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Porno-Streaming-Abmahnungen: Gutachten taucht auf, Geschäftsführung ab

20.01.2014

Die Geschäftsführung der Schweizer Firma The Archive AG, die Ende vergangenen Jahres eine Abmahnwelle wegen des Streamings pornographischer Inhalte veranlasst hatte, ist nach Berichten mehrerer Medien offenbar abgetaucht. Aufgetaucht ist hingegen das Gutachten, welches dem LG Köln zu der IP-Ermittlungssoftware GLADII übermittelt worden war.

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Ende vergangenen Jahres machten sie mit Porno-Abmahnungen von sich reden, nun sind sie offenbar abgetaucht: Unter Bezugnahme auf einen Handelsregistereintrag vermuten zahlreiche Onlinemedien, dass die Geschäftsführer der Schweizer Firma The Archive AG versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen.

Die Firma habe zwischenzeitlich einen neuen Direktor erhalten, einen Mann beninischer Staatsangehörigkeit. Unterdessen sei einer der beiden deutschen Geschäftsführer ausgeschieden, der Aufenthaltsort des zweiten sei unbekannt, berichtet n-tv.de. Zudem sei der Sitz der Firma innerhalb der Schweiz verlegt worden. Die Webseite der Firma ist offenbar offline. Auch die Webseite desjenigen Unternehmens, welches damals angeblich die Software zur Ermittlung der IP-Adressen der vermeintlichen Rechteverletzer bereitgestellt hatte, ist nicht mehr zu erreichen. Das im US-Bundesstaat Delaware registrierte Unternehmen ist nicht mehr aufzufinden, weiß golem.de zu berichten

Gutachten "nichtssagend und dünn"

Aufgetaucht ist indes das Gutachten, mittels dessen das Landgericht (LG) Köln seinerzeit davon überzeugt wurde, die Gestattungsanträge zum Zwecke der Identitätsermittlung der vermeintlichen Rechteverletzer zu bewilligen. Die Firma hatte damals behauptet, mit Hilfe einer speziellen Software die IP-Adressen von Nutzern ermittelt zu haben, die illegalerweise Pornos angeschaut hätten. Kurz nach Bekanntwerden der ersten Abmahnungen hatte es bereits Spekulationen darüber gegeben, wie genau die jeweiligen IP-Adressen hatten ermittelt werden können. Seitens der Abmahner wurde stets behauptet, die eingesetzte Software sei rechtskonform, was allerdings von Technikexperten und Juristen vielfach angezweifelt wurde. Zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung hatten die Anwälte von The Archive AG das besagte Gutachten vorgelegt.

Die Kanzlei Müller Müller Rößner hat jetzt beim Landgericht Köln durchgesetzt, dass das Gutachten veröffentlicht werden darf. In einer Stellungnahme beschreiben die Anwälte von MMR das Gutachten als "nichtssagend und dünn". Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, werde gar nicht angesprochen. Zudem hätte das LG Köln nach Einschätzung von MMR die Gestattungsbeschlüsse gar nicht erlassen dürfen, da in der Antragsschrift Redtube nicht erwähnt werde.

Das LG Köln hatte zwischenzeitlich bereits eingestanden, bei dem Erlass der Gestattungsbeschlüsse Fehler gemacht zu haben.

Nicht nur an der Rechtmäßigkeit der IP-Adressermittlung mehren sich die Zweifel. Es wird auch gemutmaßt, The Archive AG habe niemals die entsprechenden Lizenzen an den zum Anlass für die Abmahnungen genommenen Filmen gehabt. Die Firma hatte behauptet, die Rechte von einer Berliner Firma gekauft zu haben, diese habe die Rechte wiederum von einer spanischen Firma erworben. Der Stern berichtete hingegen, die US-amerikanische Produktionsfirma eines der Filme habe bestritten, jemals exklusive Rechte verkauft zu haben.

mbr/LTO-Redaktion

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Porno-Streaming-Abmahnungen: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10719 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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