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Gerichtshof sieht Verfahrensfehler: Pro­zess gegen Harvey Wein­stein wird neu auf­ge­rollt

25.04.2024

Harvey Weinstein auf der Anklagebank in Los Angeles 2022

Die Verurteilung aus Kalifornien zu 16 Jahren Haft bleibt. In New York hingegen muss der Prozess neu aufgerollt werden. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Etienne Laurent

Ein Gericht hatte den Hollywood-Produzenten 2020 zu 23 Jahren Haft verurteilt. Nun hat der Oberste Gerichtshof von New York das Urteil wegen unzulässiger Beweismittel aufgehoben. Damit beginnt der Prozess gegen den 72-Jährigen von vorne.

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Ein Gericht in New York hat die Verurteilung des ehemaligen Filmmoguls Harvey Weinstein wegen Sexualverbrechen aufgehoben. Die Richter gaben am Donnerstag in einer überraschenden Entscheidung der Berufung des 72-Jährigen statt, wie aus einem Gerichtsdokument hervorging. "Wir kommen zu dem Schluss, dass das erstinstanzliche Gericht fälschlicherweise Zeugenaussagen über nicht zur Anklage gebrachte, mutmaßliche frühere sexuelle Handlungen gegen andere Personen als die Kläger der zugrunde liegenden Straftaten zugelassen hat", schrieb der zuständige Richter.

Weinstein wurde 2020 im US-Bundesstaat New York wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt, die er derzeit absitzt. Dieser Prozess muss nun neu aufgerollt werden. Aus der Haft entlassen wird Weinstein jedoch schon deshalb nicht, weil er im Oktober 2022 in einem zweiten Strafprozess in Los Angeles schuldig gesprochen und im Februar 2023 zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Der erste Weinstein-Prozess in New York markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Gerichtshof sieht Verfahrensfehler: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54423 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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