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Neuer Aufsichtsratschef und neuer Vorstand: Bank­haus War­burg klärt Per­so­nal­fragen

31.01.2022

Das Logo des Bankhauses M. M. Warburg am Gebäude des Hauptsitzes in Hamburg.

Der Namensschriftzug der Privatbank M. M. Warburg am Gebäude des Hauptsitzes in Hamburg. Foto: nmann77 | stock.adobe.com

Die Hamburger Privatbank M.M. Warburg hat einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und bekommt zudem ein neues Vorstandsmitglied. Reiner Brüggestrat und Stephan Schrameier besetzen die beiden Schlüsselpositionen.

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Bei M.M. Warburg dreht sich das Personalkarussell. Das Bankhaus hat den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden neu besetzt und ein neues Vorstandsmitglied auserkoren. Chef des Kontrollgremiums ist ab sofort der langjährige frühere Vorstandssprecher der Hamburger Volksbank, Reiner Brüggestrat (65), wie das Bankhaus am Montag mitteilte.

Der Posten des Aufsichtsratschefs war neu zu besetzen, nachdem Bernd Thiemann (78) kurz vor dem Jahreswechsel seinen Rücktritt angekündigt hatte. Thiemann war vor zwei Jahren als Vorsitzender eingesprungen, als die Mehrheitsgesellschafter Christian Olearius und Max Warburg ihre Aufsichtsratsposten niedergelegt hatten.

Auch im Vorstand der Bank gibt es eine Neubesetzung: Die Marktbereiche der Warburg Bank soll künftig der 48-jährige Stephan Schrameier führen. Er war zuletzt im Vorstand der deutschen Tochter des britischen Geldhauses Standard Chartered. Schrameiers Vorgänger im Warburg-Vorstand, Patrick Tessmann (61), scheidet zum 31. März auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus.

Die operative Führung der Bank liegt außerdem bei Manuela Better, die erst im Sommer als Risikovorständin in die Warburg-Führungsspitze geholt wurde. Warburg teilte weiter mit, der Aufsichtsrat führe "vielversprechende Gespräche", um die Führungsspitze der Bank auszubauen.

Cum-Ex vergrößert den Bekanntheitsgrad der Bank

Die Warburg Bank ist einer breiteren Öffentlichkeit vor allem im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bekannt. Allerdings hat das Geldhaus immer wieder bekräftigt, dass man bei allen Geschäften gesetzliche Regeln eingehalten habe.

Bei Cum-Ex-Geschäften verschoben Finanzakteure Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Dividenden-Stichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2021 klargestellt, dass es sich dabei nicht nur um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke handelte, sondern um eine Straftat.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Neuer Aufsichtsratschef und neuer Vorstand: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47377 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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