Druckversion
Samstag, 8.08.2026, 05:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c21622-bamf-urteil-asylantrag-folgeantrag-neu-neubewertung-syrien-kriegsdienst
Fenster schließen
Artikel drucken
53841

EuGH zu syrischen Kriegsdienstverweigerern: EuGH-Urteil kann neuen Asy­l­an­trag recht­fer­tigen

von Dr. Max Kolter

08.02.2024

Syrien im September 2013, während der Hochphase des Bürgerkriegs

Nach 2011 flohen viele syrische Männer, um nicht im Bürgerkrieg eingezogen zu werden. Diese Sorge hat das BAMF bis 2020 nicht als Asylgrund anerkannt. Foto: picture alliance / dpa | Pochuyev Mikhail

Im Jahr 2020 fällte der EuGH ein für syrische Kriegsdienstverweigerer günstiges Urteil. Davon könnten auch Geflüchtete profitieren, deren Asylanträge das BAMF schon vor dieser Entscheidung beschieden hat, stellte der EuGH nun klar.

Anzeige

Sind syrische Kriegsdienstverweigerer "politisch verfolgt" und damit als Flüchtlinge anzuerkennen? Dafür spreche eine "starke Vermutung", entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2020 in einem Rechtsstreit eines geflüchteten Syrers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses hatte die Lage bis dahin anders als der EuGH beurteilt und syrischen Kriegsdienstverweigerern nur subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz (AsylG) gewährt, nicht aber gemäß § 3 AsylG die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.

Das ging zum Nachteil derjenigen Menschen, die in der Hochphase des syrischen Bürgerkriegs zwischen 2011 und 2016 geflüchtet waren. Wer dagegen nach dem Urteil des EuGH vom 19. November 2020 (Az. C-238/19) in der EU einen Asylantrag gestellt und diesen mit der Sorge begründet hat, einberufen oder verhaftet zu werden, hatte bessere Karten im Asylverfahren.

Ein Mann wollte diese Ungleichbehandlung nicht akzeptieren und stellte nach 2020 einen zweiten Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, nachdem ihm das BAMF 2017 nur subsidiären Schutz gewährt hatte. Doch ein solcher Asylfolgeantrag ist nur in eng begrenzten Fällen möglich – insbesondere dann, wenn sich die "Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat" (§ 71 Abs. 1 S. 1 AsylG i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG). Doch liegt eine veränderte Sach- oder Rechtslage vor, wenn der EuGH seine Rechtsprechung ändert?

EuGH: Jedes eigene Urteil kann eine Neuprüfung des Asylantrags rechtfertigen

Ja, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Asylantrag unter Berücksichtigung des neuen Urteils positiv ausfällt, entschied der EuGH am Donnerstag (Urt. v. 08.02.2024, Az. C-216/22). Ob diese Voraussetzungen im Fall des Syrers gegeben sind, muss nun das vorlegende Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen klären.

Das BAMF hält den Asylfolgeantrag des Mannes im Ausgangsverfahren bereits für unzulässig, da das EuGH-Urteil von 2020 keine veränderte Sach- oder Rechtslage i.S.v. § 51 VwVfG begründe. Auch das Verwaltungsgericht (VG) München hatte in einem anderen Fall eines syrischen Kriegsdienstverweigerers Ende 2022 entsprechend entschieden. Nach dem Selbstverständnis des EuGH werde die Rechtslage durch seine Rechtsprechung nicht geändert, sondern nur klargestellt, so das VG (Urt. v. 06.12.2022, Az. M 22 K 21.30832). Das entspricht dem klassischen Verständnis einer Rechtsprechung, die die wahre Rechtslage im Normdickicht nur findet, sie aber nicht gestaltet. Und es entspricht auch der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bezug auf Entscheidungen der deutschen Bundesgerichte (ggf. mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts).

Das VG Sigmaringen aber war sich unsicher, inwiefern das auch für EuGH-Urteile im Bereich des Asylrechts gilt, und legte dem Gerichtshof einige Fragen zur Auslegung der Asylverfahrens-Richtlinie (2013/32/EU) vor. Der EuGH schloss einen Asylfolgeantrag nach einem fallrelevanten eigenen Urteil nicht aus. Vielmehr könne jedes seiner Urteile "einen neuen Umstand darstellen […], der eine erneute vollständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt sind, rechtfertigen kann".

Abweichende Neubewertung muss wahrscheinlich sein

Das gelte unabhängig davon, ob der EuGH in seinem Urteil die Unvereinbarkeit einer nationalen Vorschrift mit dem Unionsrecht feststellt oder sich auf die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts beschränkt, die bei Erlass einer Entscheidung über einen früheren Antrag bereits in Kraft war, so das Luxemburger Gericht.

Der EuGH schränkte diese Möglichkeit aber gleichzeitig stark ein: Ein neues EuGH-Urteil rechtfertige nur dann eine neue Prüfung im Rahmen eines Asylfolgeantrags, "wenn es erheblich zu der Wahrscheinlichkeit beiträgt, dass der Antragsteller als Person mit Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft anzuerkennen ist". Damit liegt es in der Verantwortung des BAMF, im Fall eines Folgeantrags zu prüfen, ob eine in einem anderen Verfahren ergangene EuGH-Entscheidung für den vorliegenden Fall relevant ist und eine abweichende Bewertung wahrscheinlich macht.

So weit war das BAMF im Ausgangsverfahren gar nicht gekommen, da es den Antrag bereits als unzulässig abgelehnt hatte. Diesen Bescheid wird das VG Sigmaringen nun voraussichtlich aufheben und das BAMF erneut über den Fall des syrischen Geflüchteten entscheiden lassen.

In der Praxis könnte die Entscheidung vom Donnerstag erhebliche Auswirkungen haben. Denkbar ist, dass auf das BAMF etliche neue Asylfolgeanträge zukommen.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu syrischen Kriegsdienstverweigerern: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53841 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • EuGH
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Eine Person fasst sich an eine elektronische Fußfessel die sich an seinem Knöchel befindet. 28.07.2026
Fußfessel (elektronische)

BGH zur Terrorgefahr:

Fuß­f­essel auch ohne kon­k­reten Anschlags­plan

Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, 15.05.2025. 09.07.2026
Migration

Zurückweisungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin:

Kein Weg ins Haupt­sa­che­ver­fahren

Verstößt die Zurückweisung von Asylsuchenden gegen EU-Recht? Bisher gibt es zu dieser Frage nur Eilbeschlüsse. Und dabei bleibt es nach neuen Entwicklungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin auch. Christian Rath war in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d) für die Rechts­kon­trol­le

Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Logo von HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist/Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (m/w/d)

HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V., Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH