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46415

Brinkmann & Partner: Flug­hafen Frank­furt-Hahn ist insol­vent

von Stefan Schmidbauer

20.10.2021

Schild Flughafen Frankfurt-Hahn

(c) hkama | stock.adobe.com

Nachdem im Januar dieses Jahres bereits der Eigentümer HNA zahlungsunfähig wurde, geht nun auch der Flughafen Frankfurt-Hahn in die Insolvenz. Brinkmann & Partner stellt den vorläufigen Insolvenzverwalter.

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Der überwiegend von der irischen Fluggesellschaft Ryanair genutzte Flughafen Frankfurt-Hahn hat am 19. Oktober einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat dem Antrag (Az. 3 IN 67/21) entsprochen.

Die Insolvenz erstreckt sich auch auf vier weitere operative Gesellschaften der HNA Airport Group: HHN Airport Technology (3 IN 69/21), HHN Aviation Security (3 IN 68/21), HNA Airport Services (3 IN 70/21) und JFH Jet Fuel Hahn (3 IN 71/21). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Markus Plathner von Brinkmann & Partner bestellt.

17,5 Prozent der Anteile am Flughafen Hahn gehören dem Bundesland Hessen. Den Mehrheitsanteil von 82,5 Prozent hält die HNA Airport Group, eine Tochtergesellschaft des chinesischen Mischkonzerns HNA Group, seit dem Jahr 2017. Die Insolvenz der HNA Group, die auch an der chinesischen Fluggesellschaft Hainan Airlines beteiligt ist, war die Folge eines Umsatzeinbruches in der Tourismussparte.

In Hahn wird weiterhin geflogen

Der Flugbetrieb wird zunächst ohne Einschränkungen fortgeführt, Löhne und Gehälter sollen nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Instrument der Insolvenzgeldvorfinanzierung an die Beschäftigten ausgezahlt werden. In den kommenden Wochen wird Jan Markus Plathner mit seinem Team die Möglichkeiten einer Sanierung ausloten.

Der Flughafen Hahn war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. So auch im Sommer dieses Jahres, als das Gericht der Europäischen Union (EuG) darüber zu entscheiden hatte, ob staatliche Beihilfen zur Deckung von Betriebsverlusten in den Jahren 2017 bis 2021 zugunsten der Betreibergesellschaft mit Unionsrecht vereinbar sind.

Die Lufthansa charakterisierte die Zahlungen als Wettbewerbsverzerrung und klagte. Das EuG urteilte zugunsten der Fluggesellschaft (Urt. v. 19.05.2021, Az. T-218/18). Gegen diese Entscheidung hat das Bundesland Rheinland-Pfalz am 29. Juli 2021 Revision zum Europäischen Gerichtshof eingelegt. Das Verfahren (Rechtssache C-466/21 P) ist anhängig.

Insolvenzverwalter mit reichlich einschlägiger Erfahrung

Dr. Jan Markus Plathner war bereits am Insolvenzverfahren des Flughafens Zweibrücken im Jahr 2014 als Insolvenzverwalter beteiligt. Das Unternehmen wurde im September 2015 an den Immobilieninvestor Triwo verkauft.

Auch bei den Insolvenzen der Fluggesellschaften XL Airways Germany und OLT sowie einer Groundservice-Gesellschaft am Flughafen Tegel wurde Plathner zum Insolvenzverwalter bestellt.

Beteiligte Kanzleien

Brink­mann & Part­ner

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Zitiervorschlag

Brinkmann & Partner: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46415 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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