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70 Jahre Bundesverwaltungsgericht: Hier geht es gegen die Bun­des­re­pu­blik Deut­sch­land

von Annelie Kaufmann

09.06.2023

Das Bild zeigt das Bundesverwaltungsgericht in Bautätigkeit, ein Symbol für 70 Jahre Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

2001 wurde in Leipzig umgebaut - damit das BVerwG in das ehemalige Reichsgericht einziehen konnte. Foto: picture-alliance / ZB | Waltraud Grubitzsch

Zu seinem 70. Geburtstag muss sich das BVerwG mit zahlreichen Beschleunigungsvorhaben und einem holprigen Geschichtsprojekt auseinandersetzen. Seine Rolle als Gericht, das die Durchsetzung von Grundrechten mitgestaltet, wird unterschätzt.

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Nach dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesfinanzhof begeht nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig seinen 70. Geburtstag. "Das ist das mit dem schönen Gebäude", wie Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) zur Begrüßung beim gut besuchten Festakt am Donnerstag im berühmten mit Buntglasfenstern und Holzvertäfelungen verzierten Großen Saal bemerkte. Ein Gebäude allerdings, das 1895 von Kaiser Wilhelm II. eingeweiht wurde und bis 1945 Sitz des Reichsgerichts war. Der Prozess um den Reichstagsbrand 1933 fand hier statt, in dem Marinus van der Lubbe verurteilt wurde.

Das BVerwG ist erst seit 2002 in Leipzig, gegründet wurde es am 8. Juni 1953 in Westberlin, damals durchaus symbolkräftig als "erneuter mahnender Hinweis" an die Weltöffentlichkeit "für die Zusammengehörigkeit der Bundesrepublik mit Berlin, aber darüber hinaus mit allen Teilen Deutschlands im Osten und im Westen", wie es der damalige westdeutsche Innenminister Robert Lehr anlässlich des Gründungsaktes noch mitten im Ost-West-Konflikt ausdrückte.

Der Festakt zum 70. Jubiläum ist dann auch Anlass zunächst zurückzublicken auf die Anfänge des Gerichts in den fünfziger Jahren. Immerhin ist längst eine aktuelle Debatte im Gange, wie die Bundesgerichte mit der Erinnerung an ihre Gründungszeit und mit einer Richtergeneration umgehen, die oft noch im Kaiserreich sozialisiert war, aber teilweise auch im Nationalsozialismus Karriere gemacht haben.

"Es gibt keine Präsidentenverehrung"

Das BVerwG arbeitet seine Anfangszeit und die NS-Kontinuitäten nun in einem Geschichtsprojekt in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Georg-Jellinek-Zentrum für Staatswissenschaften und moderne Verwaltung an der Universität Leipzig auf. An der Vorgehensweise gibt es allerdings Kritik, vor allem weil die Leitung des Projektes beim BVerwG selbst liegt, maßgeblich beim ehemaligen Gerichtspräsidenten Prof. Dr. Klaus Rennert. Der war nicht anwesend, die von Moderatorin Gigi Deppe aufgeworfene Frage, was denn an der Kritik dran sei, fand nicht so richtig einen Ansprechpartner. Prof Dr. Dirk van Laak, der als Historiker an dem Projekt beteiligt ist, betonte, dass er die sich stellenden Fragen zur Geschichte des BVerwG selbstständig und unabhängig bearbeite. BVerwG-Richter Martin Steinkühler, der im Rahmen des Projektes zu den Biografien der ersten Präsidenten forscht, sagte: "Es gibt bei uns keinen Corpsgeist und auch keine Präsidentenverehrung, weder der toten noch der lebenden."

Der erste BVerwG-Präsident Ludwig Frege, der seine Laufbahn im preußischen Justizdienst begann, aber 1942 in den Ruhestand versetzt wurde, gilt als nicht belastet – sein Porträt wird bei Führungen im Haus allerdings vor allem deshalb gerne angesteuert, weil er einen bekannten Enkelsohn hat: Campino von den Toten Hosen. Von dem zweiten Präsidenten Hans Egidi heißt es, er habe sich 1933 gegen die Nationalsozialisten gestellt, etwa als Verwaltungsbeamter eigenmächtig eine Hakenkreuzfahne wieder eingeholt. Das allerdings dürften Anekdoten sein, die sich so nicht belegen lassen. Über beide, Frege und Egidi, sagt Steinkühler: "Sie waren zu kurz hier, um dem Gericht ein Gepräge zu geben."

Es wird also durchaus nochmal interessant, wenn das BVerwG die Amtszeit seines dritten Präsidenten Fritz Werner von 1958 bis 1969 näher betrachtet. Werner war Mitglied der NSDAP und der SA, in seiner Zeit am BVerwG aber eine vielschichtige Figur. Dieser Zeitraum ist bisher im Geschichtsprojekt nicht mit einbezogen – wegen mangelnder personeller und zeitlicher Ressourcen, wie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Maria Kögel erklärte. Man wolle das Geschichtsprojekt aber fortsetzen und in einem weiteren Anlauf dann auch die sechziger Jahre in den Blick nehmen, so Kögel.

"In einer Reihe mit Lüth und Elfes"

Werner war es auch, der den aus dem Jurastudium allseits bekannten Satz vom Verwaltungsrecht als konkretisiertem Verfassungsrecht prägte. Bei den Fällen, die das BVerwG Woche für Woche verhandelt, geht es durchaus oft um lebensnahe Fragen und um aktuelle politische Debatten – in der Anfangsphase des Gerichts waren das die Nachkriegsfolgen wie die Wohnungsnot, später die Aufarbeitung von SED-Unrecht, in den letzten Jahren ging es um große Planungsvorhaben, etwa beim Fehmarnbelt-Tunnel, aber auch um Klima-Protestcamps, die Corona-Pandemie und in vielen Entscheidungen um das Asyl- und Aufenthaltsrecht.

In schöner Regelmäßigkeit heißt es also in Leipzig "gegen die Bundesrepublik Deutschland", denn das ist ja die große Errungenschaft der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Dass Bürger den Staat vor Gericht bringen können. Das betont auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Videobotschaft: "Mit der Errichtung unabhängiger Verwaltungsgerichte in den Ländern und schließlich des Bundesverwaltungsgerichtes vollendete sich ein zentrales Versprechen des neu errichteten Rechtsstaates."

Die Bedeutung der Verwaltungsgerichte bei der Durchsetzung der Grundrechte, gerade in der frühen Phase der Bundesrepublik wird dagegen wohl noch unterschätzt. "Ich weiß gar nicht, ob bekannt ist, wie stark die Verwaltungsgerichtsbarkeit als solche und auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Entdeckung der Grundrechte eine Rolle gespielt haben", so Prof. Dr. Gabriele Britz, bis vor kurzem Bundesverfassungsrichterin. Über die sogenannte Fürsorge-Entscheidung des BVerwG vom 24. Juni 1954 sagte Britz, man könne sie "durchaus in eine Reihe mit Lüth und Elfes stellen", also mit den berühmten Entscheidungen des BVerfG aus den späteren fünfziger Jahren, mit denen das BVerfG die Reichweite des Grundrechtsschutzes bestimmte. Immerhin bestimmte das BVerwG damit die Vorstellung von Bürger und Bürgerinnen als "mit Rechten ausgestattete Personen" und auch als Fürsorgeempfänger eben nicht nur als vom Staat versorgter Person.

Aber auch den presserechtlichen Auskunftsanspruch hat das BVerwG – sehr viel später, nämlich 2013 – aus den Grundrechten hergeleitet. Britz Antwort auf die Frage von Moderatorin Dr. Katja Gelinsky, was man denn heute vom BVerwG erwarte, lautete: "Ich erwarte die Durchsetzung des Rechts" und war vor dem Hintergrund dieser Überlegungen nicht banal.

"Kein Reparaturbetrieb für die Verwaltung"

Dennoch hat das BVerwG auch mit ganz praktischen Problemen und Erwartungshaltungen umzugehen. Rechtsanwalt Dr. Claus Esser wünschte sich schnellere und effizientere Verfahren, mehr Erörterungstermine und kürzere Urteilsbegründungen, Dr. Susanne Rublack, Vizepräsidentin des BVerwG und Anne Groß, Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts treiben die Digitalisierung der Justiz und die Frage, wie man hochkarätigen Justiznachwuchs gewinnen kann, um.

Klar wurde auch, dass sich das BVerwG in einem immer komplexeren und ausdifferenzierten Normengefüge bewegt, vor allem angesichts starker Überformung ganzer Rechtsbereiche, etwa des Asylrechts, durch EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs. Außerdem wünscht man sich wieder mehr Revisionsverfahren, in denen tatsächlich Leitlinien für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gezogen werden können und nicht immer weitere Zuständigkeiten als erste Instanz. Man wolle auch nicht der "Reparaturbetrieb für die Verwaltung" werden, so BVerwG-Präsident Prof. Dr. Andreas Korbmacher.

Am Nachmittag ging es dann auch um die aktuelle Reformen zur Beschleunigung von Verfahren, die das BVerwG betreffen. Die Antwort auf die im Programm formulierte Frage "Beschleunigung um jeden Preis – Bleibt der Rechtsschutz auf der Strecke?" nahm Bundesjustizminister Buschmann in seiner Begrüßungsrede schon vorweg: "Natürlich bleibt der Rechtsschutz nicht auf der Strecke, wo kämen wir denn da hin?"

"Überhaupt nicht an der Realität von Gerichtsverfahren orientiert"

Man sieht das in Leipzig allerdings etwas anders. Das zeigte nicht nur unwilliges Kopfschütteln im gut besetzten Großen Saal, als Dr. Philipp Steinberg als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die zahlreichen Pläne zur Beschleunigung von Verfahren verteidigte, mit denen vor allem erneuerbare Energien ausgebaut werden sollen. "Wir sehen die großen Krisen und wir müssen sie lösen, insofern ist die Fülle der Beschleunigungsvorhaben verständlich", sagte Prof. Dr. Ulrike Bick, Vorsitzende Richterin am BVerwG. "Aber wir können diese Fülle an Neuregelungen kaum noch bewältigen, zumal wir ja auch noch die Entwicklungen auf europäischer Ebene im Blick behalten müssen."

Noch deutlich unbeliebter ist die VwGO-Reform, die nicht das BMWK zu verantworten hat, sondern Buschmanns BMJ. "Es ist mir ein völliges Rätsel wie es überhaupt zu einem Regierungsentwurf kommen konnte, der so lebensfremd war und sich überhaupt nicht an der Realität der Gerichtsverfahren orientiert hat", so Bick. Immerhin habe der Rechtsausschuss des Bundestages aber sehr gut nachgearbeitet und "das Schlimmste" bereinigt, so Bick weiter. Diese scharfen Worte dürfte man bei aller eingeübten Festakt-Harmonie auch in Berlin zu Kenntnis genommen haben.

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70 Jahre Bundesverwaltungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51952 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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