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Anwaltsabmahner verliert vor dem LG Stuttgart: Keine Impressumspflicht bei Foris und McAdvo

13.08.2014

Screenshot foris.de

Bild: Screenshot foris.de

Weder einen Eintrag in dem freien Anwaltsverzeichnis Foris noch eine Nennung auf McAdvo müssen Anwälte mit einem Impressum versehen, das den Anforderungen des § 5 TMG entspricht. Das entschied, wie nun bekannt wurde, das LG Stuttgart bereits am 8. August.

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Im Wege eines Teil-Anerkenntnis- und Endurteils erstritt Rechtsanwalt Alexander Bräuer nach eigenen Angaben nun gleich zwei Erfolge gegen den  Rechtsanwalt Michael Winter. Bräuer hatte es nach eigenen Angaben wissen wollen und nach Winters Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen der Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) negative Feststellungsklage erhoben.

In Bezug auf das fehlende Impressum bei McAdvo gab Winter ein Teilanerkenntnis ab: Bei der Erwähnung von Bräuer handelte es sich nicht um einen Werbeeintrag, den dieser selbst veranlasst hatte.

Winter konnte nach den bislang von ihm selbst erstrittenen Urteilen des Landgerichts (LG) Stuttgart sicher davon ausgehen, dass ein Anerkenntnis bei diesem Sachverhalt alternativlos war: Ein Anwaltsprofil - ebenfalls von Rechtsanwalt Bräuer - auf kanzlei-seiten.de hatten die Stuttgarter Richter im April für impressumspflichtig erklärt, weil es sich um "einen eigenen Informations- oder Kommunikationsdienst und somit um ein eigenes [impressumspflichtiges] Telemedium des Beklagten" handele. 

Wer nicht selbst Dienste anbietet, ist nicht impressumspflichtig

Bezüglich des fehlenden Impressums im Anwaltsverzeichnis des Prozessfinanzierers Foris gab dann das LG Stuttgart dem abgemahnten Bräuer Recht: Für einen außenstehenden Dritten stelle sich dessen Präsentation auf der Plattform als unselbständiger Bestandteil des Informationsdienstes dar. Damit trete er nicht selbst als Diensteanbieter "seines" Werbeeintrags auf und sei folglich auch nicht verpflichtet, die Anforderungen des § 5 TMG einzuhalten (Urt. v. 07.08.2014, Az. 11 O 84/14).

Obgleich der Rechtsanwalt nach den Nutzungsbedingungen von Foris im Rahmen der vorgegebenen Standard-Rubriken selbst über die Inhalte entscheidet, welche er dort veröffentlicht wissen will, erscheine der Auftritt nicht als "kommunikationstechnisch eigenständig".

Das Gesamtangebot des Prozessfinanzierers, der über seine Plattform diverse juristische Dienstleistungen vom Prozesskostenrechner bis zur Anwaltssuche anbietet, stelle sich vielmehr als ein Informationsservice der Foris AG dar. Das Anwaltsverzeichnis erscheine als ein Bestandteil dieses Informationspakets.

"Nach Art eines Verzeichniseintrags" - auch mit Logo und Bild

Die neutral gehaltenen Standardangaben wie zu Bräuers anwaltlicher Tätigkeit fügten sich in dieses Angebot nahtlos ein. Kontaktdaten, Google-Karte, Zahl der Rechtsanwälte in seiner Kanzlei, Berufsbezeichnung, Studienort, Tätigkeitsschwerpunkte, Rechtsanwaltskammer, Erstzulassung, Sprachkenntnisse und Publikationen würden in einer schlichten Datenliste nach Art eines neutralen Verzeichniseintrags aufgeführt.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Winter, der nach eigenen Angaben zahlreiche Verfahren wegen angeblicher Impressumspflichtverletzungen gegen andere Anwälte anstrengt, weil er "Sicherheit will", teilte auf Nachfrage mit, er prüfe die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln.

Erst Ende Juni hatte das - von Michael Winter angerufene - LG Stuttgart festgestellt, dass der von dem Business-Netwerk Xing platzierte Impressumslink "am unteren rechten Rand des Profils" außerhalb des "eigentlichen Textblocks" nicht den Anforderungen des § 5 TMG genüge. Der in diesem Verfahren erstinstanzlich unterlegene Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, wie auch Bräuer im Internet recht präsent und an der Schnittstelle von Internetrecht und gewerblichem Rechtsschutz/Urheberrecht tätig, hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

plo/LTO-Redaktion

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Anwaltsabmahner verliert vor dem LG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12887 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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