Finanzämter in Hamburg arbeiten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte auf, bei denen ein Steuerschaden von rund 1,1 Milliarden Euro entstanden ist. Ob und wie viel zurückgefordert werden kann, ist noch offen.
Wie man den Staat ausnimmt und es Rechtsanwendung nennt. Eine ehemalige Staatsanwältin, die den Fehler beging, ihren Beruf ernst zu nehmen, dokumentiert die Jagd nach dem größten Schatz der deutschen Rechtsgeschichte.
Vor dem LG Frankfurt hat die Hauptverhandlung in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren begonnen. Angeklagt sind zwei Männer, die dem Fiskus einen Millionenschaden verursacht haben sollen. Sie handelten nicht allein.
Ulf Johannemann, ehemaliger Steueranwalt und Partner der Kanzlei Freshfields, war vergangenes Jahr zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Revision hat der Bundesgerichtshof jetzt verworfen.
Gegen die Ex-Chefermittlerin in Sachen Cum-Ex, Anne Brorhilker, wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Bankier Christian Olearius hatte eine Strafanzeige erstattet.
Seit Jahren versucht die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank, 155 Millionen Euro von der Steuerverwaltung zurückzubekommen. Jetzt gibt es in der Sache eine Entscheidung des BFH.
Zwei deutsche Gerichte verurteilen Hanno Berger wegen Steuerhinterziehung zu hohen Freiheitsstrafen. Er hält sich für unschuldig. Ein Interview aus dem Gefängnis heraus wird zum Rundumschlag.
Mit Cum-Ex-Geschäften wurde der Fiskus um viele Milliarden Euro geprellt. In einem Urteil gegen Hanno Berger ordnete das LG Wiesbaden die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an, die der BGH nun bestätigt.