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Entschädigung für enteignete Eigentümerin: 1,5 Mil­lionen Euro für Hit­lers Geburts­haus

06.02.2019

Geburtshaus Adolf Hitler

Bild: Anton-kurt, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 AT, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Hitlers Geburtshaus ist mehr wert, als der Staat Österreich der enteigneten Eigentümerin zunächst gezahlt hat. Die Republik muss nun fast das Fünffache auf den Tisch legen, entschied nun das LG Ried.

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Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts (LG) Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Adolf Hitlers Geburtshaus zahlen. Das berichtete der Anwalt der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn nahe der Grenze zu Bayern deutlich höher als das erste veranschlagt.

Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310.000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt. "Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung", sagte Anwalt Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Er rechne aber damit, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, sondern durch alle Instanzen gehe.

Die österreichische Finanzprokuratur will das Urteil nach Angaben ihres Präsidenten Wolfgang Peschorn nun prüfen. Es sei zu fragen, ob die neue Entschädigungshöhe angemessen sei. Danach werde sich entscheiden, ob das Urteil angefochten werde.   

Dabei hatte es bereits um die Enteignung Streit gegeben. Diese hatte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) im Juni 2017 aber für verfassungsgemäß erachtet. Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus des späteren Diktators zu einer Pilgerstätte für Neonazis werden könnte. Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung des Hauses verbracht.

Hauptnutzer des Gebäudes war jahrzehntelang die Lebenshilfe mit einer Behindertenwerkstätte. Im Streit über notwendige Sanierungen zog die Organisation aus. Seit 2011 steht das Gebäude in der 16.000-Einwohner-Stadt leer. Im Januar 2017 wurde die Alpenrepublik durch Enteignung neuer Besitzer der Immobilie.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Entschädigung für enteignete Eigentümerin: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33703 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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