Druckversion
Freitag, 10.04.2026, 16:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/lufthansa-beilhilfe-corona-pandemie-eu-kommission-urteil-eug
Fenster schließen
Artikel drucken
51739

EuG erkennt Beurteilungsfehler: EU-Geneh­mi­gung für Luft­hansa-Ret­tungs­paket ist nichtig

von Stefan Schmidbauer

10.05.2023

Tragfläche einer Condor-Maschine

Condor und Ryanair sind mit ihren Klagen gegen die Genehmigung der staatlichen Beihilfen für die Lufthansa erfolgreich. Bild: travelview - stock.adobe.com

Die Lufthansa gerät während der Corona-Pandemie in eine existenzielle Krise und erfährt staatliche Unterstützung. Die EU-Kommission genehmigt die Beihilfen – nach Ansicht des EuG allerdings zu Unrecht.

Anzeige

Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nicht genehmigen. Den entsprechenden Beschluss der Kommission hat die Zehnte Kammer des EuG für nichtig erklärt (Urt. v. 10.05.2023, verbundene Rechtssachen T‑34/21 and T‑87/21), wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Reisebeschränkungen hatten den Luftfahrtkonzern in eine existenzgefährdende Situation gebracht. Die Bundesregierung leitete im Frühjahr 2020 Stützungsmaßnahmen ein. Eckpfeiler des Rettungspaketes waren neben einer Beteiligung, die 20 Prozent des Grundkapitals umfasste, auch stille Einlagen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit mit einem Volumen von drei Milliarden Euro. Die Maßnahmen zur Rekapitalisierung der Lufthansa wurden am 12. Juni 2020 als Beihilfe bei der EU-Kommission angemeldet.

Genehmigung ruft Wettbewerber auf den Plan

Die EU-Kommission stimmte der Aktienbeteiligung mit einem Volumen von 300 Millionen Euro und den stillen Einlagen im Juni 2020 zu. Der Kredit war kein Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Die Kommissionsentscheidung veranlasste die Lufthansa-Wettbewerber Ryanair und Condor, Nichtigkeitsklagen gegen den zugehörigen Beschluss (Beschl. v. 25.06.2020, Az. C(2020) 4372 final) zu erheben. 

Das EuG gab den Klagen statt. Die Kommission habe bei ihrer Beurteilung der Beihilfe fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa nicht in der Lage sei, ihren Finanzbedarf vollständig am Finanzmarkt zu decken, so das Gericht. Auch sei kein Mechanismus verlangt worden, welcher der Lufthansa einen Anreiz zu einer schnellen Rückzahlung der Kapitalbeteiligung geboten hätte.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission nach Ansicht der Kammer fehlerhaft eine beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint und Verpflichtungen akzeptiert, die eine Wahrung eines wirksamen Wettbewerbs nicht gewährleisten.

Die Verfahrensbeteiligten können gegen das Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen. Die Lufthansa teilte auf LTO-Anfrage mit, dass man das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden werde. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Stabilisierung bereits vor dem heutigen Urteil des EuG vollständig beendet worden sei. 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuG erkennt Beurteilungsfehler: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51739 (abgerufen am: 12.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Beihilfen (EU)
    • Coronavirus
    • Flugverkehr
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
    • Gericht der Europäischen Union
Inka Brunn 09.04.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Inka Brunn

Inka Brunn beschreibt, was sie an Jura reizt, erklärt ihren Job bei Rocket Internet mit 50 Wörtern und verrät, warum sie nicht mehr in der Großkanzlei arbeitet.

Artikel lesen
Adrian Haase 02.04.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Adrian Haase

Adrian Haase über die EU Inc. als Chance für Europa, Änderungsbedarf im GmbHG und die für ihn schönste Stadt der Welt.

Artikel lesen
Ein Gleitschirmflieger vor Windrädern 24.03.2026
Windräder

OVG zu immissionsschutzrechtlicher Genehmigung:

Gleit­schirm­f­lieger müssen Wind­park hin­nehmen

Seit 30 Jahren starten im Sauerland Drachenflieger von einem bestimmten Platz. Jetzt befürchten die Flieger Einschränkungen durch einen Windpark in der Nähe – doch dessen Betrieb müssen sie hinnehmen, so das OVG NRW. 

Artikel lesen
Aktenordner zu DUH-Klimaklagen beim BGH 23.03.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen scheitern vorm BGH:

Kein Ver­b­renner-Aus für BMW und Mer­cedes ab 2030

Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.

Artikel lesen
Buchladen Golden Shop in Bremen 14.03.2026
Podcast

Impfschäden / Asylrecht / Buchläden klagen / Iran-Krieg:

Wie ein Buch­han­del­s­preis zum Ver­fas­sungs­schutz­fall wurde

Können Buchläden wirklich den Preis einklagen, den Weimer ihnen gestrichen hat? Außerdem im Podcast: Was sagt der BGH zu Impfschäden? Kommt Italien mit Blockade des EU-Asylsystems durch? Warum sind Merz' Worte zum Iran-Krieg so problematisch? 

Artikel lesen
Jens Spahn (CDU) 09.03.2026
Coronavirus

GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen:

"Keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für eine Straftat"

Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Ber­lin

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt, Ham­burg oder...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Der "neue" § 15b InsO: Geschäftsleiterhaftung, Massesicherung, Insolvenzreifeprüfung

21.04.2026

Next Level KYC – AML-Paket, eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet im Zusammenspiel

21.04.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles Steuerrecht 2026

21.04.2026

Update zur Testamentsgestaltung – Grundlagen

21.04.2026

Nießbrauchs- & Wohnungsrechte aus zivil- pflichtteils- grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

21.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH