Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 23:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-1u60-19-hessen-kein-schadensersatz-unwirksame-mietpreisbremse
Fenster schließen
Artikel drucken
40279

OLG Frankfurt zu unwirksamer Mietpreisbremse: Hessen muss keinen Scha­dens­er­satz leisten

13.02.2020

Frankfurt am Main, Skyline

jotily - stock.adobe.com

Eine Schadensersatzklage gegen das Land Hessen wegen der unwirksamen Mietpreisbremse bleibt auch in zweiter Instanz erfolglos. Es bestünden keine Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Gesetzgebung, entschied das örtliche OLG.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am Donnerstag bestätigt, dass Mieter wegen Unwirksamkeit der sogenannten Mietpreisbremse vom Land Hessen keinen Schadensersatz verlangen können. Es bestünden weder Amtshaftungsansprüche noch müssten die Betroffenen wegen enttäuschten Vertrauens entschädigt werden, entschied der für Staatshaftungssachen zuständige 1. Zivilsenat (Urt. v. 13.02.2020, Az. 1 U 60/19).

In der für das Land Hessen im Jahr 2015 erlassenen Mietpreisbegrenzungsverordnung wurden große Teile der Stadt Frankfurt als "angespannter Wohnungsmarkt" kategorisiert. In diesen Gebieten dürfen Vermieter bei der Nachvermietung nur eine Miete verlangen, die die ortsübliche Miete um höchstens zehn Prozent übersteigt. Gestützt auf diese Verordnung hatten Mieter, deren Wohnung in Frankfurt in einem solchen Gebiet liegt, von ihrem Vermieter die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete bzw. deren Herabsetzung verlangt.

Die Hessische Mietpreisbegrenzungsverordnung ist, wie der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt hat, jedoch unwirksam, weil die beim Erlass der Verordnung zu veröffentlichende Begründung gefehlt hat. Die Klage der Mieter gegen ihre Vermieter auf Rückzahlung und Herabsetzung der Miete blieb wegen der Unwirksamkeit der Verordnung erfolglos. Der Berliner Inkasso-Dienstleister wenigermiete.de hatte daraufhin aus abgetretenem Recht der betroffenen Mieter wegen der Unwirksamkeit der Verordnung Schadensersatz vom Land Hessen verlangt. Das Landgericht (LG) Frankfurt wies die Amtshaftungsklage des Unternehmens aber ab.

Kein Vertrauen bei zweifelhafter Rechtslage

Das OLG wies die Berufung dagegen am Donnerstag zurück. Es bestünden keine Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Gesetzgebung im Allgemeinen. Der Anspruch erfordere die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht. Bei der Gesetzgebung wie auch beim Erlass von Rechtsverordnungen verfolgten die rechtsetzenden Staatsorgane aber vor allem Allgemeinwohlinteressen. Daher bestehe keine unmittelbare Amtspflicht gegenüber den von einer gesetzlichen Regelung betroffenen Bürgern. Ein Ausnahmefall, dass die Verordnung konkrete Einzelpersonen betrifft, also eine Einzelfallregelung in Gesetzesform darstelle, liegt im Falle der Frankfurter Mietpreisbremse laut Senat nicht vor.

Das OLG prüfte auch, ob Betroffene wegen enttäuschten Vertrauens entschädigt werden müssen, wenn sie auf die Gültigkeit einer Verordnung vertrauen und deshalb eine Wohnung mit der Erwartung angemietet haben, dass sie den überhöhten Teil der Miete zurückfordern können. Ob eine solche Entschädigung grundsätzlich in Frage komme, müsse in diesem Fall aber schon gar nicht entschieden werden, so der Senat: "Im vorliegenden Fall wurden in der rechtswissenschaftlichen Literatur und in gerichtlichen Verfahren schon früh Zweifel an der Gültigkeit der hessischen Mietpreisbegrenzungsverordnung geäußert, so dass objektiv ein Vertrauen auf die Gültigkeit der Verordnung nicht gerechtfertigt war."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum BGH zugelassen.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt zu unwirksamer Mietpreisbremse: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40279 (abgerufen am: 16.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Öffentliches Recht
    • Amtshaftung
    • Mieterhöhung
    • Mietpreisbremse
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag 06.03.2026
Mietwohnung

Hubig will Mieter schützen:

Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

Artikel lesen
Uncomfortable walk on cobblestone street: woman in wedge sandals struggles with uneven pavement. 03.03.2026
Amtshaftung

LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflichtverletzung:

Keine Amts­haf­tung für kleine Lücke im Pflaster der Alt­stadt

Wo enden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum und wo beginnt Eigenverantwortung? Das musste das LG Koblenz auf die Klage einer Frau entscheiden, die ganz in der Nähe der historischen Innenstadt wohnt.

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Manfred Genditzki (l) steht vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall zusammen mit seinen Anwälten Regina Rick (M) und Klaus Wittmann im Gerichtssaal. 09.02.2026
Schadensersatz

Haftentschädigung:

Der Wert der Frei­heit

Während Bayern eine Erhöhung der Entschädigung für rechtswidrige Haft klar befürwortet, prüft Bundesjustizministerin Hubig lediglich, ob Handlungsbedarf besteht. Welche Ansprüche hat man, wenn der Staat die Freiheit zu Unrecht beraubt hat?

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Per­so­nal­re­fe­rent / Re­fe­rent (m/w/d) der Per­so­nal­lei­tung – St­ra­te­gie und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re I In­tel­lec­tual Pro­per­ty I Frank­furt...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Hei­del­berg

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
JuristinnennetzwerkenTAG 2026: THE STAGE IS OURS!

17.04.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Seminarreihe BEAMON AI: Juristische KI effizient nutzen – inkl. 90 Tage Testzugang

16.04.2026

Webinar | Drones, Deals & Diligence – Haftung, Kontrolle und Closingrisiken im Drohnen-Sektor

16.04.2026

XNP – Digitale Niederschriften und Vermerkurkunden in der Notarstelle: Fokus Erbrecht

16.04.2026

Vermächtnisse mit Weitblick – Fallstricke, Gestaltung und Umsetzung im Notariat

16.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH