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50034

LG Frankfurt am Main: Som­mer­mär­chen-Ver­fahren ein­ge­s­tellt

31.10.2022

Das Präsidium des Organisationskomitees für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland (l-r): Vizepräsident Wolfgang Niersbach, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und der 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt am 18.11.2005.

U.a. Niersbach, Zwanziger, Beckenbauer und Schmidt (l.-r.) mussten sich wegen Vorwürfen rund um die WM 2006 verantworten. Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb | DB Kunz

Ein Prozess gegen die früheren DFB-Funktionäre Schmidt, Zwanziger und Niersbach in der Schweiz ist schon wegen Verjährung gescheitert. Nun stellt auch das LG Frankfurt a.M. das Verfahren rund um die Fußball-WM in Deutschland ein.

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Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat das Steuerhinterziehungs-Verfahren in der Sommermärchen-Affäre rund um die Fußball-WM 2006 gegen die früheren DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach eingestellt. Das bestätigte die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor war im Vorjahr bereits ein Prozess in der Schweiz gescheitert. 

In der Schweiz hatten die ehemaligen Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes und des Weltverbandes FIFA Entschädigungen erhalten. Die vier ursprünglich Angeklagten bekamen insgesamt rund 705.000 Schweizer Franken (640.000 Euro). Die Summe lag weit unter den Forderungen. 

Die Schweizer Bundesstaatsanwaltschaft hatte versucht, den Ex-Funktionären Prozesskosten aufzubürden - allerdings erfolglos. Sie argumentierte unter anderem, dass die vier das Verfahren erschwert hätten, bevor es im April 2020 wegen Verjährung eingestellt wurde. Angeklagt waren die ehemaligen DFB-Präsidenten Niersbach (71) und Theo Zwanziger (77), der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (80) sowie der einstige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (73). Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte im gleichen Sachzusammenhang gegen das Quartett ermittelt. Es ging um den Verdacht der Steuerhinterziehung.

"Nicht behebbares Verfahrenshindernis"

Das LG Frankfurt teilte am Montag mit: "In der angefragten Strafsache werden derzeit keine Auskünfte erteilt." Wegen "eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses", so die Verteidigung von Schmidt, wurde das Verfahren eingestellt.

Beim DFB läuft noch eine interne Aufarbeitung der Sommermärchen-Affäre - ein Bericht der Kanzlei Freshfields hatte keine weltbewegenden Erkenntnisse gebracht. Die FIFA hatte im Februar 2021 mitgeteilt, dass sie das Ethikverfahren gegen Zwanziger, Beckenbauer und Schmidt wegen Verjährung nicht weiterverfolgt.

Zwanziger, Schmidt und Linsi waren in der Schweiz wegen Betruges, Niersbach wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Verfahren gegen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer (77) war wegen seines Gesundheitszustands abgetrennt und eingestellt worden. In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt war er nicht beteiligt. 

Verteidiger: "Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten"

Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des einstigen FIFA-Finanzfunktionärs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür, ist bis heute noch unklar.

Schmidts Anwalt teilte am Montag mit, dass das Frankfurter Gericht "zutreffend festgestellt" hatte, "dass durch den Einstellungsbeschluss des schweizerischen Bundesstrafgerichts vom 20. Mai 2021" ein "Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ eingetreten ist, da beide Strafverfahren denselben Sachverhalt betrafen". Die Kosten des Verfahrens trage nun die Staatskasse. Nun finde die "strafrechtliche Verfolgung von Herrn Horst R. Schmidt jedenfalls ein vorläufiges Ende", hieß es.

Die Ermittlungen und die parallel in Deutschland und in der Schweiz geführten Verfahren hätten "unseren Mandanten in den vergangenen sieben Jahren sehr belastet". Schmidts Verteidiger legten "großen Wert auf die Feststellung, dass sich Herr Schmidt zu keinem Zeitpunkt und unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht" hat. "Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten", hieß es.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50034 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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