Die Redaktion erfuhr es aus den Medien: Der Verfassungsschutz hat Strafanzeige gegen Quellen des Online-Portals netzpolitik.org gestellt. Die Redakteure müssen mit Ermittlungen in ihrem Umfeld rechnen. Das Leben für Whistleblower wird härter.
Gefühlt ist es nicht lange her, dass der Begriff "Whistleblower" positiv besetzt war. Er stand für das Aufdecken von Missständen, für Zivilcourage. Seit Julian Assange von WikiLeaks und dem NSA-Enthüller Edward Snowden ändert sich das – jedenfalls im Blick der Behörden und Politik. Der Whistleblower wird zum Verräter, ein Staatsfeind. Das gilt über Bande auch für netzpolitik.org. Die fünfköpfige Redaktion versteht sich selbst als zwischen WikiLeaks und dem Spiegel stehend, sagt Chefredakteur Markus Beckedahl.
Das Online-Portal berichtet über Datenentwicklungen und hat dabei "die Philosophie, wenn es geht Originaldokumente zu veröffentlichen", sagt Beckedahl. "Das halten wir für wichtig und notwendig für die Transparenz." An der Stelle seien sie dann "mehr WikiLeaks als Spiegel".
Netzpolitik stellte vertrauliche Dokumente zu Spionage-Einheit online
Diesem Grundsatz entsprechend hatte netzpolitik.org im Februar geheime Dokumente veröffentlicht, die den Journalisten anscheinend aus den Reihen des Verfassungsschutzes zugespielt worden waren. Inhaltlich ging es um das Budget der deutschen Geheimdienste für 2013. Im April legten sie den aktuellen Wirtschaftsplan nach, veröffentlichten ein als vertraulich eingestuftes Konzept für eine neue Einheit beim Verfassungsschutz und den zugehörigen Organisationsplan. Die Redaktion stellte dar: "Für den Inlandsgeheimdienst wurden 2,75 Millionen Euro für den Posten 'Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung" veranschlagt.
Zusammengefasst: Für mehrere Millionen Euro solle beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Einheit mit über 75 Spionen eingerichtet werden. Diese solle "Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie verdeckte Informationen erheben'", schrieb netzpolitik.org.
Information offenbar bewusst gestreut
In beiden Berichten des Portals berufen sich die Journalisten also auf geheime Dokumente. Der Verfassungsschutz soll daraufhin gegen die Informanten der geheimen Dokumente, die aus dem Verfassungsschutz oder dem nahen Umfeld stammen müssen, Strafanzeige gestellt haben. Angeblich zog der Generalbundesanwalt bereits die Ermittlungen an sich.
Der Deutschlandfunk hatte dies als erster gemeldet, von dort erfuhr auch netzpolitik.org selbst von der Strafanzeige. Wer die Information an den Deutschlandfunk gestreut hat, ist unbekannt, die Behörden selbst hüllen sich in Schweigen und wollen die Strafanzeige und die Aufnahme von Ermittlungen weder bestätigen noch dementieren.
"Wir gehen davon aus, dass diese Info gezielt in Richtung Deutschlandfunk lanciert wurde, um unsere und andere Quellen einzuschüchtern", teilt Beckedahl auf der eigenen Website mit. Der Einschüchterungsversuch habe jedenfalls insofern Erfolg, als dass Informanten Angst bekommen werden, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. So werde "die Berichterstattung von netzpolitik.org und andere kritische Berichterstattung über den Überwachungsskandal und die zunehmende Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten behindert." Der Artikel über die Vorgänge trägt die Überschrift "Einschüchterungsversuch: Generalbundesanwalt soll Whistleblower jagen".
Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt schweigen
Der Verfassungsschutz hat die Strafanzeigen nie bestätigt. Auch gegenüber LTO teilt ein Sprecher lediglich die übliche Floskel mit, die schon in anderen Medien zu lesen war: "Wir ärgern uns über Durchstechereien, aber wie wir damit umgehen, das kommentieren wir nicht." Eine Sprecherin des Generalbundesanwaltes konnte sich gleichfalls nicht zu einer klaren Aussage durchringen, teilte aber mit: "Wir sind damit befasst."
Aus Sicherheitskreisen wird allerdings zumindest ein möglicher Grund für das Schweigen mitgeteilt. Mit einer Erklärung begebe man sich in eine öffentliche Arena, wo das Gespräch über den Umgang mit einem Geheimnisverrat die Geheimhaltung an sich ad absurdum führe. Angeblich könnte die bloße Kommentierung der Vorgänge als Bestätigung der Authentizität der von netzpolitik veröffentlichten Dokumente betrachtet werden. Tatsächlich wertet netzpolitik allein die Berichte anderer Medien über eine Strafanzeige als Bestätigung der Echtheit der Dokumente. Das stelle eine Behörde wie den Verfassungsschutz wiederum vor das Problem, die Geheimhaltungsregeln einzuhalten, war zu vernehmen.
Haushaltsplan für Geheimdienste ist geheim
In den Dokumenten geht es um als vertraulich eingestufte Informationen wie den Plan, eine neue Einheit zu installieren. Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Höhe der Mittel, die für konkrete Maßnahmen bereitgestellt werden. Insoweit bestehe für die drei Geheimdienste Deutschlands - den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz - eine Ausnahme vom Grundsatz, dass der Bundeshaushalt öffentlich ist. Ziel sei es, Rückschlüsse auf die Maßnahmen der Geheimdienste zu vermeiden, heißt es aus Sicherheitskreisen.
Das droht wohl anhand der veröffentlichten Unterlagen. Wenn man den Sicherheitskreisen Glauben schenken möchte. Daher wäre auch die behauptete Einschaltung des Generalbundesanwaltes in beiden Fällen folgerichtig – er ist zuständig für Straftaten, die sich in schwerwiegender Weise gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland richten.
2/2: Redaktionen sind sicher, Informanten nicht
Die Redaktion selbst ist nicht Gegenstand der unbestätigten Ermittlungen. Sie befürchtet jedoch "trotzdem ins Visier der Strafverfolgungsbehörden" zu geraten. Diese hätten durch die Strafanzeige auch Repressionsmöglichkeiten bis hin zu Überwachungsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen gegen sie. "Theoretisch hilft uns die Pressefreiheit, praktisch muss man sich das im Detail anschauen. Und dann geht es noch um den Verfassungsschutz, wo mehrere Untersuchungsausschüsse momentan feststellen, dass dort nicht alles so abläuft, wie man sich das rechtsstaatlich vorstellt", schreibt Beckedahl.
Eine berechtigte Sorge? "Nach dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann man davon ausgehen, dass es zu keinen Durchsuchungen von Redaktionsräumen mehr kommt", meint Rechtsanwalt Niko Härting."Es kann hier keine anderen Maßstäbe geben als in anderen Fällen, nur weil die Quelle aus dem Umfeld des Verfassungsschutzes kommt."
Das Cicero-Urteil hat dem staatsanwaltlichen Vorgehen gegen Redaktionen enge Grenzen gesetzt. 2005 war es nach einem Bericht des Magazins über den jordanischen Terroristen und Al-Kaida-Anführer Abu Musab al-Zarqawi zu Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume des Autors und der Redaktion gekommen. Der Autor habe Passagen aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert, der als Verschlusssache eingestuft worden war.
In Zukunft noch schärfere Regeln
Das Bundesverfassungsgericht bewertete das Vorgehen als Verstoß gegen die Pressefreiheit (Urt. v. 27.02.2007, Az. 1 BvR 538/06). In der Folge wurde durch das Pressefreiheits-Stärkungsgesetz im Jahr 2012 der neue Abs. 3a des § 353b ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt. Danach sind auch Beihilfehandlungen von Journalisten nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken."
Auch Beckedahl kann sich nicht vorstellen, "dass in einem Rechtsstaat plötzlich das LKA oder BKA in den Räumen steht". Auch, wenn man das theoretisch mal einplane.
Ob das auch nach der Einführung des geplanten Tatbestandes der Datenhehlerei auch so bleibt, wird sich zeigen. Die hierzu geschaffene Strafnorm des § 202a Abs. 2 StGB wurde fast ein bisschen klammheimlich gemeinsam mit der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschlossen.
Dort heißt es: "Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
(K)ein "Dienstleister für Demokratie"
Tatsächlich ist – was zunächst nicht vorgesehen war – im vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf durch einen Verweis auf die Strafprozessordnung explizit eine Ausnahme für Journalisten formuliert. Dennoch: "Strafbar ist nach dem Paragraphen jedenfalls jeder, der sich geheime Informationen verschafft und bereitstellt", sagt Härting. "Blogger oder Betreiber von Plattformen wie WikiLeaks gelten nach herrschender Meinung nicht als Journalisten und begeben sich also künftig in die Kriminalität". Vielleicht auch netzpolitik. Der Whistleblower selbst läuft ins Leere, wenn sich nicht Journalisten bereit erklären, die Daten zu veröffentlichen. Für Plattformen und Blogger jedenfalls wird es schwerer.
Von Whistleblowern sagte Angela Merkel unlängst noch wenig begeistert: "Es gibt sie, damit muss man leben". Signalisiert wird, dass die Weitergabe von Geheimissen unerwünscht ist, und dass man auf Basis solcher Daten keinerlei Konsequenzen ziehen wird, wenn es sich nicht gerade um Steuerdaten handelt. Es geht nicht mehr um Zivilcourage. Moralisch ist anders.
Etwa der Verfassungsschutz. Auf dessen Homepage steht als Zitat von dem Präsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen: "Wir sind ein Dienstleister für Demokratie." Whistleblowing soll es nicht mehr sein.
Tanja Podolski, Ermittlungen gegen Whistleblower?: Geheimes Deutschland . In: Legal Tribune Online, 15.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16227/ (abgerufen am: 18.04.2024 )
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