Die bayerische Staatsregierung wird vorerst nicht wegen der für Flüchtlinge offenen deutschen Grenzen gegen den Bund klagen. Dies teilte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit.
Die Klage bleibe aber eine "Option", so Huber weiter. Zunächst wolle die Bayerische Staatsregierung jedoch einen Brief an die Bundesregierung schreiben und auf diesem Wege ein Einlenken herbeiführen.
Zuvor war am Montag bekannt geworden, dass der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio in einem von der bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss kommt, dass eine Klage des Freistaats gegen die Bundesregierung wegen der Flüchtlingspolitik seiner Meinung nach gute Aussichten auf Erfolg hätte.
Di Fabio zufolge ergibt sich vor allem aus dem Bundesstaatsprinzip gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes die Pflicht des Bundes, die Grenzen vor ungesetzmäßiger und unkontrollierter Einreise zu schützen. Mit der Öffnung der Grenzen am 4. September 2015 für Flüchtlinge aus Ungarn durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe die Bundesregierung gegen diese Pflicht zur effizienten Grenzsicherung verstoßen.
In seinem Gutachten sehe Di Fabio rechtlich zwei Möglichkeiten für den Bund, berichtete der Merkur am Dienstag: Entweder lege man wie bisher einen weiten internationalen Flüchtlingsbegriff zugrunde, der dann aber eine Kontingentierung zur Folge habe. Oder man gehe von einem individuellen, quantitativ unbegrenzten Asylbegriff aus. Dann aber müsse die Drittstaatenregelung beachtet werden. Illegal Einreisende aus Österreich müssten dann an der Grenze zurückgewiesen werden.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Trotz Di Fabios Gutachten: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18117 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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