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BGH billigt Extra-Gebühr: Zah­lung mit Paypal oder Sofort­über­wei­sung darf mehr kosten

25.03.2021

Paypal-App auf Smartphone

Alex Ruhl - stock.adobe.com

Extra-Gebühren für SEPA-Zahlungen sind verboten. Die Zahlungsdienstleister Paypal und Sofortüberweisung machen aber mehr, als nur zu zahlen. Das darf dann auch etwas mehr kosten, wie der BGH entschied. 

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Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien gemäß § 270a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zwar verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Urt. v. 25.03.2021, Az. I ZR 203/19).

Das Münchener Fernbus-Unternehmen Flixbus hatte seinen Kunden die Zahlung mit EC-Karte, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal angeboten. Bei Wahl der Zahlungsmittel Sofortüberweisung und PayPal erhob Flixbus ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Verstoß gegen § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Verbindung mit § 270a BGB. Nach § 270a Satz 1 BGB sind Vereinbarungen unwirksam, die den Schuldner zur Zahlung eines Entgelts für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte verpflichten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen.

Die Revision am BGH blieb nun ebenfalls ohne Erfolg. Zwar entschied der BGH, dass es sich auch bei der Zahlung per Sofortüberweisung oder Paypal um SEPA-Überweisungen oder SEPA-Lastschriften im Sinne von § 270a BGB handeln könne. Die Zusatzgebühr werde laut BGH aber nicht für die Nutzung dieser Überweisung, sondern für die Einschaltung des Zahlungsdienstes verlangt. Sofortüberweisung und Paypal würden neben der Zahlungsauslösung nämlich noch weitere Dienstleistungen erbringen, wie etwa eine Bonitätsprüfung des Zahlers. Dadurch könne der Zahlungsempfänger seine Leistung bereits vor Eingang der Zahlung erbringen. § 270a BGB stehe zusätzlichen Gebühren für zusätzliche Leistungen nicht entgegen, so der BGH.

Nach dem BGH-Urteil steht Händlerinnen und Händlern frei, ob sie die Gebühr direkt an die Kunden weiterreichen, die den Service nutzen. Paypal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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BGH billigt Extra-Gebühr: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44581 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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