Wer sich Wohneigentum kauft, findet im Nachhinein nicht selten größere Mängel, vor allem in Altbauten. Welchen Zustand dürfen Käufer redlicherweise erwarten? Der BGH hat klargestellt: Zum Wohnen muss sich eine Wohnimmobilie schon eignen.
Im Urlaub möchte man Ruhe und eine schöne Aussicht genießen. Müffelnde und laute Tiere können das Vergnügen durchaus schmälern. Kommt es zu einer solchen Belästigung, gibt es Reisepreisminderung – aber in Maßen, so das AG München.
Wer eine bestimmte Beschaffenheit zusagt, kann sich nicht gleichzeitig auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. "Einwandfrei" heißt einwandfrei – auch bei der Klimaanlage eines Oldtimers. Das hat der BGH entschieden.
... es ist die reitende Richterin als Ersatz. Ersatz für den Sachverständigen, dessen Einschätzung die Richterin wegen 41 Jahren Reiterfahrung nicht folgen wollte und eigenmächtig den Reitplatz begutachtete. Doch ihr Urteil hielt nicht.
Der Verkäufer einer Matratze muss nur über den Härtegrad aufklären, wenn der Käufer explizit danach fragt. Eine unzufriedene Käuferin bekommt ihr Geld nicht zurück, entschied das AG Hannover.
Merkt ein Käufer nach dem Kauf eines Tieres, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer eine Frist zur Behandlung des Tieres setzen. Wer keine Frist setzt, bleibt grundsätzlich auf den Behandlungskosten sitzen, entschied das LG Lübeck.
Eine Frau kaufte ein Freizeitpferd, später stellte sich heraus: Das Tier wurde in der Vergangenheit als Rennpferd eingesetzt. Wegen der höheren Belastung des Pferdes will die Käuferin den Vertrag rückabwickeln. Damit scheiterte sie nun vor dem OLG.
Wer im Tropenklima Urlaub macht, sollte vorher Klimadiagramme studieren und mit einem Restrisiko auf Regen planen. Den Reiseveranstalter treffe im Hinblick auf die Wetterbedingungen auch keine Hinweispflicht, so das LG Frankfurt.