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AG Neu-Ulm zu Beleidigung eines Polizisten: "Wollen Sie mich ficken?" ist keine Beleidi­gung

08.07.2015

Auslegungssache: So könnte sich der Mann den Polizisten vorgestellt haben.

© P. Heinisch

Das AG Neu-Ulm sprach einen Mann frei, der sich von zwei Polizisten während einer Verkehrskontrolle schikaniert fühlte. Als es ihm zu viel wurde, hatte er die beiden Beamten gefragt: "Wollen Sie mich ficken?"

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"Du Mädchen!" kostet 200 Euro, "Wollen Sie mich ficken?" nichts. Das F-Wort habe in der heutigen Zeit keinen rein sexuellen Bezug mehr und müsse daher immer im Kontext einer Aussage oder Frage gedeutet werden. Das entschied das Amtsgericht (AG) Neu-Ulm, als es kürzlich über einen 71-Jährigen urteilte (Az. 5 CS 116 JS 5440/15).

Der Mann war in eine Polizeikontrolle geraten und fühlte sich zunehmend gegängelt, nachdem er die Zustimmung zu einem Alkoholtest verweigert hatte. Presseberichten zufolge haben die zwei Beamten als Reaktion auf die Verweigerung damit begonnen, sein Fahrzeug ausgesprochen penibel zu durchsuchen und ihm Vorträge über das Risiko ungesicherter Ladung zu halten. Schließlich soll einer der Beamten gesagt haben: "Das ist wohl ein Unbelehrbarer. Mach du mal weiter." Damit habe er seinen Kollegen dazu ermutigt, sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zeigen zu lassen.

Daraufhin riss dem Mann der Geduldsfaden, und er erkundigte sich bei den Beamten: "Wollen Sie mich ficken? Haben Sie nichts besseres zu tun?" Das Amtsgericht sprach den Herrn vom Vorwurf der Beleidigung frei. Das F-Wort habe heutzutage längst keinen rein sexuellen Charakter mehr, und sei auch nicht stets beleidigend. Vielmehr handele es sich dabei um eine - wenn auch harsche - Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle durch die Beamten.

ms/LTO-Redaktion

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AG Neu-Ulm zu Beleidigung eines Polizisten: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16136 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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