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OVG Rheinland-Pfalz zu IHK Koblenz: Teilweise zu hohe Beiträge verlangt

14.10.2014

In den Jahren 2007 und 2008 hat die IHK Koblenz rechtswidrig zu hohe Mitgliedsbeiträge erhoben, wie das OVG Rheinland-Pfalz entschied. Das hiervon betroffene Logistikunternehmen kann nun das zu viel gezahlte Geld zurückverlangen.

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Aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz geht hervor, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz in den Jahren 2007 bis 2008 zu hohe Beiträge von ihren Mitgliedern verlangte.

Geklagt hatte ein Logistikunternehmer, der die Beiträge von 2005 bis 2008 für zu hoch hielt und eine unzulässige Vermögensbildung sah. Dem folgte das OVG für die Jahre 2007 und 2008.

Der Senat betonte, ungeplante Gewinne der Kammer müssten "zeitnah" für die Erfüllung von deren Aufgaben verwendet werden. Das sei 2007 und 2008 mit den Gewinnen aus den Vorjahren in Höhe von 1,7 und 2,2 Millionen Euro nicht geschehen. 2005 und 2006 sei hingegen nichts zu beanstanden gewesen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hatte in erster Instanz noch die Beiträge aller vier Jahre moniert, wogegen die IHK schließlich Berufung eingelegt hatte. Wie ein OVG-Sprecher mitteilte, seien mit dem Urteil die Beitragsbescheide der Jahre 2007 und 2008 für das Logistikunternehmen aufgehoben worden. Somit könne die Firma dieses Geld - jeweils mehrere hundert Euro - von der Kammer zurückverlangen (Urt. v. 23.09.2014, Az. 6 A 11345/13.OVG).

dpa/avp/LTO-Redaktion

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OVG Rheinland-Pfalz zu IHK Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13478 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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