Druckversion
Samstag, 7.02.2026, 03:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/dissertation-voelkerrecht-stille-revolution-kolonialzeit-imperialismus-weltkrieg
Fenster schließen
Artikel drucken
36333

Dissertation zum Völkerrecht: Eine stille Revo­lu­tion

von Martin Rath

07.07.2019

Alter Globus, Buch und Landkarte

© Nejron Photo - stock.adobe.com

Schon vor 50 Jahren brachte das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge u.a. die Entkolonialisierung der Welt zu einem vorläufigen Ende. Wie bedeutsam das war, zeigt eine recht frische Dissertation.

Anzeige

Manchmal fällt es mit Blick auf die Schwerpunkte, die akademisch gebildete Menschen in ihrem Leben setzten, schon etwas schwer, die Fassung zu behalten: Vor drei Jahren sah sich, ein erster Fall von vielen, Tilda Swinton publizistischen Scherereien ausgesetzt. Weil sie in der Verfilmung des Marvel-Comics "Doctor Strange" die Rolle einer magisch begabten asiatischen Kampfkunst-Oberhexe übernommen hatte, wurde der schottischen Schauspielerin der Vorwurf gemacht, sich an einem "Whitewashing" beteiligt zu haben.

Vertreter der Postcolonial Studies kreideten den "Strange"-Produzenten an, die Rolle der märchenhaften Oberhexe keiner optisch passenderen Person of Color (PoC) zugeteilt zu haben. "Weiße" Darsteller nähmen "farbigen" Kollegen die Engagements weg, der Westen plündere nach wie vor in postkolonialer Art Kulturgüter des globalen Südens.

Die Klage, dass PoC im westlichen Medienbetrieb nicht hinreichend sichtbar sind, ist zwar schwer zu bestreiten. Regelrecht sprachlos macht es jedoch, wie anonym der indische Jurist Ram Prakash Anand (1933–2011) die Welt verlassen hat: Anand war, wie die 2018 publizierte Tübinger Dissertation "Die Bindung der Dritten Welt an das postkoloniale Völkerrecht" von Anna Krueger belegt, eine der wichtigsten Stimmen in der durchgreifenden rechtlichen Neuordnung der Staaten im 20. Jahrhundert.

Während die Anhängerschaft des Postcolonial-Ansatzes Zeit findet, dumme Märchenfilme wegen der Hautfarbe der Darsteller anzugreifen, sieht sie keinen Anlass, einen ihrer Vordenker und juristischen Gestalter des postkolonialen Zeitalters mit einen deutsch- oder englischsprachigen Wikipedia-Eintrag der Allgemeinheit bekannt zu machen. Immerhin: Diese Umbruchphase ist allgemein zu wenig präsent.

Postkolonialismus – eine ernste juristische Angelegenheit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren das Vereinigte Königreich, Frankreich, Belgien und die Niederlande bekanntlich nicht mehr in der Lage, ihren Herrschaftsanspruch über Asien und Afrika mit hinreichender Gewalt durchzusetzen.

Das Ende ihrer Imperien wurde keinesfalls als selbstverständlich gesehen. Dies zeigte sich nicht nur in brutalen Versuchen, die Vorkriegsordnung wiederherzustellen. Allein dem niederländischen Staat fielen beispielsweise zwischen 1945 und 1949 in Indonesien rund 160.000 Menschen zum Opfer.

Auch in juristischen Dokumenten dieser Zeit finden sich unverhoffte Spuren des formal ungebrochenen imperialen Anspruchs. Art. 6 des NATO-Vertrags vom 4. April 1949 stellte beispielsweise fest, dass die von Frankreich 1848 annektierten Teile Algeriens vom neuen nordatlantischen Bündnis geschützt werden. Großbritannien erklärte 1953 sogar verbindlich, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auch für seine Protektorate und Überseegebiete – von den Kanalinseln über Nigeria bis zum fernen Tonga – anwenden zu wollen. Imperialisten, die sich verabschieden wollen, sehen anders aus.

In ihrer Tübinger Studie zeichnet Krueger nun nach, mit welcher Argumentation die ersten Völkerrechtsgelehrten der nach staatlicher Unabhängigkeit strebenden Gesellschaften Afrikas und Asiens auf der Bühne des internationalen Rechts reüssierten.

Machtpolitische Anarchie oder stabilisierende Apologetik?

Es boten sich zum Auftritt auf der völkerrechtlichen Bühne zwei weitgehend gegensätzliche Zugänge an.

Einmal bestand die Möglichkeit, das Völkerrecht als potenziell freundliche Gegebenheit anzunehmen. Aus dieser "apologetischen" Position ließ sich die allgemeine strategische Richtung ableiten, die Staaten der Welt für "Gerechtigkeit, Gemeininteresse, Fortschritt oder Weltgemeinschaft" in Haftung zu nehmen. Die andere Möglichkeit ging dahin, die individuelle Autonomie der staatlichen Akteure zu betonen, also "Willen, Verhalten oder Interessen der Staaten" als Ausgangspunkt jeder völkerrechtlichen Argumentation zu wählen.

Wie Krueger in einer umfangreichen und spannenden Einführung zeigt, gaben über diese strategische Richtungsentscheidung hinaus – in der sich, wie wohl zu erwarten, die Regierungen der jungen Dritten Welt oft wechselhaft verhielten –, die rechtshistorischen Erzählungen der Völkerrechtsgelehrten aus Afrika und Indien wichtige Argumentationslinien vor.

Ram Prakash Anand, neben dem nigerianischen Juristen Taslim Olawale Elias (1914–1991) einer der führenden Köpfe dieser Generation, erklärte beispielsweise, ausgehend von der Beobachtung einer entsprechenden vorkolonialen Staatspraxis Chinas, Indiens, Ägyptens und Syriens, dass weite Teile der späteren Dritten Welt eine vorwestliche Vorstellung von Völkerrecht hatten, dieses also kein rein imperiales europäisches Konstrukt gewesen sei.  Elias befand, dass auch die Völker Afrikas vor dem imperialen Landraub seitens der europäischen Staaten über ebenbürtige Rechtssysteme, mithin über eigene Völkerrechtssubjektivität verfügt hätten.

Rechtsgeschichtliche Erzählungen haben normatives Potenzial

Derartige völkerrechtliche Rahmenerzählungen hatten den Zweck, die Gleichheit der Staaten zu akzentuieren. Wenn die Zubilligung der Völkerrechtssubjektivität für eine real existierende Herrschaftsordnung in Asien oder Afrika nicht nur von den Merkmalen Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet abhing, sondern auch von der Anerkennung durch die europäischen Mächte, konnte sie aus weltanschaulichen Gründen verweigert werden. Anand erklärte, die europäischen Mächte hätten den afrikanischen und asiatischen Herrschaften die Völkerrechtssubjektivität zunächst abgesprochen, weil sie nicht christlich gewesen seien.

Als das Kriterium der Zugehörigkeit zu einem Club christlicher Mächte durch die Beziehungen mit dem Osmanischen Reich, dann zu China und Japan durchbrochen wurde, habe man während des 19. Jahrhunderts auf das Konzept der "Zivilisation" zurückgegriffen, um die formale Gleichheit aller Staaten zu vermeiden. Unter der neuen Ordnung der Vereinten Nationen sei dieses nun vom Kriterium der Friedensliebe abgelöst worden.

Ein zentrales Argument der imperialen Landnahme, seit sich Spanier und Portugiesen, Engländer, Franzosen, Niederländer, Dänen und Schweden ab 1492 ganz Süd- und Nordamerika angeeignet hatten, lag in der Behauptung, "terra nullius" vor sich zu haben – herrschaftsfreies Land. Dass sich die Kolonialmächte dabei bewusst waren, mit einer normativen Fiktion zu operieren, liegt zwar nahe. Beispielsweise sicherten sich die Spanier Loyalität, indem sie die Nachkommen der mexikanischen Aztekenherrscher in ihren Adel eingliederten, heute vertreten durch Don Juan José Marcilla de Teruel-Moctezuma y Valcárcel (1958–). Allenthalben wurden in Afrika, Asien und Ozeanien der "terra nullius"-Idee zum Trotz Unterwerfungsverträge abverlangt – viele Umstände für ein Niemandsland.

Die Niemandslandfiktion westlicher Völkerrechtler musste also seit den 1950er Jahren von den neuen Kollegen aus dem globalen Süden aufs Korn genommen werden – mit durchaus praktischen Konsequenzen: Nach 450 Jahren portugiesischer Herrschaft besetzten beispielsweise indische Truppen am 18. Dezember 1961 die Kolonien Goa, Diu und Damão: War dies ein Verstoß gegen das Gewaltverbot nach Artikel 2 Nr. 4 Charta der Vereinten Nationen oder ein Akt, überholte Fremdherrschaft zu beseitigen? Verweigerte man der rechtshistorischen Erzählung von der "terra nullius" die Gefolgschaft, verschob sich das völkerrechtliche Urteil zugunsten Indiens.

Diskurs "AT" des internationalen Vertragsrechts

Im Detail zeichnet Anna Krueger den Richtungsstreit unter den neuen und bereits etablierten Völkerrechtsgelehrten des frischen postkolonialen Zeitalters aber in den Auseinandersetzungen um den "Allgemeinen Teil" des kodifizierten Völkerrechts nach, also zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜV), das nach langen Verhandlungen im Mai 1969 abgeschlossen wurde.

Sollten sich die neuen Staaten der Dritten Welt beispielsweise lästiger vertraglicher Bindungen durch einseitige Erklärung entledigen können, wie es die Sowjetunion 1917/1922 im Sinne ihres anarchistischen freien Willens getan hatte? Oder sollte die alteuropäische Gesamtrechtsnachfolge greifen? Konnte diese generell oder nur im begründeten Einzelfall als durchbrochen gelten? Unter afrikanischen Diplomaten populär war zeitweise die sogenannte Nyere-Doktrin, die den neuen Staaten zwei Jahre Bedenkfrist ab Unabhängigkeit einräumen wollte.

Die Art. 62 und 64 WÜV, die eine Lösung von Pflichten aus völkerrechtlichen Verträgen bei Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen lassen bzw. im Fall einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts ("ius cogens") den bestehenden Vertrag nichtig machen, sind Ergebnisse dieses Grundsatzstreits.

Hoch verdichtetes juristisches Wissen

Anna Kruegers Dissertation bietet eine dichte Darstellung, in der juristische Axiome, rechtshistorische Erzählungen und die politischen Machtinteressen einer revolutionär umbrechenden Staatenwelt in ihrem Zusammenspiel verständlich werden. Prinzipiengeleitetes juristisches Denken, das in seiner politischen Machtdimenison erklärt wird, findet sich im Gewimmel examensrelevanter Stoffe bekanntlich allenfalls noch im Arbeitsrecht. Kruegers Dissertation öffnet darüber hinaus Zugang zur exotischen Wunderwelt weithin unbekannter Rechtsgelehrter.

Seit dem Amtsantritt von Donald Trump, über den der Komiker Trevor Noah spottete, er sei der erste wahrhaft afrikanische US-Präsident, werden die Karten von Anarchie  und Völkerrechtsvertrauen zudem neu gemischt. Selten dürfte Rechtsgeschichte so aktuell sein.

Lesetipp: Anna Krueger, "Die Bindung der Dritten Welt an das postkoloniale Zeitalter" ist als eBook zum stolzen Preis von 69,99 zu erwerben. Studenten sollten sie aber in jeder gut sortierten digitalen Universitätsbibliothek finden.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dissertation zum Völkerrecht: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36333 (abgerufen am: 07.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Politik
    • Rechtsgeschichte
    • Völkerrecht
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD, l) besucht den Internationalen Gerichtshof. Neben ihrTomoko Akane (r), Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs (IStGH). 06.02.2026
IStGH

Besuch der Justizministerin in Den Haag:

Hubig wider­spricht Merz – und stärkt dem IStGH den Rücken

Bei ihrem Besuch in Den Haag wirbt Justizministerin Hubig für die Einhaltung des Völkerrechts. Mit Blick auf den Haftbefehl gegen Netanjahu widerspricht sie Bundeskanzler Merz deutlich.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
Carles Puigdemont 05.02.2026
EuGH

Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug:

Auf­he­bung der Immunität von Puig­de­mont & Co. nichtig

Der EuGH erklärt die Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig. Das Parlament patzte beim Berichterstatter, der zu eng mit den spanischen Anklägern verbandelt gewesen sei.
 

Artikel lesen
Isabella Sanna (l) Daniel Halemba (r) 02.02.2026
AfD

AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an:

AfD-Poli­­tiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geld­strafe ver­ur­teilt

Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen.

Artikel lesen
Ein schwarz-weiß Bild, auf dem Kinder im Mai 1955 auf dem hagener Spielplatz zu sehen sind, der in der Nähe des verseuchten Brunnens lag. 01.02.2026
Rechtsgeschichte

Typhus und Justiz:

Aus dem Land der win­ter­lich damp­fenden Gruben

Vor 70 Jahren entschied der BGH zu den Folgen einer Typhus-Epidemie in Bayern. Nicht nur der Freistaat war betroffen. In den 1950er Jahren trat die Infektionskrankheit immer wieder in skandalösem Ausmaß auf.

Artikel lesen
Christina Gassner 30.01.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Chris­tina Gassner

Christina Gassner gibt einen Einblick in ihre Aufgaben beim DFB, spricht sich für mehr Praxisnähe in der juristischen Ausbildung aus und erklärt ihre Sicht auf den VAR im Fußball.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) Wahl­sta­ti­on Rechts­ab­tei­lung

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH