Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 17:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvr-1568-12-gorch-fock-ermittlungen-gegen-schiffsarzt-zu-recht-eingestellt
Fenster schließen
Artikel drucken
13795

BVerfG nach Tod von Offiziersanwärterin: StA durfte Ermittlungen gegen Schiffsarzt der Gorch Fock einstellen

13.11.2014

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Schiffsarzt der "Gorch Fock" nach dem Tod einer Offiziersanwärterin im September 2008 war rechtmäßig. Der Anspruch der Eltern der verstorbenen Jenny Böken auf eine effektive Strafverfolgung bedeutet nicht, dass Anklage erhoben werden müsste, begründete das BVerfG seinen am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Anzeige

Zwar haben Mutter und Vater der Kadettin, die auf dem Bundeswehr-Segelschulschiff zu Tode kam, aufgrund der staatlichen Schutzpflicht für das Leben ihrer Tochter einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass sorgfältig und effektiv ermittelt wird, stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon Anfang Oktober dieses Jahres klar (Beschl. v. 06. 10.2014, Az. 2 BvR 1568/12).

Den sich daraus ergebenden Anforderungen an das staatliche Tätigwerden genüge der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) aber. Die Richter in Schleswig hatten den Antrag der Eheleute auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluss des Generalanwalts, der wie auch die zuständige Staatsanwaltschaft (StA) Kiel mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schiffsarzt einleitete, als unbegründet abgewiesen.

Das OLG habe bestätigt, dass die StA gewissenhaft ermittelt habe und sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen hinreichenden Tatverdacht ergeben hätten, begründete die 3. Kammer des Zweiten Senats ihren Beschluss, mit welchem sie die Verfassungsbeschwerde der Eltern der Offiziersanwärterin nicht zur Entscheidung annahmen.

Es erscheine nicht willkürlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft wie auch die StA davon ausgegangen sei, dass Jenny Böken mögliche Beschwerden gegenüber dem Schiffsarzt nicht angezeigt, sondern vielmehr noch am Tag ihres Todes bekundet habe, sich gesund zu fühlen, meint das BVerfG.

Anspruch auf Strafverfolgung, nicht auf Anklageerhebung

Die damals 18-JÄhrige aus Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen war in der Nacht auf den 4. September 2008 während ihrer Nachtwache von dem Segelschulschiff über Bord gegangen. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück. Die Todesumstände sind aber bis heute nicht geklärt. Die Eltern strengen seit Jahren vergeblich Verfahren an. Zuletzt unterlagen sie vorläufig mit ihrer Entschädigungsklage nach dem Soldatenversorgungsgesetz vor dem Verwaltungsgericht Aachen.

Klar stellen die Karlsruher Richter allerdings unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass ihnen als nahen Angehörigen der verunglückten Soldatin ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung zusteht. Einen solchen entnimmt die Kammer in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG dem Grundgesetz bei solchen Straftaten, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die Freiheit der Person richten, so dass der Einzelne diese nicht selbst abwehren kann und ein Verzicht auf die Strafverfolgung das Vertrauen der Allgemeinheit erschüttern würde.

Umso mehr gilt das nach Ansicht der Verfassungsrichter, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass die Straftat wie im Fall des Schiffarztes des Segelschulschiffs der Bundeswehr von einem Amtsträger bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben begangen worden sein kann: Insoweit müsse bereits der Anschein vermieden werden, dass Todesfälle nur unzureichend untersucht würden oder gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt werde als gegen andere Beschuldigte, so die Kammer.

Erforderlich ist dafür aber nicht etwa, dass Anklage gegen den Beschuldigten erhoben würde. Es reicht vielmehr aus, und auch dabei beruft das BVerfG sich auf den EGMR, wenn die Strafverfolgungsbehörden ihre Befugnisse mit angemessenen Ressourcen nutzten, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern. Dabei müssen sie den Ermittlungsverlauf detailliert und vollständig dokumentieren und ihre Entscheidung, die Ermittlungen einzustellen, nachvollziehbar begründen.

pl/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG nach Tod von Offiziersanwärterin: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13795 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Öffentliches Recht
    • Bundeswehr
    • Menschenrechte
    • Strafverfahren
    • Verfahrensgrundsätze
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung auf einem Untergrund mit Flecktarnmuster. 06.10.2026
Wehrpflicht

Über 12.000 Anträge:

Zahl der Kriegs­di­enst­ver­wei­gerungen steigt rasant an

Mehr als 12.000 Menschen haben von Januar bis Ende August 2026 den Kriegsdienst verweigert – und damit dreimal so viele wie im gesamten Vorjahr. Das Bundesamt warnt zugleich: Viele Anträge seien fehlerhaft und würden zurückgesendet.

Artikel lesen
Ansicht des Meeres, auf dem ein Blubbern aus dem Wasser zu sehen ist: In der Tiefe liegt die gesprengte Pipeline 06.10.2026
Terrorismus

Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines:

Gaz­prom-Töchter nicht als Neben­kläger zuge­lassen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.

Artikel lesen
Uta B.s Verteidiger Reinhard Daum (rechts) und seine Kollegin Gül Pinar, die den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. verteidigt 02.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 79:

"Hätten Sie nicht ebenso gehan­delt?"

Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.

Artikel lesen
Spritze liegt neben Handschellen, im Hintergrund ist ein Richterhammer zu sehen. 01.10.2026
Todesstrafe

Nachdem Supreme Court Tötung doch erlaubt hat:

Hin­rich­tung schei­tert nach zwei Gift­s­pritzen

Erst stoppte ein Gericht die Tötung von Christa Pike, dann gab der Supreme Court sie doch frei: die erste Hinrichtung in Tennessee seit 200 Jahren. Doch auch nach zwei Giftspritzen lebte Pike weiter. Sie wurde in eine Klinik gebracht.

Artikel lesen
Christina Block 01.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 78:

"Frau Block konnte erst­mals nach zwei Jahren die Stimme ihrer Tochter hören"

Gerhard Delling lässt sich ausführlich ein und berichtet von "dunklen Stunden" und Chaos am Neujahrstag. Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgt für Bestürzung – und alles wartet gespannt auf Stephan Hensels Reaktion.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristen und Psychiater – Die Feststellung der Schuldfähigkeit Strafrecht

07.10.2026

Verteidigung bei Verkehrsstraftaten nach neuer Rechtslage und Rechtsprechung

07.10.2026

Aktuelles Steuerstrafrecht

08.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Taktik strafrechtlicher Mandatsführung

08.10.2026

Kfz.-Rennen und Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme Pkw

09.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH