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LG Halle spricht Bewährungsstrafe aus: Rechts­ex­t­re­mist Lie­bich wegen Ver­le­um­dung ver­ur­teilt

24.10.2022

Sven Liebich aus Halle spricht auf einer von Pro Chemnitz angemeldeten rechten Kundgebung in Chemnitz.

Liebich hatte vor einigen Jahren behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Foto: picture alliance/dpa | Zentralbild

Unter anderem wegen Verleumdung der Politikerin Renate Künast ist Rechtsextremist Sven Liebich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das LG reduzierte damit das Strafmaß im Vergleich zur Vorinstanz um einen Monat.

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Das Landgericht (LG) Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung verurteilt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

Das Amtsgericht hatte Liebich bereits vor zwei Jahren zu einer Haftstrafe auf Bewährung von elf Monaten verurteilt. Dagegen legte Liebich Berufung ein. Das Landgericht bestätigte in Teilen die Einschätzung des Amtsgerichtes. Zwar wurden drei Fälle von Beleidigung fallen gelassen, es blieb aber unter anderem bei dem der Verleumdung der Politikerin Renate Künast.

Demnach soll Liebich Politiker verleumdet und politische Gegner beleidigt haben. Den zentralen Vorwurf, Liebich habe die Bundestagsabgeordnete Künast verleumdet, bestätigte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Liebich hatte vor einigen Jahren behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft. Da Liebich die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat.

Sven Liebich hatte sich während des Berufungsprozesses auf seine Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. Die erlaubten es jedoch nicht, Falschzitate in die Welt zu setzen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Die Kammer machte deutlich, dass Liebichs Berufung zwar zulässig, aber nur in Teilen begründet sei. "Sie sind ein Überzeugungstäter", so der Richter zu Liebich.

"Mit falschen Zitaten, Hass und Desinformation versuchen Rechtsextreme, die Demokratie zu untergraben. Diese Strategie darf nicht aufgehen, deshalb ist es wichtig, dass ihre Taten mit Nachdruck verfolgt und geahndet werden", so Künast in einer Pressemitteilung der Organisation HateAid, die Künast im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung unterstützte. "Für mich ist nicht zu verstehen, dass ein Teil der Anklagepunkte fallen gelassen wurde, weil sie angeblich nicht so ins Gewicht fallen", so Künast weiter.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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LG Halle spricht Bewährungsstrafe aus: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49973 (abgerufen am: 13.06.2025 )

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