Der Sieg der Opposition bei der Bürgermeisterwahl in Istanbul gab zuletzt Hoffnung für den türkischen Rechtsstaat. Aber noch immer sind in der Türkei mehr als 350 Anwälte inhaftiert. Eine DAV-Delegation reiste Mitte Juni nach Ankara.
Wird jetzt "alles sehr gut werden"? "Her şey güzel olacak" - mit diesem Wahlkampfslogan hat Oppositionskandidat Ekrem İmamoğlu einen letztlich überraschend klaren Sieg bei der Bürgermeisterwahl in Istanbul eingefahren, der Stadt aus der Präsident Recep Tayyip Erdoğan stammt. Von der türkischen Opposition wird der Sieg auch als Signal gewertet, dass die bisherige Macht von Erdoğan schwindet.
Doch bereits einen Tag nach der Wahl begann in Istanbul der Prozess gegen den Bürgerrechtler Osman Kavala und 15 weitere Teilnehmer der Gezi-Proteste vor sechs Jahren. Am Dienstag wurde klar, dass Kavalas Haftzeit weiter verlängert wird. Die Lage in der Türkei bleibt also auch nach der Wahl in Istanbul schwierig.
In der Woche vor der wiederholten Wahl reiste eine Delegation des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 17. bis 19. Juni in die türkische Hauptstadt Ankara. Auf Einladung der Türkischen Rechtsanwaltskammer (UTBA) sprachen DAV-Präsidentin Edith Kindermann und die beiden Menschenrechtsexperten Dr. Ulrich Karpenstein und Stefan von Raumer mit türkischen Kollegen insbesondere über die Garantie für ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft.
Weiterhin Hunderte Anwältinnen und Anwälte in Haft
Die Situation der Anwaltschaft in der Türkei ist weiterhin desaströs: Human Rights Watch spricht in einem vor wenigen Wochen veröffentlichten Bericht von Hunderten willkürlich inhaftierten Anwältinnen und Anwälten nach dem gescheiterten Militärputsch im Juli 2016. Die UTBA selbst geht von mehr als 350 inhaftierten Kolleginnen und Kollegen aus, andere zivilgesellschaftliche Akteure noch von deutlich höheren Zahlen.
Dennoch betonte UTBA-Präsident Metin Feyzioğlu, dass der schwierige Prozess, in dem sich die Türkei derzeit befinde, nun eine Wendung vollziehen könnte. Damit bezog er sich insbesondere auf die von Erdoğan Anfang Juni angekündigten Justizreformen, die ein erster wichtiger Schritt im Reformprozess der Türkei seien. Feyzioğlu mahnte, dass der Rechtsstaat in der Türkei nicht durch einen einfachen Zauber wieder hergestellt werden könne – es ginge nun um einen längerfristigen Prozess, den die Anwaltschaft von Beginn an konstruktiv unterstützen müsse. Kein unumstrittener Kurs, der von vielen Kolleginnen und Kollegen bereits im Vorfeld als zu enge Kooperation mit der türkischen Regierung angegriffen wurde.
Gute Reformen, schlechte Reformen
Feyzioğlu machte deutlich, dass er noch Forderungen hinsichtlich des Rats der Richter und Staatsanwälte habe, der in der Türkei für die Wahl der Richterschaft zuständig ist und über den Erdoğan nach dem Verfassungsreferendum nun massive Kontrolle ausüben kann. Eine unabhängige Richterschaft sei aber "conditio sine qua non" für einen funktionierenden Rechtsstaat, mahnte Feyzioğlu. Als erste positive Schritte wertete er hingegen, dass Richter und Staatsanwälte künftig nicht mehr überraschend und gegen ihren Willen in andere Landesteile versetzt werden könnten, sowie die Einführung von Rechtschutzversicherungen und Reformen in der Ausbildung angehender Anwältinnen und Anwälte.
Bei der Vorstellung des türkischen Strafverfahrensrechts betonte Prof. Dr. Feridun Yenisey von der Universität Istanbul den Bedarf der Öffnung einer Revisionsgerichtsbarkeit. Die Revision als solche wurde in der Türkei erst 2016 eingeführt, allerdings mit vielen Ausnahmen: Verfahren wegen Terrorismusvorwürfen sind beispielsweise ausgeschlossen. Dr. Fahri Gökçen Taner, Privatdozent an der Universität Ankara, wies auf die problematische Einführung von Videovernehmungen abwesender Angeklagter in türkischen Strafverfahren hin – offenkundig nur schwer vereinbar mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der mehrfach die persönliche Anwesenheit des Beschuldigten in der Hauptverhandlung als entscheidenden Faktor für ein faires Verfahren betont hat.
Edith Kindermann legte einen besonderen Fokus auf die unabhängige und in ihrer Berufsausübung freie Anwaltschaft: Anwälte dürften unter keinen Umständen wegen der Taten, die ihren Mandanten vorgeworfen werden, selbst strafrechtlich verfolgt werden. Die Wahrnehmung von Berufspflichten dürfe niemals strafbar sein.
Der steinige Weg zum EGMR
Dr. Ulrich Karpenstein sprach weitere Punkte an, die im türkischen Strafverfahren defizitär sind: Insbesondere das umfassende Recht auf Akteneinsicht als zwingende Voraussetzung der Waffengleichheit zwischen Bürger und Staat, den Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sowie die staatliche Umsetzung von Urteilen – hier seien mit Blick auf die Fahrverbotsurteile auch in Deutschland Probleme erkennbar, die nicht einfach zu lösen seien. Deswegen sei ein Austausch auch unter internationalen Kolleginnen und Kollegen hilfreich.
Bevor sich der EGMR jedoch mit inhaltlichen Aspekten einer Beschwerde auseinandersetzen kann, muss er diese überhaupt erst zur Entscheidung annehmen, wie Stefan von Raumer erläuterte. Ein großes Problem bei den türkischen Beschwerden ist das Subsidiaritätsprinzip, weshalb dem EGMR vielfach eine zu zögerliche Haltung zugeschrieben werde. Insbesondere müsse in jeder Beschwerdeschrift explizit für den Einzelfall dargelegt werden, warum kein effektiver nationaler Rechtsweg zur Verfügung stand. Ein schlichter Verweis auf eine Überlastung der Justiz oder auf die prekäre Menschenrechtslage reiche hierzu nicht aus.
Verfahren gegen Deniz-Yücel-Verteidiger Veysel Ok
Deutlich wurde immer wieder: Die türkische Anwaltschaft braucht weiterhin die Unterstützung von unabhängigen Anwaltsorganisationen außerhalb der Türkei. Gerade mit der deutschen Anwaltschaft besteht aufgrund der intensiven deutsch-türkischen Beziehungen und der großen türkischstämmigen Community in Deutschland eine besonders enge Zusammenarbeit. Die bilaterale Zusammenarbeit der Anwaltschaften beider Länder schätzte daher auch Martin Erdmann, Deutscher Botschafter in Ankara, im Gespräch mit der DAV-Delegation als besonders bedeutsam ein. Bei dem Gespräch mit Erdmann bestand Einigkeit, dass gerade Prozessbeobachtungen, wie sie der DAV seit vielen Jahren regelmäßig im sogenannten KCK-Verfahren durchführt, ein probates und effektives Mittel zur Unterstützung der türkischen Kolleginnen und Kollegen darstellt, auch um solche Verfahren stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. In dem Verfahren wurden 46 Anwälte wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt.
Verfahren zur Presse- und Meinungsfreiheit werden auch von der "Media and Law Studies Association" (MLSA) beobachtet. Der DAV traf sich in Ankara mit deren Mitbegründer und Co-Direktor Veysel Ok, der in Deutschland als türkischer Rechtsanwalt von Deniz Yücel bekannt ist. Ihm ist zu verdanken, dass die Untersuchungshaft Yücels vom türkischen Verfassungsgericht nun als rechtswidrig erkannt wurde.
Ok berichtete von dem gegen ihn selbst seit drei Jahren anhängigen Strafverfahren wegen Beleidung der Justiz, nachdem er in einem Zeitungsinterview im Dezember 2015 behauptet hatte, die türkische Justiz sei "durchgängig gleich gefärbt" und spreche "mit einer Stimme". Der Prozess wird allerdings immer wieder mit fragwürdigen Begründungen verschoben – zuletzt, weil der zuständige Richter verreist sei. Veysel Ok drohen bis zu zwei Jahre Haft und damit der Entzug seiner Anwaltszulassung.
DAV-Präsidentin: "Anwaltschaft quasi per Definition oppositionell"
Bei anwaltlicher Vertretung geht es nicht um Sympathie mit der Mandantschaft – es geht um die Kontrolle und die Garantie, dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden, unabhängig von der politischen Einstellung der Beteiligten. In hochpolitisierten Zeiten stellt gerade dies eine Herausforderung dar – das zeigt sich auch in Deutschland im Migrationsrecht, wo Anwältinnen und Anwälte selbst von Regierungspolitikern für das selbstverständliche Beharren auf rechtsstaatlichen Verfahren angefeindet wurden. "Die Anwaltschaft muss in solchen Fällen unbequem sein, sie ist quasi per Definition in vielen Verfahren oppositionell", betonte Kindermann in den Gesprächen.
Wichtig ist das Signal, dass sich die nationalen Anwaltschaften in schwierigen Zeiten gegenseitig unterstützen: Gemeinsame Konferenzen, Fortbildungen sowie Gespräche und Prozessbeobachtungen bilden die Grundlage für einen möglichen Fortschritt in der Türkei, der sich durch die Wahl in Istanbul zu verfestigen scheint. Um faire Verfahren zu garantieren, braucht es zuvorderst unabhängige Gerichte und eine starke und freie Anwaltschaft. Ein gutes Zeichen: Gerade erst entschied der Dachverband der europäischen Anwaltschaften (CCBE), im März 2020 neben seiner ständigen Ausschusssitzung auch eine größere Konferenz zum Thema Rechtsstaat in Ankara durchzuführen.
Nicolas Schaeffer ist stellvertretender Leiter der Abteilung Internationales, Europa und Menschenrechte.
Niklas Malte Müller ist Referent für Internationales und Menschenrechte beim Deutschen Anwaltverein.
DAV-Delegation bei Anwaltschaft in der Türkei: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36447 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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