Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 00:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-koeln-13l202-19-aeusserungen-verfassungsschutz-afd-prueffall-unzulaessig-ermaechtigung-gesetz
Fenster schließen
Artikel drucken
34081

VG Köln zu den Äußerungen des Verfassungsschutzes: Bezeich­nung der AfD als "Prüf­fall" unzu­lässig

26.02.2019

Verfassungsschutz beobachtet AfD (Symbol)

(c) picture alliance / blickwinkel

Im Januar gab BfV-Chef Thomas Haldenwang bekannt, dass seine Behörde die AfD als "Prüffall" einstuft. Das VG Köln entschied nun, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab und die Bezeichnung als solcher unzulässig ist.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als "Prüffall" zu bezeichnen (Beschl. v. 26.02.2019, Az. 13 L 202/19). Das Gericht gab damit einem Eilantrag der AfD statt. Für die Mitteilung, eine Partei werde als Prüffall bezeichnet, bestehe keine Rechtsgrundlage.

BfV-Chef Thomas Haldenwang gab Mitte Januar auf einer Pressekonferenz bekannt, dass die Gesamtpartei AfD als Prüffall bearbeitet werde, die "Junge Alternative" (JA) und die Teilorganisation der AfD "Der Flügel" hingegen zum Verdachtsfall erklärt würden. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Die Voraussetzungen für einen Verdachtsfall, der die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten ermöglicht, seien hinsichtlich der Gesamtpartei AfD aber noch nicht gegeben. Es lägen nur "Verdachtssplitter" vor. Das BfV teilte dies unter anderem in einer deutsch- sowie englischsprachigen Pressemitteilung, in einem Tweet und über die Homepage der Behörde mit.

Der Eilantrag der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt das öffentlich gemacht hatte. Dies habe "einen stigmatisierenden Charakter", hatte ein Parteisprecher gesagt. Dieser Einschätzung stimmte das VG Köln nun zu und gab dem Eilantrag der Partei statt. Die inhaltliche Bewertung der Positionen der AfD war dabei nicht verfahrensrelevant, teilte das Gericht mit.

AfD spricht von "politisch motivierter Instrumentalisierung" des BfV

Bei Äußerungen von Hoheitsträgern, durch die in die Rechte einer Partei eingegriffen wird, bedürfe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung, entschied das VG. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) enthalte aber für die öffentliche Mitteilung, eine Partei werde als Prüffall bearbeitet, keine Rechtsgrundlage. Der Eingriff in die Rechte der AfD sei daher rechtswidrig und unverhältnismäßig. Dem Antrag sei zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes schon im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil im Mai 2019 die Europawahl und im Mai, September und Oktober Landtagswahlen anstehen, an denen die AfD teilnehmen will.

Dr. Sebastian Roßner von der Kölner Anwaltskanzlei LLR Legerlotz Laschet hält die Entscheidung des VG für schlüssig. Die Mitteilung des BfV greift auch nachh Ansicht des Verwaltungs- und Verfassungsrechtlers in die Rechte der Partei ein: "Zwar ermöglicht § 16 BVerfSchG eine Information der Öffentlichkeit, aber dafür muss wohl die Verdachtsschwelle von § 4 I 3 BVerfschG überschritten sein", so Roßner gegenüber LTO. Letztendlich müsse zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Tätigkeit des Verfassungsschutzes und der Parteienfreiheit abgewogen werden. "Ohne konkrete Verdachtsmomente spricht mehr für eine Abwägung zugunsten der Parteienfreiheit", so Roßner.

Die AfD feierte die Entscheidung als Sieg auf ganzer Linie. Parteichef Jörg Meuthen erklärte: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht." Damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie."

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Köln zu den Äußerungen des Verfassungsschutzes: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34081 (abgerufen am: 12.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • AfD
    • Behörden
    • Parteien
    • Verfassung
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am Rednerpult in Großaufnahme 11.10.2026
Justiz

LTO exklusiv: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor:

Keine Ver­fas­sungs­feinde ins Schöf­fenamt und Jura-Refe­ren­da­riat

Wer nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt, soll nicht mehr Schöffe oder Rechtsreferendar werden können. Das sieht ein Entwurf des BMJV vor, der LTO exklusiv vorliegt. Auch ein "Reförmchen" im Jurastudium ist geplant.

Artikel lesen
Aktivisten von Fridays for Future malen den Schriftzug "WIR ALLE FÜR 1,5 GRAD" auf die Mönckebergstraße. 09.10.2026
Klimaschutz

UN-Bericht zur Überschreitung der Klimaziele:

Was kommt nach 1,5 Grad?

Das 1,5-Grad-Klimaziel ist gescheitert. Nun sollen technische Eingriffe die Erderwärmung wieder senken. Doch sie bergen Risiken für die Natur. Was erlaubt das Grundgesetz? Und warum warnen Experten davor, nur auf neue Technologien zu setzen?

Artikel lesen
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Wolfgang Janisch 09.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Wolf­gang Janisch

"Es ist eine Geschichte des Versagens der politischen Institutionen", sagt Wolfgang Janisch zum Umgang mit einem AfD-Verbotsantrag. Der Journalist hadert mit medialem Politik-Bashing und verrät, welchen Paragrafen er für verzichtbar hält.

Artikel lesen
Andreas Voßkuhle, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts 08.10.2026
Rechtswissenschaftler

Traditionsreiche Staatsrechtsvereinigung benennt sich um:

"Ver­en­gung auf Männer trifft seit Jahr­zehnten nicht mehr zu"

Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat sich zu einer Änderung ihres Namens durchgerungen und heißt künftig: "Vereinigung für Staatsrechtslehre". Auch mit Blick auf den Ausschluss von Mitgliedern kommt es zur Satzungsänderung.

Artikel lesen
Blumen liegen neben einem Stolperstein vor dem Rathaus in Heidenau 07.10.2026
Holocaust

Rechtliche Grundlagen von Kunst im öffentlichen Raum:

Das Ende der Stol­per­steine in Hei­denau

Heidenau will keine weiteren Stolpersteine. Eine Initiative erwägt, zu klagen. Doch die Verlegung braucht eine zivilrechtliche Gestattung der Gemeinde – und zu der kann sie kaum gezwungen werden, meint Patrick Heinemann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
Jus­t­i­tiar/in (m/w/d)

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­beit (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches Recht / Ver­ga­be­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von IHK zu Schwerin
Fach­be­ra­tung Ver­mitt­lungs­we­sen (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
BauGB-Novelle 2026: "Game changer" oder bloße Randkorrekturen?

13.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH