Druckversion
Dienstag, 9.12.2025, 18:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/wirecard-braun-vermoegensarrest-grundrechtsverletzung-verfassungsbeschwerde-2bvr71023
Fenster schließen
Artikel drucken
52234

Vermögensarrest in Höhe von 35 Millionen Euro: Ex-Wire­card-Chef legt Ver­fas­sungs­be­schwerde ein

13.07.2023

Markus Braun

Markus Braun im Gerichtssaal in München. | Bild: picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann

Dem früheren Wirecard-Chef und einstigen Milliardär Markus Braun droht nicht nur eine Gefängnisstrafe, sondern auch der Ruin. Im Kampf um sein Vermögen wendet sich Braun an das Bundesverfassungsgericht.

Anzeige

Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun hat im Streit um 35 Millionen Euro eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Damit will der seit drei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München aus den Angeln heben, das auf Antrag des Wirecard-Insolvenzverwalters einen Vermögensarrest über die 35 Millionen erlassen hatte. Zuerst hatte darüber die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Beschwerde (Az. 2 BvR 710/23) - aus Gründen des Datenschutzes nicht jedoch den Namen, wie ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts mitteilte. Dass es sich um das Münchner 35-Millionen-Euro-Verfahren handelt, bestätigte jedoch das OLG.

Braun beklagt Grundrechtsverletzung

Das BVerfG wird nun nicht direkt über die 35 Millionen entscheiden, sondern muss die Frage klären, ob das Münchner Gericht Brauns verfassungsmäßige Grundrechte verletzte. Brauns Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz wies die OLG-Entscheidung in der SZ als "unzutreffend" zurück. "Obwohl wir das mehrfach ausdrücklich angeboten und erbeten hatten, hatte es das OLG kategorisch abgelehnt, Herrn Dr. Braun auch nur anzuhören", sagte der Anwalt.

Braun war mit einem Anteil von gut sieben Prozent größter Aktionär des mittlerweile vom Insolvenzverwalter weitgehend abgewickelten Wirecard-Konzerns. Als das Unternehmen 2018 in den Börsen-Leitindex Dax aufstieg, war Wirecard insgesamt über 20 Milliarden Euro wert, und Braun damit zum Milliardär geworden. Mit dem Kollaps des Konzerns im Sommer 2020 ging auch der Großteil des Vermögens wieder verloren. Was noch übrig ist, versuchen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Insolvenzverwalter zu sichern.

Vorerst muss Braun sich gedulden. "Das Verfahren ist in Bearbeitung", sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. "Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist."

dpa/sts/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vermögensarrest in Höhe von 35 Millionen Euro: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52234 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Insolvenz
    • Manager
    • Unternehmen
    • Verfassungsbeschwerde
    • Wirecard
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht München
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
Alexandra Schluck-Amend 04.12.2025
Most Wanted

13-Prozent-Edition:

LTO Most Wanted mit Alex­andra Schluck-Amend

Alexandra Schluck-Amend über Jura auf den zweiten Blick, die Begeisterung an der Lösung existenzieller Situationen und fehlende Flexibilität im Arbeitszeitgesetz.

Artikel lesen
Der Spiegel Redaktionsgebäude in Hamburg 03.12.2025
Pressefreiheit

Bloßer "Anfangsverdacht" kann für identifizierende Berichterstattung ausreichen:

Spiegel siegt vor BVerfG wegen Wire­card-Berich­t­er­stat­tung

Im Streit um Spiegel-Wirecard-Berichte über einen früheren Manager kassiert das BVerfG einen Beschluss des OLG München. Die Richter machen deutlich, dass journalistische Berichterstattung nicht an strafprozessuale Verdachtsgrade gebunden ist.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Protest und Solidaritätsbekundungen zu Radio Dreyeckland 19.11.2025
Pressefreiheit

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde:

Woh­nungs­durch­su­chung hat die Rund­funk­f­rei­heit ver­letzt

Ein Journalist verlinkte in einem Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform "linksunten.indymedia". Daraufhin durchsuchten Ermittler seine Privatwohnung. Das hat den Mann in seiner Rundfunkfreiheit verletzt, so das BVerfG.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Technische Universität München
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im Be­reich Le­gal Tech,...

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Re­fe­ren­tin­nen / Re­fe­ren­ten (Voll­ju­ris­tin­nen / Voll­ju­ris­ten) (m/w/d)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) , Ro­s­tock

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Dentons
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons , Düs­sel­dorf

Logo von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Re­fe­ren­tin­nen / Re­fe­ren­ten (Voll­ju­ris­tin­nen / Voll­ju­ris­ten) (m/w/d)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pri­va­tes Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pri­va­te Equi­ty/ M&A

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen

18.12.2025

Logo von Fieldfisher
NIS 2 in Germany: Immediate Obligations and Interaction with Other Cybersecurity Laws

18.12.2025

§ 15 FAO - Jahresrückblick Wettbewerbs- und IT-Recht - in Kooperation mit der DAVIT

18.12.2025, Hamburg

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH