Druckversion
Montag, 13.07.2026, 08:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-vzr19222-auto-abschleppen-verwahrung-kosten-aufwendungsersatz-goa
Fenster schließen
Artikel drucken
53200

BGH begrenzt Verwahrkosten für abgeschlepptes Auto: Aus 4.935 Euro werden 75 Euro

17.11.2023

Ein abgeschlepptes Auto

Beim Abschleppen kann unter Umständen nicht nur der Vorgang selbst, sondern auch die anschließende Verwahrung Geld kosten. (Symbolbild) Foto: stock.adobe.com/GDM photo and video

Verwahrkosten gehören genau wie Abschleppkosten zu Aufwendungen, die der Halter eines abgeschleppten Wagens begleichen muss. Das bestätigte der BGH am Freitag. Sie berechnen sich aber anhand eines bestimmten Zeitpunktes, stellte er nun klar.

Anzeige

Neben den Abschleppkosten müssen betroffene Fahrzeughalter auch die Kosten für die anschließende Verwahrung des Autos begleichen. Das hat der für Ansprüche aus Besitz und Eigentum zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Freitag entschieden (Urt. v. 17.11.2023, Az. V ZR 192/22). Die Pflicht, Verwahrkosten zu ersetzen, gilt allerdings nur, bis der Halter sein Fahrzeug herausverlangt.

Der klagende Mann, der Fahrzeughalter und -eigentümer ist, hatte das Auto seiner Schwester geliehen. Die parkte den Wagen auf einem fremden Privatgrundstück. Die Verwalterin des Grundstücks ließ sich das nicht gefallen und beauftragte ein Unternehmen, nämlich die in diesem Fall Beklagte, das Auto abzuschleppen. Der klagende Autohalter verlangte fünf Tage nach dem Vorgang die Herausgabe seines Autos, worauf das beklagte Abschleppunternehmen nicht reagierte.

Vielmehr verlangte es beim daraufhin entbrannten Rechtsstreit – zuerst vor dem Landgericht Dresden – im Wege der Widerklage satte 4.935 Euro vom Autohalter: fünfzehn Euro täglich für die knapp elf Monate, die das Auto auf dem Gelände des beklagten Abschleppers gestanden hatte.

Zur Klarstellung: In den Vorinstanzen war es den Parteien außerdem noch um den Anspruch auf des Herausgabe des Autos sowie den Ersatz der Abschleppkosten gegangen. Der BGH entschied am Freitag nur über den Teil der Widerklage, der sich auf den Ersatz der Verwahrkosten bezog.

Verwahrkosten zählen noch zum Abschleppvorgang

Zunächst hielt der BGH fest, dass auch Verwahrkosten von den Vorschriften der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag umfasst sind. Im Rahmen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 677 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der Geschäftsführer (in diesem Fall das beklagte Abschleppunternehmen) gemäß § 683 S. 1 in Verbindung mit § 670 BGB erforderliche Aufwendungen vom Geschäftsherrn (hier also dem Fahrzeughalter) verlangen.

Laut BGH dienen nämlich auch die Verwahrkosten noch der Abwicklung des Abschleppvorgangs. Derjenige, auf dessen Grundstück unbefugt ein Auto steht, solle nicht gehalten sein, einen Parkplatz im öffentlichen Parkraum ausfindig zu machen, sondern dürfe das Fahrzeug in sichere Verwahrung geben. Das Selbsthilferechts des Grundstücksbesitzers müsse einfach handhabbar bleiben, so der BGH.

Neben dem Anspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag prüfte der BGH auch einen Anspruch aus Deliktsrecht: § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Schutzgesetz § 858 Abs. 1 BGB, das die Störung fremden Besitzes verbietet. Dieser Anspruch reiche im Ergebnis allerdings auch nicht weiter, so der BGH.

Keine Abschleppkosten mehr, sobald Halter Herausgabe des Autos verlangt

Als zeitliche Grenze für die Berechnung des Erstattungsanspruchs betonte der BGH jedoch das Herausgabeverlangen des Halters. Sobald ein Halter die Herausgabe des Wagens verlangt, dienten die Verwahrkosten nicht mehr der Abwicklung des Abschleppvorgangs, so der BGH. Vielmehr seien die Kosten auf eine Herausgabeverweigerung und die damit bezweckte Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs gerichtet – und somit nicht mehr vom Anspruch auf Aufwendungsersatz umfasst.

Für die Zeit, ab der das Herausgabeverlangen des Halters in der Welt ist, komme zwar ein Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen nach § 304 BGB in Betracht. Dafür hätte das beklagte Abschleppunternehmen den Fahrzeughalter nach Auffassung des BGH allerdings in Annahmeverzug versetzen müssen. Das war hier aber nicht der Fall, so der BGH: Der Abschlepper habe das dafür nötige Angebot, dem klagenden Halter den Wagen im Gegenzug für die Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten herauszugeben, nicht ordnungsgemäß gemacht.

Der BGH entschied daher – wie zuvor schon das Oberlandesgericht Dresden–, dass das Unternehmen nur einen Erstattungsanspruch für den Zeitraum bis zum Herausgabeverlangen des Fahrzeughalters hat: in diesem Fall fünf Tage, also insgesamt 75 Euro statt der geforderten 4.935 Euro.

lst/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH begrenzt Verwahrkosten für abgeschlepptes Auto: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53200 (abgerufen am: 13.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Examen
    • Geschäftsführung ohne Auftrag
    • Haftung
    • Revision (Zivilrecht)
    • Staatsexamen
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Landgericht Dresden
    • Oberlandesgericht Dresden
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Illegal entsorgte große Taschen voller Dachpappe und weiterem Bauschutt liegen in einem Wald. 06.07.2026
Nachrichten

BVerwG zur Abfallentsorgung:

Wald­eigen­tümer muss nicht immer für wilden Müll zahlen

Für die Beseitigung von wildem Müll muss nicht automatisch der Waldeigentümer geradestehen. Das hat das BVerwG entschieden. Maßgeblich sind die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen GoA. 

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte über Medizinrecht mit Professor Schmitt-Leonardy und thematisiert Ärzte, StGB und Freiheitsberaubung. 06.07.2026
Staatsexamen

Jura-Karriere-Podcast:

Exa­mens­spe­zial zum Medi­zin­straf­recht

In dieser Sonderfolge von Irgendwas mit Examen geht es um Examenstipps von Charlotte Schmitt-Leonardy mit Fokus auf das Medizinstrafrecht. Viele große Gerichtsentscheidungen spielen in diesem Rechtsgebiet, etwa die Fixierung von Patienten.

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
Schneeballschlacht (Symbolbild) 30.06.2026
Straßenverkehr

OLG zum Anscheinsbeweis nach Schneeballwurf:

Auf­fah­rende haftet trotz Voll­b­rem­sung der Vor­aus­fah­renden

Ein kurioser Auffahrunfall nach einem Schneeballwurf: Wer in welcher Höhe haftet, musste nun das Saarländische OLG entscheiden. Jedenfalls für zwei Verfahrensbeteiligte war die Entscheidung durchaus bitter.

Artikel lesen
Ein Mann blättert Gesetzestexte durch 30.06.2026
Staatsexamen

Streit um Einsichtnahme in Examensklausuren:

Hart­nä­ckiger Refe­rendar zieht bis zum Ver­wal­tungs­ge­richtshof

Immer wieder gibt es Streit darüber, wann Examensprüflingen Einsicht in ihre Klausuren zusteht. Ein bayerischer Referendar zeigte sich nun besonders beharrlich und legte sich mit seinem Prüfungsamt an. Der Fall wirft wichtige Fragen auf.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (Wahl­sta­ti­on) (w/m/d) Kar­tell­recht und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH