06.05.2020 Geschäftsführung ohne Auftrag OLG Köln zur Geschäftsführung ohne Auftrag: Kein Schadensersatz für Sturz in den Bach Wer ohne Auftrag für andere tätig wird, darf dabei kein unverhältnismäßig hohes Risiko eingehen. Dies hat das OLG Köln im Fall einer über 70-Jährigen entschieden, die eine Überschwemmung verhindern wollte und in den Bach fiel. Artikel lesen