichte zu einer Vorlage an den EuGH zwingen will. Doch sie scheitert, denn Karlsruhe mischt sich in den jahrelangen Streit nicht ein.

Artikel lesen
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Plakate der Ultras, Fans, Fanblock, Proteste fordern Erhalt des Geissbockheims 05.06.2026
Fußball

OVG Münster muss erneut entscheiden:

Umwelt­schützer und 1. FC Köln ringen um Trai­nings­zen­trum

Das OVG Münster muss sich erneut mit dem Streit um das Fußball-Trainingszentrum des 1. FC Köln beschäftigen. Nach einer Entscheidung des BVerwG hat der "Effzeh" nun gute juristische Chancen, das Verfahren für sich zu entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH