Nutzern des Vergleichsportals Verivox werden seitens des Betreibers relevante Informationen vorenthalten. Zu dieser Einschätzung gelangt das OLG Karlsruhe und gibt einer Klage des VZBV statt.
Das Vergleichsportal Verivox hat einem Gerichtsurteil zufolge Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten und ist dafür vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gerügt worden. Künftig darf es seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann zeigen, wenn es ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweist.
Verivox berücksichtigte in dem für die Nutzer einsehbaren Überblick nur diejenigen Versicherer, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte. Das sei unlauterer Wettbewerb, erläuterte ein OLG-Sprecher. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) statt (Urt. v. 22.09.2021, Az. 6 U 82/20).
Verivox hatte gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Heidelberg (06.03.2020, Az. 6 O 7/19) Berufung eingelegt. Diese wurde nun vom OLG zurückgewiesen.
Gericht mahnt mehr Transparenz an
Beim Verivox-Vergleich hatte fast die Hälfte aller Anbieter gefehlt, "darunter viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, Continentale, WWK und Württembergische", so der VZBV. Laut Gericht sei das für die Verbraucher allerdings nicht ersichtlich gewesen.
Zwar sei Verivox nicht verpflichtet, alle Versicherungen vollständig abzubilden, sagte der OLG-Sprecher. Es müsse aber transparent und deutlich auf eine eingeschränkte Auswahl verweisen. Das habe das Portal versäumt und den entsprechenden Hinweis versteckt hinter zwei Links auf seiner Internetseite untergebracht.
Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Mangelnde Transparenz: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46395 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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