Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 19:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-6vr1-20-vereinsverbot-combat-18-bleibt-vollziehbar-rechtsextremismus-verfassungsfeindlichkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
42919

BVerwG zu "Combat 18": Verbot bleibt voll­ziehbar

25.09.2020

Foto von "Combat 18"-Flagge und Waffen auf einer Pressekonferenz des LKA Schleswig-Holstein im Jahr 2003

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Heribert Proepper

Das vom BMI ausgesprochene Verbot der rechtsextremen Vereinigung "Combat 18" bleibt vollziehbar. Die Organisation sei erkennbar verfassungsfeindlich, so das BVerwG.

Anzeige

Die rechtsextreme Vereinigung "Combat 18" ist mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihr Verbot und ihre Auflösung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ohne Erfolg geblieben. Die noch anhängige Klage gegen die Verbotsverfügung werde voraussichtlich ohne Erfolg bleiben, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Gerichts, das nun im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschied (Beschl. v. 21.09.2020, Az. 6 VR 1.20).

Die rechtsextreme Organisation gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood and Honour" (Blut und Ehre). Dieses hat seinen Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Vereinigung mit Verfügung vom 06. Dezember 2019 unter Anordnung des sofortigen Vollzugs verboten. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtet sich die gewaltbereite Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei.

Dagegen hatte die Organisation geklagt und zugleich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage beantragt. Vor dem erstinstanzlich zuständigem BVerwG blieb der Antrag jedoch ohne Erfolg. "Aufgrund der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist davon auszugehen, dass sich die Antragstellerin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit jedenfalls einen Verbotsgrund erfüllt", so die Leipziger Richter.

Nationalsozialistische Symbole, Riten und Verhaltensweisen

Dafür sprächen laut Gericht insbesondere die selbst gewählte Bezeichnung, die Inhalte der vereinsinternen Kommunikation und die dort verwandten nationalsozialistischen Grußformeln, die in Anlehnung an nationalsozialistische Traditionen gestalteten Vereinskennzeichen, Aufkleber und Fahnen. Für diese Einschätzung sprächen ebenso das Erfordernis, im Rahmen der Aufnahmeprüfung Kenntnisse zu führenden Nationalsozialisten vorzuweisen und einen paramilitärischen Leistungsmarsch zu bewältigen, so das BVerwG.

Die Zahl "18" ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Symbol der Gruppe, die sich auf einen "Rassenkrieg" vorbereite, sei der Drache. Neonazis, die sich "Combat 18" zugehörig fühlen, tragen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift "C 18". Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. Das gilt auch für das Motto der Gruppe: "Brüder schweigen - whatever it takes".

Hinzu kommen laut Gericht die nationalsozialistischen, antisemitischen, demokratie- und fremdenfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen der Mitglieder von "Combat 18" sowie die "den Vereinszweck prägende Verbreitung rechtsextremistischer Musik und die Absicht des Aufbaus einer rechtsextremistischen Gemeinschaft". Aus alledem ergebe sich eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Organisation und ihr " kämpferisch-aggressives Vorgehen gegen die Verfassung unter Ausnutzung ihrer Vereinsstrukturen".

Das Verbot werde sich angesichts all dieser Anzeichen voraussichtlich auch im Hauptsacheverfahren als verhältnismäßig erweisen, entschied das Gericht. Das Interesse von "Combat 18" an der Fortsetzung der Vereinstätigkeit bis zur Entscheidung über die Klage könne sich gegenüber dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug zur Abwehr der Gefahren für die Allgemeinheit nicht durchsetzen.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zu "Combat 18": . In: Legal Tribune Online, 25.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42919 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Nationalsozialismus
    • Rechtsextremismus
    • Vereine
    • Vereinsverbot
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Der abgebildete Mann spricht leidenschaftlich, während das Gericht über ein Redeverbot für ihn entschieden hat. 13.02.2026
AfD

VGH schafft bayernweit Klarheit:

Rede­verbot für Björn Höcke ist unzu­lässig

Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden.

Artikel lesen
Höcke bei einer Wahlkampfrede 13.02.2026
AfD

VG Augsburg zu Höcke-Auftritt:

Doch kein Rede­verbot für Höcke im Allgäu

Eine Bemerkung in einem Beschluss des VG Augsburg verstand nicht nur die Stadt Lindenberg so, dass ein Redeverbot für AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle rechtlich möglich sei. Ein Irrtum. Das VG kassierte das verhängte Redeverbot. 

Artikel lesen
Seitenansicht auf einen deutschen Bundeswehrsoldaten in Uniform. 10.02.2026
Bundeswehr

BVerwG zur Verfassungstreue:

Rechts­rock-CDs machen Sol­daten nicht zum Ver­fas­sungs­feind

Ein Berufssoldat besitzt mehrere CDs mit rechtsextremen Inhalten, die er auch gerne hört. Das aber reicht laut Bundesverwaltungsgericht nicht, um Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen zu lassen. 

Artikel lesen
DAV-Präsident Stefan von Raumer an einem Rednerpult 09.02.2026
DAV

Satzung geändert:

DAV schützt sich vor Unter­wan­de­rung durch Ext­re­misten

Der Deutsche Anwaltverein hat Vorkehrungen getroffen, um sich vor der Übernahme radikaler Kräfte zu schützen. Mitglieder, die die grundlegenden demokratischen Werte des Vereins nicht teilen, können so künftig leichter ausgeschlossen werden.

Artikel lesen
Ein junger Mann sitzt bei der Gründungsveranstaltung der Generation Deutschland in Schleswig Holstein im Publikum 03.02.2026
Parteien

Bundesinnenministerium:

AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

Vor wenigen Monaten hat die AfD mit der "Generation Deutschland" eine neue Jugendorganisation gegründet. Das Innenministerium erkennt weder eine personelle noch eine inhaltliche Abgrenzung vom extremistischen Vorgänger "Junge Alternative".

Artikel lesen
Isabella Sanna (l) Daniel Halemba (r) 02.02.2026
AfD

AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an:

AfD-Poli­­tiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geld­strafe ver­ur­teilt

Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH