Druckversion
Sonntag, 12.07.2026, 23:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-polizeigewahrsam-praeventiv-gewahrsam-klimaaktivisten-klima-blockaden-bayern
Fenster schließen
Artikel drucken
50161

München geht gegen Blockadeaktionen vor: 33 Kli­maak­ti­visten in län­ger­fris­tigem Gewahrsam

14.11.2022

Eine Demonstrantin in München am 13.11.2022

Hunderte demonstrierten am Sonntag in München gegen den Präventivgewahrsam der Klimaaktivist:innen in Bayern. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar

Söder macht Werbung für eine harte Linie gegen Klimaaktivisten. München macht vor, was er damit meint. Für bis zu 30 Tage werden Aktivisten dort von der Polizei in Gewahrsam genommen. In Berlin sind es hingegen maximal 48 Stunden.

Anzeige

Die bayerische Polizei hat seit Ende Oktober 33 Klimaaktivisten in längerfristigen Gewahrsam genommen. 17 davon befanden sich zuletzt – Stand Freitag – immer noch nicht wieder auf freiem Fuß. Gegen diese Personen seien Gewahrsamnahmen bis Montag (14. November) oder 2. Dezember, also von bis zu 30 Tagen richterlich angeordnet worden, wie das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung bekanntgab. Die anderen Personen seien jeweils nach vier bis sieben Tagen wieder entlassen worden, eine Person bereits am darauffolgenden Tag.

Zuletzt hatten sich wiederholt junge Leute in der Münchner Innenstadt aus Protest gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik auf der Straße festgeklebt und wurden daraufhin in Gewahrsam genommen. Die Möglichkeit dafür bietet das seit langem umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz: Nach Art. 17 können Menschen bis zu einen Monat lang – mit der Möglichkeit einer einmonatigen Verlängerung – in Gewahrsam genommen werden, um die Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" oder einer Straftat zu verhindern.

Erforderlich ist nach Art. 18 in Verbindung mit Art. 97, 98 eine unverzügliche richterliche Entscheidung, in der über Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsentziehung entschieden wird. Vor dieser Entscheidung höre man alle Klimaaktivisten an, berichtet das Amtsgericht, und bestellt ihnen anwaltliche Vertreter, soweit sie noch keine haben. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Einzelheiten zu den jeweiligen Verfahren sind daher nicht bekannt.

Demonstrationen gegen den Präventivgewahrsam

Ein breites Bündnis hat am Sonntag zu einer Demonstration aufgerufen – alle Beteiligten fordern die sofortige Abschaffung des Präventivgewahrsams. Nach ersten Angaben der Polizei folgten etwa 600 Menschen dem Aufruf und demonstrierten lautstark für die Freilassung der Klimaaktivist:innen. "Sie setzen sich für den Schutz unserer Lebensgrundlagen ein und werden dafür willkürlich weggesperrt. Währenddessen zerstören Staat und Konzerne weiterhin ohne jegliche Strafe unseren Planeten", sagte einer der Sprecher des Organisationsbündnisses, Hagen Pfaff.

Die bayerische Staatsregierung hatte die Möglichkeit, die Klimaaktivist:innen einen Monat lang präventiv in Gewahrsam zu nehmen, zuletzt als Akt einer wehrhaften Demokratie verteidigt. "Präventivmaßnahmen sind notwendig, um Straftaten, die angekündigt werden, die offenkundig kurz bevorstehen, zu verhindern", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag. Gleiches gelte, wenn eine offenkundige Wiederholungsgefahr gegeben sei. Und von diesen Möglichkeiten, die das bayerische Polizeiaufgabengesetz biete, mache der Rechtsstaat eben Gebrauch: "Eine wehrhafte Demokratie lässt sich halt auch nicht auf der Nase herumtanzen." Markus Söder wirbt für dieses Vorgehen auch auf Bundesebene, er fordert "in ganz Deutschland eine klare Linie".

Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind nach wie vor mehrere Klagen anhängig, die sich auch gegen den Präventivgewahrsam richten.

Und am anderen Ende: Berlin

Auch Berlin wird für seinen Umgang mit Klimaaktivisten kritisiert. Allerdings für das Gegenteil. Welt-Redakteur und Jurist Constantin van Lijnden schreibt in einem aktuellen Artikel: "Die Regelung zur Präventivhaft im Berliner Polizeigesetz ist so restriktiv, wie die bayerische großzügig ist." Polizeigewahrsam erlaube sie selbst mit Gerichtsbeschluss für maximal 48 Stunden – das ist die Grenze, bis zu der das Grundgesetz ihn auch ohne zulasse. Selbst dieser kurze Zeitraum werde allerdings nie ausgeschöpft: Von 328 entsprechenden Anträgen, darunter 209 gegen Wiederholungstäter, die bereits bis zu 27 Mal aufgegriffen worden waren, hätten die Berliner Gerichte gerade einmal 50 bewilligt – und auch dann für maximal 24 Stunden. Diese überaus restriktive Anwendung des seinerseits überaus restriktiven Landesrechts dürfte einer der Gründe dafür sein, dass gerade Berlin sich zum Epizentrum entsprechender Aktionen entwickelt hat, so Constantin van Lijnden.

 

ast/fz/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

München geht gegen Blockadeaktionen vor: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50161 (abgerufen am: 12.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Strafrecht
    • Demonstrationen
    • Klimaschutz
    • Polizei
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Zusammenschnitt aus einem Bild aus dem Bundesrat und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 10.07.2026
Israel

Bundesrat für Straftatbestand "Leugnung des Existenzrechts Israels":

Sehenden Auges Rich­tung Ver­fas­sungs­wid­rig­keit

Der Bundesrat bringt einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den viele Juristen für verfassungswidrig halten. Dass die Länder einen solchen Eingriff in die Meinungsfreiheit trotzdem auf den Weg bringen, ist ein fatales Signal.

Artikel lesen
Sascha Böttner, Verteidiger des Angeklagten S., kommt zum Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 10.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 63:

Letzter Ent­führer macht Chris­tina Block ver­ant­wort­lich

Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich.

Artikel lesen
gefüllter Saal des LG Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Öffentlichkeitsausschluss im Block-Prozess:

Warum Chris­tina Blocks letzte Worte hinter ver­sch­los­senen Türen fallen werden

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Jonathan G. hat weitreichende Folgen: Die Schlussplädoyers und letzten Worte der Angeklagten im Block-Prozess müssen nun wohl zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Artikel lesen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrgäste am Hamburger Hauptbahnhof, 15.11.2026. 09.07.2026
Bundespolizei

Bundespolizei-Bilanz 2025:

Mehr Gewalt, weniger Straf­taten ins­ge­samt

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

Artikel lesen
Christina Block (vorne), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Richterin Isabel Hildebrandt (hinten l), Vorsitzende Richterin am Landgericht, stehen im Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 62 liefert kuriose Abenteuergeschichte:

Der Ent­führer, der James Bond sein wollte

Ein Model aus GNTM weint nach einer Ansprache von Christina Block, wird zum Entführer und trinkt später angeblich mit einem Polizeihund aus einer Pfütze. Der Block-Prozess wird immer bizarrer – und zugleich immer schwerer aufzuklären.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (Wahl­sta­ti­on) (w/m/d) Kar­tell­recht und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH