Druckversion
Samstag, 6.12.2025, 00:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/teilweise-abschaffung-solidaritaetszuschlag-verfassungswidrig-gutachten-wissenschaftlicher-dienst
Fenster schließen
Artikel drucken
37389

Gutachten zur Abschaffung des 90-Prozent-Soli: Wieso Juristen die GroKo-Pläne für ver­fas­sungs­widrig halten

von Pia Lorenz

02.09.2019

Karte Berlin/Brandenburg, Geld und Steine

© Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Nur eine Stimme, die den "Soli" noch für möglich hält, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gefunden. Die Bundestagsjuristen haben die Literatur zur Abschaffung des Zuschlags ausgewertet. Und melden große Zweifel am SPD-Plan an.

Anzeige

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahler. Die Regelung, die in der vorvergangenen Woche vom Bundeskabinett auf Betreiben der SPD beschlossen worden war, berge "ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit", heißt es in dem 23-seitigen Gutachten, das Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde.

Ein "beachtlicher und auch renommierter Teil der Fachliteratur" sei der Ansicht, dass mit Ablauf des Solidarpakts II die verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe entfalle, heißt es in der Einschätzung der Bundestagsjuristen. Der Wissenschaftliche Dienst geht daher von einem hohen Risiko aus, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2020 für verfassungswidrig erklären würde.

Diese Bewertung gilt laut dem Wissenschaftlichen Dienst auch für die sogenannte 90-Prozent-Lösung, welche Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und die Gegenstand des jetzigen Regierungsentwurfs ist. Danach sollen nur die zahlungskräftigsten zehn Prozent der Steuerzahler den Zuschlag weiterhin zahlen. Dabei sehen die Bundestagsjuristen in dieser sozialen Staffelungeher keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz (GG). Verfassungsrechtliche Probleme verorten sie vornehmlich woanders.

Politisch verknüpft: Solidaritätszuschlag und Solidarpakt II

Zwar fielen die Expertenmeinungen um die soziale Staffelung weniger eindeutig als die über die allgemeine Frage, ob der Staat den Solidaritätszuschlag nach 2019 noch erheben kann, so der Wissenschaftliche Dienst, der in diesem Fall vom CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach beauftragt wurde. Die Wissenschaftler schreiben sich jedoch auf die Fahne, parteipolitisch neutral und sachlich objektiv zu arbeiten - und kommen in diesem Fall nach Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur zum Ergebnis, dass jede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus – sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen – verfassungsrechtlich hoch riskant wäre.

Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Soli ab 2021 für 90 Prozent der heutigen Zahler entfallen. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen. Die Union möchte den Soli auf Dauer ganz streichen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) will erreichen, dass der Zuschlag schon vollständig abgeschafft wird, wenn die Aufbauhilfen für Ostdeutschland enden, sodass schon 2020 nicht mehr gezahlt werden muss.

Das 1995 verabschiedete Solidaritätszuschlagsgesetz, das den Solidaritätszuschlag einführte, ist selbst nicht befristet und sieht keine Zweckbindung für die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer vor, deren Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen. Der Soli wird allerdings mit dem "Solidarpakt II", den Finanzhilfen für die neuen Länder, in Verbindung gebracht, der dieses Jahr ausläuft.

Kein Solizuschlag ohne Solidarpakt II: Gibt es eine rechtliche Verbindung?

Neben einer politischen sieht die offenbar ganz herrschende Meinung unter den Staatsrechtlern laut den Bundestagsjuristen auch eine rechtliche Verbindung zwischen Solidaritätszuschlag und dem Solidarpakt II. Als einzig gewichtige Gegenstimme nennt das Gutachten Steuerrechtler Prof. Dr. Henning Tappe von der Universität Trier.

Eine Ergänzungsabgabe - die es im Grundgesetz gar nicht gibt - dürfe der Gesetzgeber nicht zur Befriedigung irgendeines allgemeinen Finanzierungsbedarfs erheben, so die Mehrheit der Staats- und Steuerrechtler. Sie gehen laut dem Gutachten davon aus, dass es weitergehende, außerordentliche und legitimierende Gründe geben müsse und der Bedarf sich nicht anders decken lassen darf. Wegen des Mehrbedarfs nach der Wiedervereinigung sei der Soli damit zwar verfassungskonform eingeführt worden. Wenn aber der Bedarf wegfalle, könne auch eine verfassungskonform eingeführte Ergänzungsabgabe mit Zeitablauf verfassungswidrig werden, so das Gros der Juristen, heißt es in dem Papier des Wissenschaftlichen Dienstes.

Ob das nun automatisch und sofort mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zwangsläufig passiert, darauf mag sich offenbar keiner der Staatsrechtler festlegen. Aber die Bundestagsjuristen gehen doch, auch ohne direkte rechtstechnische Verknüpfung, davon aus, dass der Wegfall des Solidarpakts II "rechtlich nicht unbedeutend" für den Solidaritätszuschlag sei.

Die Verfassungsmäßigkeit über das Jahr 2019 hinaus zweifeln sie nach Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Solidaritätszuschlag eindeutig an. Ohne einen zumindest losen Konnex zwischen der Abgabe und dem Solidarpakt II könnte der Gesetzgeber sonst besteuern, wie es ihm beliebt; "nach eigenem Gutdünken", wird Ex-BVerfG-Präsident Prof. Dr. Hans Jürgen Papier zitiert, "es entfiele jede Begrenzung", heiße es in einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Beirats Steuern der Ernst & Young GmbH.

Wer einen Solidaritätszuschlag ab 2020 für verfassungswidrig hält, muss davon laut dem Wissenschaftlichen Dienst zwangsläufig auch für einen Solidaritätszuschlag ausgehen, der nur noch von einem Teil der Bevölkerung gezahlt werden muss - und das ganz unabhängig davon, dass die Juristen des Bundestags es sehr wohl für möglich halten, dass sozialstaatliche Erwägungen eine solche Unterscheidung rechtfertigen können – und damit keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gutachten zur Abschaffung des 90-Prozent-Soli: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37389 (abgerufen am: 06.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Einkommensteuer
    • Solidaritätszuschlag
    • Steuern
    • Verfassung
Studierende arbeiten konzentriert an Laptops, während das Thema Extremismus und erforderliche Gesetzesänderungen diskutiert wird. 24.11.2025
Rechtsextremismus

OVG-Beschluss sorgt für Aufruhr:

Säch­si­sche Refe­ren­dare for­dern stren­gere Gesetze gegen Ext­re­misten

Ein Bewerber mit offen rechtsextremer Vergangenheit darf in Sachsen ins Referendariat. Zwei Referendarinnen wollen das nicht hinnehmen – und fordern per offenem Brief Gesetzesänderungen. Ihr Aufruf zählt bereits über 500 Unterstützer.

Artikel lesen
Greg Abbott, republikanischer Gouverneur von Texas, verteidigt vor der Presse seinen Neuzuschnitt der Wahlkreise im Bundesstaat, August 2025. 24.11.2025
USA

Streit um Gerrymandering in Texas:

Sup­reme Court lässt Repu­b­li­kaner gewähren

Durch einen Neuzuschnitt der Wahlkreise im Bundesstaat Texas will sich Donald Trumps Partei eine gute Ausgangslage für die Kongresswahlen sichern. Ein Gericht stoppte dies mit einer Verfügung, der US Supreme Court hob diese nun wieder auf.

Artikel lesen
Frank Schwabe (SPD) 18.11.2025
Verfassung

Bundesregierung lehnt Verfassungsänderung ab:

Recht auf Anwalt kommt nicht ins Grund­ge­setz

Im Bundesrat geht es am Freitag um einen Antrag, im Grundgesetz das Recht auf einen unabhängigen Anwalt zu verankern. Doch das Vorhaben ist aussichtslos: Das SPD-geführte BMJV und die Union halten eine Verfassungsänderung für überflüssig.

Artikel lesen
Eine Familie mit fünf Kindern in einem Elendsquartier im Bayerischen Wald. Durch den Raum läuft ein Huhn. Ein Mädchen isst etwas, ein anderes spielt mit einer Puppe und der Junge stampft Milch. (Aufnahmedatum: 01.01.1950-31.12.1959) 16.11.2025
Rechtsgeschichte

Das Soforthilfegesetz von 1949:

Sch­re­cken oder heim­li­ches Vor­bild für den heu­tigen Sozial­staat?

Vor 75 Jahren beschäftigte sich der Bundesfinanzhof mit dem Soforthilfegesetz. Es machte rückwirkende Abgaben möglich. Dieses Geld ging etwa an politisch Verfolgte des zweiten Weltkriegs. Ein partizipatives Konzept des Sozialstaates.

Artikel lesen
Ein Schild „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“ steht vor dem Gebäude auf dem Gelände der Ortenburg 10.11.2025
Referendariat

Sächsisches OVG verpflichtet Freistaat:

Bewerber mit rechts­ex­t­remer Ver­gan­gen­heit darf Jurist werden

Das sächsische OVG hat entschieden, dass ein Bewerber trotz früherer Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen vorläufig zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden muss. Ohne strafbares Verhalten kein Ausschluss.

Artikel lesen
Schild Justizzentrum Erfurt 04.11.2025
Konkurrentenklage

ArbG Erfurt zur Verfassungstreue:

Zu viel AfD für den Job?

Ein AfD-Kreistags- und Parteimitglied wollte einen Job beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Doch das Innenministerium intervenierte vor der Stellenbesetzung. Nun klagt der Mann die Stelle ein und will Geld aus Verzug und c.i.c.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH