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Abspaltung von Instagram und WhatsApp: US-Gericht weist Wett­be­werbs­klagen gegen Face­book ab

29.06.2021

WhatsApp, Facebook und Instagram

prima91 - stock.adobe.com

Mit der Klage, die eine Abspaltung von Instagram und WhatsApp von Facebook forderte, sorgte die US-Regierung im vergangenen Jahr für reichlich Schlagzeilen. Doch jetzt wies ein Richter den Vorstoß zunächst einmal ab.

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Die US-Regierung hat einen schweren Rückschlag bei ihrem Versuch erlitten, vor Gericht die Zerschlagung von Facebook zu erreichen. Ein Richter in Washington wies eine entsprechende Klage der Handelsbehörde FTC ab. Die FTC habe nicht belegt, dass Facebook ein Monopol im Markt für soziale Netzwerke habe, argumentierte er in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung. Allerdings ließ er der Behörde noch die Möglichkeit offen, binnen 30 Tagen eine aktualisierte Klage einzureichen. Eine ähnliche Klage von mehr als 40 Bundesstaaten wies der Richter hingegen komplett ab.

Die FTC warf Facebook in der im Dezember eingereichten Klage unfairen Wettbewerb vor und wollte die Abspaltung von Instagram und WhatsApp erreichen. Facebook habe die Foto-Plattform und den Chatdienst gekauft, um seine Dominanz vor den Rivalen zu schützen, lautet ihr Argument. Die Bundesstaaten untermauerten die Vorwürfe mit einer eigenen Klage.

Eine zentrale Frage ist nun, wie die Regierung von Präsident Joe Biden mit dem Fall verfahren will - die Klage stammt noch aus der Zeit seines Vorgängers Donald Trump. Allerdings wurde zur neuen FTC-Chefin jüngst Lina Khan ernannt - eine bekannte Kritikerin der Wettbewerbsposition großer Tech-Konzerne. Die Klage hatten der von Trump ernannte damalige FTC-Chef Joseph Simons und die beiden Kommissionsmitglieder der Demokratischen Partei auf den Weg gebracht, während die beiden Republikaner dagegen stimmten.

Richter kritisiert FTC

Der Richter hatte harsche Kritik für die Juristen der Behörde übrig. "In der Klage der FTC steht fast nichts Konkretes darüber, wie viel Macht Facebook in einem angemessen definierten Produktmarkt hatte und immer noch hat", schrieb er. "Es ist als wollte die Behörde, dass das Gericht einfach nur die allgemeine Überzeugung abnickt, dass Facebook ein Monopolist sei." Der rechtliche Begriff einer Monopol-Position sei aber präzise definiert und beziehe sich auf einen klar abgegrenzten Markt.

Facebook hatte beim Gericht im März die Zurückweisung der FTC-Klage beantragt - unter anderem weil die Behörde den Markt, in dem Facebook aktiv sei, zu vage umrissen habe. Die Facebook-Aktie schloss nach Bekanntwerden der Entscheidung des Richters um gut vier Prozent im Plus - und überschritt dadurch beim Börsenwert erstmals die Marke von einer Billion Dollar (838 Mrd Euro).

Facebook kaufte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar. Beide Dienste haben inzwischen deutlich mehr als eine Milliarde Nutzer. Die US-Wettbewerbshüter gaben seinerzeit die Übernahmen von Instagram und WhatsApp frei. Die Klage der Bundesstaaten wies der Richter ab, weil sie seit den Übernahmen zu viel Zeit hätten verstreichen lassen.

Schon in der Vergangenheit hatte es Forderungen gegeben, Instagram und WhatsApp wieder aus Facebook herauszulösen. Der Konzern hat in den vergangenen Jahren die Infrastruktur hinter der Plattform seines Online-Netzwerks sowie Instagram und WhatsApp enger zusammengeführt. Das würde eine Aufspaltung technisch erschweren.

Nach der Entscheidung des Richters wurden im US-Kongress umgehend Forderungen nach schärferen Gesetzen gegen die Technologie-Riesen laut. Im Repräsentantenhaus bekräftigten der Chef des Rechtsausschusses Jerrold Nadler und der Vorsitzende des Kartell-Unterausschusses Davon Cicilline, dass Facebook aus ihrer Sicht eine Monopol-Position habe. Sie verwiesen auf die Gesetze zum Wettbewerb in der Tech-Branche, die die Demokraten vor wenigen Tagen auf den Weg gebracht hatten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Abspaltung von Instagram und WhatsApp: US-Gericht weist Wettbewerbsklagen gegen Facebook ab . In: Legal Tribune Online, 29.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45328/ (abgerufen am: 29.03.2023 )

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