Das Urheberrecht im Internet steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Die schwarz-gelbe Regierung beschäftigt sich mit einem Gesetzesentwurf, der das umstrittene Leistungsrecht für Presseverlage verankern soll. Letztere sollen "das ausschließliche Recht" haben, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google.
Mit Blick auf die Suchmaschinen heißt es in dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ): "Heute sehen sich [...] Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht."
Die Verbände der Zeitungs- und der Zeitschriftenverleger begrüßten, dass die Bundesregierung einen Leistungsschutz für Verleger auf den Weg bringen wolle. Dies sei notwendig, um die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können. Die Verbände unterstützen den Ansatz des Entwurfs, gewerbliche Suchmaschinen und Aggregatoren von Presseerzeugnissen in den Mittelpunkt der Regelung zu stellen.
In ersten Entwürfen aus dem BMJ war auch davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen.
Die Regierungskoalition hatte Anfang März ihre bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht bekräftigt, ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts einzuführen. Daraufhin legte das BMJ Mitte Juni einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz vor, der inzwischen nach teilweise massiver Kritik auch in den Reihen der Koalitionsparteien überarbeitet wurde.
Studie: 7,5 Prozent aller Google-Einträge von Medienverlagen
Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach der Erhebung eines Unternehmensberaters 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. "Der Anteil an Presseverlegern in der Google.de Websuche ist also überschaubar", resümiert die Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG - The Reach Group mit dem Analyse-Anbieter Sistrix. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten macht demnach nur 1,1 Prozent aus.
Das auf Beratung für Suchmaschinenwerbung spezialisierte Unternehmen TRG will damit nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Diskussion über das Leistungsschutzrecht liefern. Eine TRG-Sprecherin sagte am Dienstag auf Anfrage, die Studie sei aus eigener Initiative und nicht im Auftrag eines bestimmten Kunden erstellt worden.
Die TRG-Studie beruht auf mehr als 15 Millionen der häufigsten Suchanfragen auf Google und jeweils mehr als 100 Ergebnissen, also auf insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Einträgen in den Trefferlisten. Als Verlagsinhalte wurden die Webseiten von rund 1.200 Internet-Anbietern eingestuft, die bei Google News berücksichtigt sind - mit Ausnahme von einigen medienfremden Themenportalen mit eigenen redaktionellen Inhalten.
Google vermarktet nach den Ergebnissen der Studie 55,6 Prozent der untersuchten Suchbegriffe mit seiner "Adwords"-Werbung, bei der die Angebote von Werbekunden in einem farblich markierten Bereich im oberen Teil der Google-Seite angezeigt werden. Weitere Erlösquelle von Google ist das "Adsense"-Programm, bei dem die Betreiber von Web-Angeboten Google-Werbung in ihre Seiten mit einbauen und bei jedem Klick mitverdienen. "Jährlich macht Google höchstwahrscheinlich einen Milliarden-Umsatz in Deutschland", schreiben die Verfasser, die die Umsatzrendite der Suchmaschine auf "gut 25 Prozent" schätzen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Leistungsschutzrecht für Verlage: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6950 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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