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34043

Tödliche Betäubungsmittel für Sterbewillige: FDP for­dert gesetz­liche Klar­stel­lung

25.02.2019

Patientin ist an Tropf angeschlossen

© chompoo - stock.adobe.com

Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht, werden Schwerstkranke vorerst keine Erlaubnis zum Kauf von tödlichen Betäubungsmitteln bekommen – auch wenn das BVerwG dies "in extremen Ausnahmesituation" gefordert hatte.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Linie verteidigt, dass Schwerkranke vorerst keine amtliche Erlaubnis zum Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung bekommen. Der Bundestag habe sich 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Montag. "Das ist für mich handlungsleitend. Denn die höchste Form der Organisation wäre es, wenn der Staat dabei hilft." Verfahren dazu beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seien abzuwarten. "Alles andere hieße, dass Beamte - oder am Ende ich als Minister - darüber entscheiden, wer mit staatlicher Unterstützung sterben darf und wer nicht."

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2017, wonach Sterbewilligen "in extremen Ausnahmesituationen" ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf (Urt. v. 02.03.2017, Az. 3 C 19.15). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) muss für den Erwerb von Betäubungsmitteln eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)erteilt werden. Dieses wurde im vergangenen Jahr aber vom Bundesgesundheitsministerium angewiesen, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Die Behörde entschied bisher über 93 von 123 vorliegenden Anträgen - und lehnte alle ab.

Die FDP fordert nun in einem Antrag eine gesetzliche Klarstellung, dass "für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage", wenn sie dies beabsichtigen, "der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung" ermöglicht werden solle. Vorgesehen werden solle dafür auch ein Verfahren, um Anträge von Betroffenen zu bescheiden. Der jetzige Zustand sei für wartende Schwerstkranke nicht haltbar. Einige müssten Sterbehilfe im Ausland in Betracht ziehen.

Die Bundesärztekammer hob dagegen die Palliativ-Versorgung als Alternative hervor. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lehnte ein Bereitstellen von Betäubungsmitteln für Suizide ebenfalls ab. Es bestehe die Gefahr, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen nicht möglich sei und eine "staatliche Pflicht zur Assistenz bei Suizid" geschaffen werden könnte. Dabei zähle eine respektvolle Auseinandersetzung mit Todeswünschen von Patienten zu den ärztlichen Aufgaben. In erster Linie gelte es aber, Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und gemeinsame Wege dafür zu finden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Tödliche Betäubungsmittel für Sterbewillige: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34043 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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