Druckversion
Mittwoch, 10.12.2025, 05:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bverfg-2bvc423-wahl-pruefung-bundestagswahl-abgeordnetenhaus-berlin-chaos-wahlchaos-pannen-pannenwahl-neuwahl-neuwahlen-wiederholung-warteschlange-wartezeit
Fenster schließen
Artikel drucken
52264

BVerfG überprüft Bundestagswahl: Führen lange War­te­zeiten zur Neu­wahl?

von Dr. Max Kolter

18.07.2023

BVerfG verhandelt über Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin

Über die Folgen der Wahlfehler bei der Bundestagswahl in Berlin verhandelte nun der Zweite Senat des BVerfG um Berichterstatter Peter Müller und Vorsitzende Doris König. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod.

Stimmabgaben nach 18 Uhr, lange Schlangen vor Wahllokalen und falsche Stimmzettel – die Mängelliste der Berliner "Pannenwahl" ist lang. In welchem Umfang dies zu Neuwahlen führen muss, wurde am Dienstag in Karlsruhe verhandelt.

Anzeige

Das nach der Berliner "Pannenwahl" beschädigte Vertrauen der Wähler wiederherstellen – darum geht es den Beteiligten am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es wird die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion verhandelt (Az. 2 BvC 4/23). Auch wenn Einigkeit über das Ziel herrscht, so sind die Beteiligten vor Verhandlungsbeginn doch geteilter Meinung darüber, wie man das Vertrauen der Wähler zurückgewinnt: durch Neuwahlen in 431 Berliner Wahlbezirken, wie es der Bundestag im November 2022 beschloss, oder in 1.200 Wahlbezirken, wie es die Union in etwa fordert.

Nur eine umfassende Neuwahl in all den Wahllokalen, in denen Unregelmäßigkeiten belegt seien, stelle das Vertrauen der Wähler in die Integrität der demokratischen Wahl wieder her, erklärt der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder das mit der Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe verfolgte Anliegen seiner Fraktion. SPD-Kollege Johannes Fechner, der den Bundestag in der Verhandlung vertritt, argumentiert hingegen: "Es geht um das Vertrauen der Wähler darin, dass eine einmal durchgeführte Wahl auch grundsätzlich Bestand hat." Es solle nur dort neu gewählt werden, wo schwere und mandatsrelevante Wahlfehler belegt seien. 

Dabei liegen beide Seiten gar nicht so weit auseinander: Jeder reklamiert schließlich für sich, nur dort neu wählen lassen zu wollen, wo Wahlfehler tatsächlich belegt seien. Der Streit dreht sich also primär um die Rechtsfrage: Was ist ein nur durch Neuwahl zu behebender Wahlfehler? Im Rahmen dessen ist die tatsächliche Frage zu klären: Was ist in den insgesamt 2.256 Berliner Wahllokalen am 26. September 2021 genau passiert? 

Sind Stimmabgaben erst nach 18.30 Uhr ein Wahlfehler? 

Unstreitig kam es in mehreren hundert Wahlbezirken der Hauptstadt zu langen Schlangen vor Wahllokalen, zeitweisen Schließungen und Stimmabgaben nach 18 Uhr. Mancherorts wurden falsche Stimmzettel ausgegeben, vereinzelt stimmten Personen ab, die nicht wahlberechtigt waren. Dies dokumentieren der Abschlussbericht der Expertenkommission "Wahlen in Berlin" vom Juli 2022 sowie zahlreiche Niederschriften aus einzelnen Wahllokalen. Beherzt stritten sich die Beteiligten am Dienstag über das Ausmaß, die Auswirkungen und die Rechtsfolgen dieser Pannen. 

Dass falsche Stimmzettel und die Abstimmung durch nicht zur Wahl Berechtigte Wahlfehler sind, hatte auch der Bundestag in seinem Beschluss vom November 2022, die Bundestagswahl nur – aber immerhin – in 431 Berlin Wahlbezirken wiederholen zu lassen, so gesehen. Aber das waren am 26. September 2021 wohl nur Einzelfälle. Deutlich häufiger waren lange Schlangen und Wartezeiten vor Wahllokalen und verspätete Stimmabgaben. 

Stimmabgaben nach 18 Uhr sind grundsätzlich nicht ordnungsgemäß, das ergibt sich aus § 47 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWahlO). Dort heißt es: "Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr." Gestritten wurde am Dienstag aber über eine in § 60 Satz 2 BWahlO geregelte Ausnahme, die es erlaubt, "Wähler zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden."  

So hängen also lange Wartzeiten bzw. -schlangen und Stimmzeitüberschreitung zusammen. Nur: Sind dies schwere Wahlfehler, die eine Neuwahl rechtfertigen? Und geschah dies in einem mandatsrelevanten Umfang, d.h., hätte eine Neuwahl Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag?

Der Wahlprüfungsausschuss hatte verspätete Stimmabgaben zwar als Grund für eine Neuwahl anerkannt. Diese seien sogar für 78 Prozent der fehlerbehafteten Wahlbezirke verantwortlich. Der Ausschuss hatte dabei allerdings eine Daumenregel angewendet, nach der Indiz für einen schweren Wahlfehler sei, wenn nicht nur nach 18 Uhr, sondern bis nach 18.30 Uhr gewählt worden sei.

Ob diese Daumenregel der Prüfung der Karlsruher Richter standhält, ist ungewiss. Die Unionsfraktion hält sie für beliebig. Der Bundestag hätte genauer prüfen müssen, aus welchen Gründen in welchen Wahlbezirken die reguläre Abstimmzeit von 18 Uhr überschritten worden sei. Die Fraktion sieht daher auch andere Wahlbezirke in denselben Wahlkreisen als "infiziert" an. Die belegten Fehler seien nur "die Spitze des Eisbergs", so Schnieder in der Verhandlung am Dienstag.

Gericht übt deutliche Kritik am Wahlprüfungsausschuss 

Auch das Gericht äußerte sein Unverständnis darüber, warum der Wahlprüfungsausschuss nicht die Niederschriften aus den einzelnen Wahllokalen angefordert hatte, um Fehler festzustellen. Stattdessen stützte sich der Bericht vor allem auf eine von der Landeswahlleitung Berlin erstellte Liste von Auffälligkeiten, auf Berichte von Bürgern und die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche. 

Fast eine Stunde lang mussten der Prozessbevollmächtigte des Bundestags, Professor Heiko Sauer, und MdB Fechner, der als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses den Beschluss vom November 2022 mitzuverantworten hat, dafür Rede und Antwort stehen. Dabei ging es um die Frage, inwiefern das Gericht im Rahmen der Wahlprüfungsbeschwerde eigene Tatsachenfeststellungen zu treffen hat oder an die Feststellungen von Fehlern durch den Wahlprüfungsausschuss gebunden ist, dieser also insofern "Sperrwirkung" entfaltet. Was also überprüft das BVerfG im Rahmen der Wahlprüfungsbeschwerde gemäß Art. 41 Abs. 2 GG – die Wahl selbst oder den Wahlprüfungsbeschluss des Bundestags gemäß Art. 41 Abs. 1 GG?

Während der Prozessbevollmächtigte der Unionsfraktion, Professor Bernd Grzeszick, zu seiner Rechtsauffassung, das BVerfG führe eine eigene Überprüfung der Wahl durch und müsse daher alle relevanten Tatsachen selbst feststellen, keine Rückfrage von der Richterbank ertragen musste, wurde sein Gegenüber hart drangenommen.  

Nachdem Sauer vertreten hatte, ein Recht zur eigenen Sachverhaltsaufklärung stehe dem BVerfG nur dort zu, wo der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags den Sachverhalt fehlerhaft aufgeklärt habe, ging es los: Wenn schon die Einsprüche des Bundeswahlleiters und andere Berichte erhebliche Auffälligkeiten zeigen, liege es doch nahe, die Niederschriften aus den einzelnen Wahllokalen anzufordern. "Dann schaut man sich die Dinger doch mal an", polterte Richter Peter Müller – und fragte: "Warum hat der Bundestag von dieser naheliegenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht?" 

Sind lange Warteschlagen ein Wahlfehler? 

Ein weiterer Streitpunkt sind die Warteschlangen bzw. -zeiten. Nach Auffassung der Unionsfraktion sowie der Bundeswahlleiterin führten erhebliche Wartezeiten dazu, dass Wähler die Schlange verließen und nicht mehr zurückkehrten. Wahlberechtigte, die noch zuhause über soziale Medien von den langen Wartezeiten erfuhren, würden von vornherein davon abgeschreckt, überhaupt in Richtung Wahllokal aufzubrechen. Dies beeinträchtige die Freiheit und Gleichheit der Wahl gem. Art. 38 Abs. 1 GG – die Wartezeit selbst sei der Wahlfehler. 

Doch wann ist eine Wartezeit zu lang? Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand sieht dies schon ab 30 Minuten als gegeben an. Grzeszick führte zur Untermauerung ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1996 an, wonach eine Wartezeit von 15 bis 30 Minuten bei Kommunalwahlen noch zumutbar seien. Doch kann das auch für eine Bundestagswahl gelten, die mit einer Wahl des Landesparlaments (Abgeordnetenhauses), der örtlichen Bezirksvertretungen und einem Volksentscheid verbunden wird? Die Karlsruher Verfassungshüter ließen Zweifel erkennen. 

Wartezeiten als Planungsfehler?

Weiterhin diskutierten die Beteiligten am Dienstag hitzig, ob eine lange Wartezeit unabhängig davon einen Wahlfehler darstellen kann, ob diese auf einem Planungsfehler beruht. 

Dies verneinte der (heutige) Landeswahlleiter, Professor Stephan Bröchler, nach dessen Ansicht weitere Umstände zu berücksichtigen seien, die zu längeren Wartezeiten führen könnten. Denn zusätzlich zur Bundestagswahl, der Wahl zum Abgeordnetenhaus, der Wahl der Bezirksvertretungen und dem Volksentscheid fiel auf diesen Septembertag in der Corona-Pandemie auch noch der Berlin-Marathon. Daher strömten laut Bröchler, der auch Mitglied der Expertenkommissionen Wahlen war, viele Wähler erst am Nachmittag gemeinsam in die Wahllokale.

Bröchler wollte daher insbesondere kein "systemisches" Versagen der Wahlleitung sehen, in vielen Bezirken sei die Wahl reibungslos verlaufen. Dennoch musste er auf Nachfrage eingestehen, dass die Wahllokale überwiegend mit nur zwei Wahlkabinen ausgestattet waren, drei Kabinen aber wohl ausgereicht hätten, um den Ansturm zu bewältigen. Zudem seien pro Berliner Wähler zwei Minuten zu wenig veranschlagt worden, um die immerhin fünf Kreuze zu setzen. Man sei stattdessen von den bei sonstigen (einfachen) Wahlen üblichen drei Minuten ausgegangen. 

Grzeszick hielt dem § 46 Abs. 1 Satz 2 WahlO entgegen: "Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten […] die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird." Demnach sei alles ein Wahlfehler, was die Wahlabgabe nicht "möglichst erleichtert". Eine unzureichende Ausstattung mit Wahlkabinen oder die unterlassene nachträgliche Aufstellung solcher stellten daher Wahlfehler dar.

Neuwahl wohl erst im Winter

Ob das BVerfG dazu neigt, der Beschwerde der CDU/CSU-Fraktion stattzugeben, ließ es bis zum Nachmittag nicht durchblicken. Zwar hatte Berichterstatter Peter Müller die Vorkommnisse in Berlin schon in der Vergangenheit als "Skandalwahl" kritisiert, wie man sie in einem "diktatorischen Entwicklungsland" erwarten würde. Die Richter machten auch keinen Hehl daraus, dass sie die Geschehnisse für noch nicht hinreichend aufgeklärt halten. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass sie am Ende – wie es die Union fordert – in mehr als der Hälfte der Berliner Wahlbezirke Neuwahlen anordnen.

Bis ein Urteil ergeht, könnten noch ein paar Monate vergehen. Neben der Beschwerde der Unionsfraktion sind weitere 61 Beschwerden anhängig. Ob und wann darüber verhandelt wird, ist laut Aussage des BVerfG-Sprechers Jonas Heimbach gegenüber LTO am Montag noch unklar.

Sobald das Urteil ergeht, hat die Landeswahlleitung 60 Tage Zeit, die Wahl durchzuführen (§ 44 Abs. 3 Bundeswahlgesetz). Wie gut die Neuwahl in der Hauptstadt gelingen wird, hänge vom Umfang der Neuwahlen und damit auch vom Karlsruher Urteil ab, so Wahlleiter Bröchler gegenüber dem Tagesspiegel: "Für eine vollständige Wiederholungswahl reicht das Geld nicht mehr aus."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG überprüft Bundestagswahl: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52264 (abgerufen am: 10.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundestagswahl
    • BVerfG
    • Demokratieprinzip
    • Parteien
    • Wahlen
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Internet 09.12.2025
Internet-Kriminalität

Internetprovider erwirken einstweilige Anordnung:

BVerfG stoppt Internet-DNS-Über­wa­chung als Ermitt­lungs­in­stru­ment

Strafverfolgungsbehörden wollten schon beim Aufrufen einer Internetadresse ansetzen und DNS-Anfragen massiv auswerten. Fachgerichte billigten die damit einhergehende Massenüberwachung. Doch nun stoppt das BVerfG die neue Überwachungstaktik.

Artikel lesen
Die Justizministerin geht entschlossen, während Sachsen gegen Extremisten-Tourismus vorgeht und gegen Gerichtsurteile klagt. 05.12.2025
Extremismus

Justizministerin will gegen Linie des Landesverfassungerichts klagen:

Sachsen wehrt sich gegen Jura-Ext­re­misten-Tou­rismus

Sachsen will extremistische Bewerber von der juristischen Ausbildung abhalten. Dazu greift das Land die Rechtsprechung des eigenen Verfassungsgerichtes an – und setzt auf das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Zwei Frauen in Anzügen steigen eine Treppe hinauf, möglicherweise zu einer Sitzung des Wahl­ausschusses. 05.12.2025
Bundestagswahl

BWS und die 4,98 Prozent:

Wahl­aus­schuss gegen Neu­aus­zäh­lung der Bun­des­tags­wahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.

Artikel lesen
Der Spiegel Redaktionsgebäude in Hamburg 03.12.2025
Pressefreiheit

Bloßer "Anfangsverdacht" kann für identifizierende Berichterstattung ausreichen:

Spiegel siegt vor BVerfG wegen Wire­card-Berich­t­er­stat­tung

Im Streit um Spiegel-Wirecard-Berichte über einen früheren Manager kassiert das BVerfG einen Beschluss des OLG München. Die Richter machen deutlich, dass journalistische Berichterstattung nicht an strafprozessuale Verdachtsgrade gebunden ist.

Artikel lesen
Das Bundesverfassungsgericht 19.11.2025
Beamtenbesoldung

Berlin hat jahrelang zu schlecht bezahlt:

Ver­fas­sungs­ge­richt macht neue Vor­gaben zur Beam­ten­be­sol­dung

Rüffel für die Hauptstadt: Die dortige Beamtenbesoldung war über Jahre hinweg verfassungswidrig niedrig. Das Besondere an der Entscheidung: Das BVerfG setzt neue Maßstäbe dafür, wie ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip zu prüfen ist.

Artikel lesen
Demonstranten bei Sitzblockade 15.11.2025
Podcast

OpenAI verliert gegen Gema / Sitzblockaden / Voyeuristische Fotos:

"Mich wun­dert, dass Du die Ver­ur­tei­lung von Demon­s­tranten recht­fer­tigst"

Wie weit reicht die Versammlungsfreiheit, wenn andere Versammlungen gestört werden? Können Urheber bald an OpenAI mitverdienen? Und warum sind voyeuristische Fotos nicht strafbar? Dies und mehr in Folge 46 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Füh­rungs­kräf­te im Team @fi­nan­zenBW

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg , Stutt­gart

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

17.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und Bauprozessrecht (5 Zeitstunden)

17.12.2025

Aktuelles Wohn- und Gewerberaummietrecht 2025 komplett - Jahresrückblick BGH und Instanzgerichte

17.12.2025

GmbH-Steuer-Highlights 2025/2026

18.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen

18.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH