Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 06:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eu-richtlinie-korruption-bestechlichkeit-abgeordnete-mandatstraeger-amtstraeger-buschmann-anhoerung
Fenster schließen
Artikel drucken
53022

Deutschlands Widerstand gegen die EU-Korruptionsrichtlinie: Busch­mann sorgt sich um das Freie Mandat

von Hasso Suliak

30.10.2023

Bundesjustizminister Buschmann in Brüssel

Allein auf weiter Flur: Mit seiner Position zur EU-Korruptionsrichtlinie hat sich Marco Buschmann in Brüssel isoliert.  Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Die Bundesregierung hadert mit Plänen der EU, die Korruption von Abgeordneten effektiver zu bekämpfen. Weil der Bundesjustizminister aber mit seinen Bedenken in Brüssel nicht durchdringt, fragt er nun den Bundestag, wie er verhandeln soll. 

Anzeige

Eigentlich wollte die Ampelkoalition noch in diesem Jahr eine Reform der Abgeordnetenbestechung auf den Weg bringen. Hintergrund ist eine Strafbarkeitslücke, deren Schließung sogar der Bundesgerichtshof (BGH) seinerzeit im Zusammenhang mit Verfahren rund um die CSU-Maskenaffäre dem Gesetzgeber ans Herz gelegt hatte: Denn während Amtsträger wie z.B. Beamte die volle Härte und eine Strafverfolgung wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit nach §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) fürchten müssen, sieht § 108e StGB eine Strafbarkeit bei Mandatsträgern nur vor, wenn die Handlungen bei der "Wahrnehmung" ihres Mandates erfolgen. Laut BGH ist es jedoch "ähnlich strafwürdig", wenn ein Mitglied des Bundestages (MdB) "bei außerparlamentarischen Betätigungen unter Berufung auf seinen Status (…) und ohne Vorgabe, im Auftrag des Parlaments zu handeln, Behördenentscheidungen zu beeinflussen versucht". 

Dass Abgeordnete in Deutschland – anders als in den meisten EU-Mitgliedstaaten – strafrechtlich nicht wie Beamte behandelt werden, liegt daran, dass man in Berlin seit Jahren auf die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten verweist. Diese verfügen über ein freies Mandat, sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen, Art.38 Abs.1 S.2 Grundgesetz (GG). Eine Gleichstellung von Mandatsträgern mit Amtsträgern verbiete sich zudem wegen der Verschiedenheit ihrer Aufgaben, des Fehlens eines genau umrissenen Pflichtenkreises für Mandatsträger und des Umstands, dass das Parlamentsrecht schließlich die Entgegennahme einiger Vorteile durchaus erlaube. Kein Wunder also, dass die Ampelkoalition entgegen Versprechungen im Juli 2022, die Strafbarkeitslücke schnell zu schließen, seither noch nichts zustande bekommen hat. 

Brüssel macht Druck, Bundesjustizminister ruft um Hilfe 

Druck auf Deutschland kommt nun jedoch aus Brüssel. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Korruptionsrichtlinie auf den Tisch gelegt. Und dieser sieht die volle Gleichstellung von Amts- und Mandatsträgern vor. Deutschland wäre gezwungen, die Regelung in § 108e StGB, der aktuell noch spezielle Anforderungen an die Kausalität zwischen Vorteil und Mandatshandlung stellt, zu ändern bzw. Mandatsträger gleich in den Täterkreis der Amtsträger in §§ 331 StGB ff. StGB miteinzubeziehen. Auch müsste Deutschland den Strafrahmen nach oben anpassen. Die §§ 331 und 333 StGB sehen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor und bleiben damit hinter der von der Richtlinie vorgesehenen Mindesthöchststrafe von bis zu sechs Jahren zurück.  

In größte Sorge haben die Vorschläge aus Brüssel nun die Bundesregierung, namentlich den Bundesjustizminister versetzt. Dieser reagierte inzwischen auf eine ungewöhnliche Weise: Mit einem Brief, der LTO vorliegt, wandte sich Marco Buschmann (FDP) an den Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages und informierte außerdem die Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die Mitglieder des Rechtsausschusses. Tenor des Schreibens: Die von der EU gewollte strafrechtliche Gleichbehandlung von Abgeordneten mit Amtsträgern sei verfehlt. Aber da Deutschland mit dieser Position auf EU-Ebene allein dastehe, wolle er jetzt vom Parlament wissen, wie er weiterverhandeln soll. 

Wörtlich schreibt Buschmann: "Eine (…) undifferenzierte Gleichstellung empfinden wir als unangemessen; sie wäre nicht sachgerecht und könnte etwa die Zulässigkeit von Parteispenden in Frage stellen. Leider zeichnet sich bei den Verhandlungen ab, dass wir im Kreise der europäischen Mitgliedstaaten im Rat bei unserer Ablehnung dieses Ansatzes nur wenig Unterstützung finden."

EU-Vorschlag: Bundestagsjuristen haben keine Bedenken 

Die Sorge Buschmanns, dass Abgeordnete künftig keine Parteispenden mehr annehmen dürfen, bezieht sich auf eine konkrete Formulierung im Richtlinien-Vorschlag der Kommission: Während § 108e Abs. 1 StGB verlangt, dass der erlangte Vorteil "ungerechtfertigt“ sein muss, soll nach Art. 7 Buchst. b für die Strafbarkeit ein "Vorteil jedweder Art" ausreichen. Jedenfalls dem Wortlaut nach könnten damit Abgeordnete regelmäßig in den Verdacht der Bestechlichkeit geraten, wenn sie Zuwendungen, sei es für sich selbst oder für die Partei, denen sie angehören, entgegennehmen.  

Welchen Verhandlungsauftrag der Bundestag nunmehr dem Bundesjustizminister an die Hand gibt, soll in einer eiligst anberaumten Anhörung am 13. November im Rechtsausschuss des Bundestages beraten werden. Bereits jetzt liegt den Parlamentariern indes ein Gutsachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vor, der die Bedenken des Bundesjustizministers nicht teilt. Die Ausarbeitung (Az. WD 3-3000-117/23) ist datiert vom 12. Oktober und liegt LTO vor. 

"Keine Verletzung des freien Mandats" 

Hinsichtlich der Entgegennahme von Parteispenden könne die entsprechende Regelung im RL-Vorschlag nach Ansicht der Bundestagsjuristen sehr wohl so ausgelegt werden, dass nicht jede bloße Annahme eines irgendwie gearteten Vorteils den Vorwurf der Bestechlichkeit begründet. Der Schutzzweck von Strafnormen zur Bestechlichkeit von Mandatsträgern bestehe gerade darin, die sachliche und unabhängige Wahrnehmung des Mandats zu gewährleisten, und nicht darin, die ordnungsgemäße Mandatswahrnehmung zu behindern. "Eine Verletzung des freien Mandats durch den Richtlinien-Vorschlag dürfte insoweit daher nicht vorliegen", heißt es im Gutachten.  

Geht es nach dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, ist der Widerstand Deutschlands gegen die EU-Korruptionsrichtlinie nicht haltbar: "Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Verletzung des in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten freien Mandats durch die in Art. 7 des Vorschlags einer Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption enthaltenen Vorgaben vor." Auch eine Verletzung des Demokratieprinzips, mithin auch des Kerngehalts der Verfassungsidentität des Grundgesetzes, sei nicht erkennbar. 

Buschmann erwartet Kompromissvorschlag vom Parlament  

Ob sich Marco Buschmann davon indes fachlich beeindrucken lässt, ist zweifelhaft. In seinem Schreiben an die Abgeordneten macht er deutlich, dass er grundsätzlich nicht gewillt ist, von seiner rigiden Haltung abzurücken. Allenfalls für irgendwelche Kompromisslösungen zeigt er sich offen: "Wir werden uns dennoch weiter dafür einsetzen, Abgeordnete den Amtsträgern nicht gleichzustellen. Nachdem aber absehbar zu sein scheint, dass wir dieses Primärziel möglicherweise nicht werden erreichen können, bitte ich um Ihre Mitteilung, ob die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf Kompromisse dringen soll." 

Welche konkreten Kompromisse Buschmann auf EU-Ebene verhandeln könnte, soll nun also der Deutsche Bundestag entscheiden. Entsprechende Vorschläge müssten aus der Mitte des Bundestages kommen und sollten auch "nicht etwa durch die Bundesregierung vorgegeben werden", schreibt Buschmann. 

Transparency International lobt Vorgehen  

Während man sich zumindest in einigen Ampelfraktionen über dieses eher ungewöhnliche Vorgehen eines Bundesministers verwundert die Augen reibt, bekommt Buschmann von der Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) Zuspruch: Es sei richtig, die Stellungnahme zum Richtlinienentwurf in die Autonomie des Parlaments zu legen – und nicht durch eine Meinung der Exekutive vorzuzeichnen, meint TI-Vorstandsmitglied und Juraprofessor Heribert Hirte gegenüber LTO. Es liege jetzt in der Verantwortung des Parlaments, Minister Buschmann die entsprechenden Hinweise an die Hand zu geben.  

Hirte ist ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter und seit September 2022 Vorstandsmitglied bei TI Deutschland. Als MdB hatte Hirte noch gegen Verschärfungen von § 108e StGB votiert. 2014 stimmte er mit der GroKo für eine moderate Erweiterung des Straftatbestands, die schon damals von Vielen als wirkungslos kritisiert wurde.  

In der Sache ist der ehemalige CDU-Politiker aber heute der Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission mit der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten in Deutschland vereinbar wäre. "Eine Kollision sehe ich nicht: Das wird schon daraus deutlich, dass – schon jetzt – durch Vorschriften wie § 108e StGB die 'Freiheit des Mandats' keine absolute ist und insbesondere und zu Recht eine Käuflichkeit des Mandats nicht zulässt", so Hirte.  

Eine Warnung hat der Jurist dennoch für den Fall einer Umsetzung des EU-Vorschlages parat: Es würden Missbrauchsrisiken eröffnet, "wenn die - in einer bestimmten, zudem auch weisungsabhängigen, politischen Verantwortung stehende - Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes gegen Mandatsträger Ermittlungen einleitet, die eine andere politische Bindung haben". 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Deutschlands Widerstand gegen die EU-Korruptionsrichtlinie: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53022 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Abgeordnete
    • Bundesjustizministerium
    • Bundestag
    • EU-Kommission
    • Korruption
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Peter Magyar 17.04.2026
Ungarn

Was Populisten wie in Ungarn gefährlich werden kann:

Kor­rup­tion knallt

Viktor Orbán wurde mit überwältigender Mehrheit dreimal wiedergewählt – obwohl sein Abbau von Rechtsstaat und Demokratie in vollem Gang war. Seine Abwahl macht eine Facette des Rechtsstaats sichtbar, die als politisches Argument taugt.

Artikel lesen
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Dr. Stefanie Hubig (SPD) 31.03.2026
Terrorismus

Gesetzliche Grundlage für Bundesopferbeauftragten:

BMJV will Ter­r­or­opfer besser unter­stützen

Seit 2018 gibt es einen Bundesopferbeauftragten. Jetzt will das BMJV das Amt auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt nun vor.

Artikel lesen
Der angeklagte Staatsanwalt kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover. 30.03.2026
Korruption

Maulwurfprozess aus Hannover geht in die nächste Runde:

Staats­an­walt legt nach Deal Revi­sion ein

Der Fall des korrupten Staatsanwalts, der die Mafia vor Razzien warnte, geht in die nächste Runde. Im Prozess vor dem LG Hannover kam es zu einer Verständigung, viele Fragen blieben offen. Nun hat der Jurist Revision eingelegt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von VINCI Energies Europe East GmbH
(Se­nior) Le­gal Coun­sel/Voll­ju­rist (m/w/d) in der zen­tra­len Rechts­ab­tei­lung...

VINCI Energies Europe East GmbH, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH