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Nach EuGH Urteil zur Berechnung der Energieeffizienz von Staubsaugern: Label kann erst mal weg

22.01.2019

Frau reinigt Teppich mit Staubsauger

© Drpixel-stock.adobe.com

Bislang mussten Hersteller ihre Staubsauger mit einem Energie-Label versehen. Die Regelung dazu ist am Freitag allerdings ausgelaufen. Die Unternehmen müssen diese Geräte daher bis zur Neuregelung nicht mehr kennzeichnen.

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Beim Kauf eines neuen Staubsaugers dürften Verbraucher in der EU künftig auch Geräte ganz ohne Energie-Label im Angebot finden. Bislang musste jeder in den Mitgliedländern verkaufte Staubsauger mit einem solchen Etikett versehen werden - wie auch Waschmaschinen oder Kühlschränke. Doch bei Staubsaugern ist damit nun zumindest vorerst Schluss. 

Im November vergangenen Jahres befasste sich das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit den Energie-Labeln auf Haushaltsgeräten und entschied, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie solle den Verbraucher über die Energieeffizienz seines Gerätes während des alltäglichen Gebrauchs informieren. Die Berechnung mit einem leerem Behälter stehe nicht mit diesem Ziel in Einklang.

Vorausgegangen war eine Klage des britischen Herstellers Dyson. Das Unternehmen, welches beutellose Staubsauger vertreibt, fand die Regelung irreführend. Denn der Stromverbrauch steige, je voller der Beutel sei. Getestet werde der Stromverbrauch aber nur mit leeren Staubsaugerbeuteln, warf Dyson der Konkurrenz vor.

Weil die EU-Kommission kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, sind die entsprechenden EU-Regeln seit Freitag nun ungültig, wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Da die Regelung ausgelaufen sei, seien Hersteller nun nicht mehr verpflichtet, Verbraucher über die Energie-Effizienz zu informieren. Dies gilt aber nur so lange, bis die EU eine neue Verordnung erlässt.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Nach EuGH Urteil zur Berechnung der Energieeffizienz von Staubsaugern: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33363 (abgerufen am: 18.06.2025 )

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